Besitzerwechsel Pferd
Eintragung eines neuen Besitzers im Pferdepass
Sie haben ein neues Pferd? Dann müssen Sie den Besitzwechsel unverzüglich anzeigen, damit er im Pferdepass eingetragen werden kann. Dies ist eine Vorschrift der Durchführungsverordnung (EU) 2015/262. Reichen Sie bitte für den Besitzwechsel den Pferdepass im Original per Einschreiben mit dem dazugehörigen Formular für Besitzerwechsel ein. Mit diesem Formular können Sie den Besitzerwechsel für bereits eingetragene Turnierpferde, den Besitzerwechsel für bereits registrierte Freizeitpferde oder die Eintragung des Besitzers bei noch nicht registrierten Pferden vornehmen.
Pflichtangabe Halter-/Betriebsnummer
Im Formular muss die Halter-/Betriebsnummer angegeben werden. Die zuständigen Stellen für Beantragung und Auskunft zur Registriernummer finden Sie in der Übersicht für Halter-/Betriebsnummern.
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