Internationale Prüfungen in der Vielseitigkeit
Die Zahl an internationalen Prüfungen in der Disziplin Vielseitigkeit nimmt zu, in Deutschland hält sie sich auf einem guten Niveau mittlerweile konstant. Für viele Vielseitigkeitsreiter ist es äußert reizvoll, sich auch mit Reitern aus anderen Nationen zu messen. Internationale Vielseitigkeitsprüfungen (Concours complet internationale) werden seit 2019 als Ein-, Zwei-, Drei-, Vier- oder Fünf-Sterne-Prüfungen angeboten (bis 2018: Ein- bis Vier-Sterne-Prüfungen*). Man unterscheidet zwischen Kurzprüfungen (CCI-S für "short") und großen Vielseitigkeitsprüfungen (CCI-L für "long").
"Kurze" und "lange" Vielseitigkeitsprüfungen
Der Begriff "große" oder "lange" Vielseitigkeitsprüfung hat einen historischen Hintergrund. Bei der traditionellen großen Vielseitigkeitsprüfung "mit Rennbahn" gingen der eigentlichen Geländestrecke zwei Wegestrecken und eine Rennbahn-Prüfung mit einigen typischen Rennbahnhindernissen voraus. Diese Prüfungsform wird allerdings seit 2006 nicht mehr angeboten. Nach wie vor ist die Geländestrecke in CCI-L-Prüfungen (bis 2018: CCI) aber länger als in den sogenannten Kurzprüfungen (bis 2018: CIC). In der Regel werden internationale Championate in der Vielseitigkeit als CCI-L ausgetragen.
Das Regelwerk für die internationalen Vielseitigkeitsprüfungen wird von der Internationalen Reiterlichen Vereinigung (Fédération Equestre Internationale, FEI) festgelegt. Wie in jeder Sportart und jeder anderen Disziplin auch, wird auch das Reglement in der Vielseitigkeit immer wieder verändert, um Pferden und Reitern gerecht zu werden.
Qualifikationssystem für internationale Vielseitigkeitsprüfungen
Regelmäßig angepasst wird beispielsweise das Qualifikationssystem. Nicht jeder Reiter kann nach Lust und Laune bei einem internationalen Turnier an den Start gehen, sondern muss seine Qualifikation dafür nachweisen.
Ähnliches gilt für Turnierfachleute (Richter, Parcourschef, TD etc.), die bei einem internationalen Turnier zum Einsatz kommen. Auch sie müssen bestimmte Qualifikationskriterien erfüllen.
*Hinweis zur Umbenennung 2019: Durch die Einführung einer zusätzlichen neuen 1*-Prüfung wird 2019 zum Beispiel aus dem bisherigen CCI4* ein CCI5*-L, aus einem CIC3* ein CCI4*-S und aus einem CCI2* ein CCI3*-L.
Downloads
- Startberechtigung in CCI-L und CCI-S ( PDF, 324 Kb)
- Nationale und internationale Vielseitigkeitsturniere ( PDF, 270 Kb)
Ihr Ansprechpartner

Leiterin DOKR-Nachwuchsleistungssport und Koordinatorin Vielseitigkeit
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