Jahresturnierlizenz für Voltigierer
Welche Lizenz brauche ich als Voltigierer und Longenführer?
Wer mit seinem Pferd an einem Turnier teilnehmen will, muss als Voltigierer, Voltigiergruppe oder Longenführer bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Voraussetzungen für die Turnierteilnahme richten sich zunächst danach, ob man in Wettbewerben gemäß WBO oder in Leistungsprüfungen gemäß LPO starten möchte.
Jahresturnierlizenz mit Leistungsklasse 7
Mit der Leistungsklasse 7 sind Voltigiergruppen zum Start in der Klasse E berechtigt. Die Voltigierer dieser Gruppe müssen Mitglied in einem Reit-/Voltigierverein sein, ein Voltigierabzeichen wird nicht benötigt. Die FN stellt die Jahresturnierlizenz mit der Leistungsklasse 7 kostenlos aus, jedoch maximal für zwei aufeinanderfolgende Jahre. Voltigiergruppen, die in der Vergangenheit bereits Inhaber einer Jahresturnierlizenz waren, können keine Jahresturnierlizenz mit der Leistungsklasse 7 beantragen. Der Weg zur Jahresturnierlizenz mit der Leistungsklasse 7:
- Stamm-Mitgliedschaft in einem Reit-/Voltigierverein, der Mitglied in einem bei der FN angeschlossenen Landesverband ist
- Ausgefüllter Antrag auf Erstausstellung einer FN-Jahresturnierlizenz für Voltigiergruppen mit der Leistungsklasse 7 (muss vom Verein abgestempelt werden)
Jahresturnierlizenz mit Leistungsklasse 6
Voltigiergruppen, die an Leistungsprüfungen der Klasse A teilnehmen möchten, benötigen eine Jahresturnierlizenz mit der Leistungsklasse 6. Gruppen, die die Jahresturnierlizenz zum ersten Mal beantragen und nicht in die Leistungsklasse 7 eingestuft werden möchten, erhalten die Leistungsklasse 6. Ein Voltigierabzeichen wird nicht benötigt. Der Weg zur Jahresturnierlizenz mit Leistungsklasse 6:
- Stamm-Mitgliedschaft in einem Reit-/Voltigierverein, der Mitglied in einem bei der FN angeschlossenen Landesverband ist
- ausgefüllter Antrag auf Erstausstellung einer FN-Jahresturnierlizenz für Voltigiergruppen mit der Leistungsklasse 6 (muss vom Verein abgestempelt werden)
Höherstufung oder Rückstufung
Höhere Leistungsklassen können Voltigiergruppen ausschließlich über Turniererfolge erzielen. Die Höherstufung oder Rückstufung erfolgt anhand eines Wertnotenschemas gemäß LPO über den Antrag Rück-/Höherstufung Voltigieren.
Gruppenwechsel
Gruppenvoltigierer können innerhalb einer Saison immer nur für einen Verein starten. Ein Wechsel ist zum Jahresende möglich. In besonders begründeten Fällen kann die zuständige Landeskommission einen Wechsel innerhalb der Saison genehmigen. Hierzu muss der Antrag Gruppenwechsel ausgefüllt und der Landeskommission vorgelegt werden. Der genehmigte Antrag wird dann zur FN gesendet werden.
Neuzugang Gruppe
Soll innerhalb der Saison ein neues Mitglied in die Gruppe aufgenommen werden, wird der Antrag Neuzugang Gruppe bei der FN eingereicht.
Wird die Jahresturnierlizenz zum ersten Mal beantragt, erfolgt die Einstufung beim Einzelvoltigieren in Leistungsklasse 3. Voraussetzung dafür ist das Voltigierabzeichen 3. Mit der Leistungsklasse 3 können Einzelvoltigierer an Leistungsprüfungen der Klasse L teilnehmen. Der Weg zur Jahresturnierlizenz mit Leistungsklasse 3:
- Stamm-Mitgliedschaft in einem Reit-/Voltigierverein, der Mitglied in einem bei der FN angeschlossenen Landesverband ist
- Kopie des Voltigierabzeichens
- Ausgefüllter Antrag auf Erstausstellung einer FN-Jahresturnierlizenz für Einzelvoltigierer (muss vom Verein abgestempelt werden)
Höherstufung oder Rückstufung
Höhere Leistungsklassen können Einzelvoltigierer ausschließlich über Turniererfolge erzielen. Die Höherstufung oder Rückstufung erfolgt anhand eines Wertnotenschemas gemäß LPO über den Antrag Rück-/Höherstufung Voltigieren.
Wer eine Jahresturnierlizenz für Longenführer erhalten möchte, benötigt mindestens das Longierabzeichen 5 V. Mit der Jahresturnierlizenz kann dann in allen Klassen gestartet werden. Der Weg zur Jahresturnierlizenz Longenführer:
- Stamm-Mitgliedschaft in einem Reit-/Voltigierverein, der Mitglied in einem bei der FN angeschlossenen Landesverband ist
- Kopie des Longierabzeichens
- Ausgefüllter Antrag auf Erstausstellung einer FN-Jahresturnierlizenz für Longenführer (muss vom Verein abgestempelt werden)
Longenführer tragen ihren Heimatverein in den Lizenzantrag ein. Unabhängig davon können sie aber auf Turnieren auch Einzelvoltigierer und Voltigiergruppen anderer Vereine vorstellen.
Am Ende des Jahres erhalten alle Voltigierer, Voltigiergruppen und Longenführer mit einer Jahresturnierlizenz per E-Mail eine Benachrichtigung und können dann über Nennung Online ihre Lizenz verlängern. Wer seine Jahresturnierlizenz länger als drei Jahre nicht mehr fortgeschrieben hat, muss diese neu beantragen. Aber keine Sorge, ein einmal erworbenes Voltigier- oder Longierabzeichen verfällt nie.
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Tel: 02581/6362-299
Fax: 02581/6362-7299