Deutsche Reiterliche Vereinigung

Amateurstatus für Dressur- und Springreiter

Wer darf an Amateurprüfungen teilnehmen?

Wer an Amateurprüfungen teilnehmen möchte, muss die LPO-Amateurdefinition erfüllen - Foto: FN-Archiv/AntjeJandke

Viele Turniersportbegeisterte, die die Reiterei als Hobby betreiben, wünschen sich Möglichkeiten, um auf Turnieren unter ihresgleichen zu starten. Denn für die „klassischen“ Amateure ist es nicht leicht den deutlichen Erfahrungsvorsprung der Berufsreiter, der hocherfolgreichen Amateure mit Leistungsklasse 1 und S***-Erfahrung und derjenigen Reiter, die zwar kein Geld mit Pferden verdienen, aber vier und mehr erfolgreiche Turnierpferde zur Verfügung haben, wettzumachen. Oft gehen sie in den so besetzen Starterfeldern leer aus. Um die Besten unter Gleichen zu ermitteln, wurden 2013 die „geschlossenen Prüfungen“ eingeführt, die seit 2024 beim Namen genannt werden: Amateurprüfungen.

Wer erhält den Amateurstatus?

Wer an Amateurprüfungen teilnehmen möchte, muss die LPO-Amateurdefinition erfüllen und in seiner Jahresturnierlizenz den Amateurstatus vermerkt haben. Die Einstufung als Amateur wird bei jeder Fortschreibung der Jahresturnierlizenz erneut überprüft. Bei Vorliegen des Amateurstatus sind die Leistungsklassen Dressur und/oder Springen auf Nennung Online in den persönlichen sportfachlichen Daten durch die Klammer „(Amateur)“ gekennzeichnet.

Amateurdefinition

Laut LPO (Durchführungsbestimmungen zu § 20.6.6) erzielt ein Amateur mit der Teilnahmemöglichkeit an Amateurprüfungen (Dressur und Springen) gewerbsmäßig kein Einkommen

  • durch den Beritt von Pferden für Dritte,
  • durch das Erteilen von Reitunterricht,
  • durch regelmäßigen Handel mit Pferden.

Jedes Einkommen oberhalb der Vergütungsregelungen für geringfügig Beschäftigte („Minijob“) ist ein gewerbsmäßiges Einkommen. Das Einkommen für Auszubildende Pferdewirte im Rahmen der einschlägigen Tarifvereinbarungen ist hiervon ausgenommen.

Welche Rolle spielt die Leistungsklasse?

Darüber hinaus müssen für die Einstufung als Amateur weitere Voraussetzungen erfüllt werden. Mit den Leistungsklassen 7, 6 oder 5 wird man automatisch als Amateur eingestuft. Mit Leistungsklasse 4, 3 oder 2 nur, sofern man in der zurückliegenden Saison (in der Zeit vom 01.10. des vorletzten bis 30.09. des letzten Jahres) mit nicht mehr als drei verschiedenen Pferden Erfolge in der betreffenden Disziplin errungen hat. Erfolge in Dressurpferde- und Springpferdeprüfungen werden dazugerechnet. Erfolge mit Ponys werden nicht berücksichtigt.

Reiter mit der Leistungsklasse 1 oder mit mehr als einem Erfolg in der Klasse S*** oder höher in der zurückliegenden Saison, werden in der jeweiligen Disziplin nicht als Amateur eingestuft. Pferdewirtschaftsmeister „klassische Reitausbildung“ und Pferdewirte „klassische Reitausbildung“ sind ebenso nicht in Amateurprüfungen teilnahmeberechtigt. Vier Jahre nach erfolgreich absolvierter Prüfung zum Pferdewirt kann bei einem Berufswechsel auf Antrag die Einstufung als Amateur gewährt werden.

Schon gewusst?

  • Die Amateurdefinition gründet auf Ergebnissen der Turniersportumfragen 2011, 2014 und 2022.
  • Seit 2013 müssen Veranstalter grundsätzlich 20 Prozent der Prüfungen eines Turniers als Amateurprüfungen ausschreiben (Details siehe § 23.3 LPO).
  • Über 90 Prozent der Turnierreiter sind als Amateure eingestuft.
  • Saisonhighlight der Amateure sind die Deutschen Amateur-Championate und die Deutschen Amateur-Meisterschaften.
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Stand: 17.01.2024