Jahresturnierlizenz und Schnupperlizenz für Reiter und Fahrer
Welche Lizenz brauche ich für meinen Turnierstart?
Wer mit seinem Pferd an einem Turnier teilnehmen will, muss als Reiter oder Fahrer bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Voraussetzungen für die Turnierteilnahme richten sich zunächst danach, ob man in Wettbewerben gemäß WBO oder in Leistungsprüfungen gemäß LPO starten möchte (mehr zur Unterscheidung von Wettbewerben und Leistungsprüfungen).
Mit Hilfe der Jahresturnierlizenz dokumentiert die FN erbrachte Qualifikationen wie Reitabzeichen und Erfolge und ordnet sie einer bestimmten Person zu. So wird auch überprüft, auf welchem Niveau ein Turnierteilnehmer starten möchte und ob er tatsächlich nur in den Prüfungen antritt, für die er aufgrund seiner Qualifikation und Erfolge zugelassen ist. Die Jahresturnierlizenz ist die rechtliche Verbindung zwischen Pferdesportler und Verband. Mit dem Antrag auf eine Jahresturnierlizenz und der jährlichen Fortschreibung akzeptieren die Turnierteilnehmer das Regelwerk und die Aufgabenhefte. Damit gelten für jeden Turnierteilnehmer die gleichen Regeln. Das sorgt für Chancengleichheit.
Schnupperlizenz mit Leistungsklasse 7
Die Schnupperlizenz (Leistungsklasse 7) berechtigt nur zum Start in der Klasse E. Der angehende Turnierreiter muss Mitglied in einem Reitverein sein, ein Reitabzeichen wird nicht benötigt. Die FN stellt die Schnupperlizenz im ersten Jahr kostenlos aus, danach kann sie kostenpflichtig beliebig oft fortgeschrieben werden. Reiter, die in der Vergangenheit bereits Inhaber einer Jahresturnierlizenz waren, können keine Schnupperlizenz beantragen. Der Weg zur Schnupperlizenz:
- Stamm-Mitgliedschaft in einem Reit-/Fahrverein, der Mitglied in einem bei der FN angeschlossenen Landesverband ist
- ausgefüllter Antrag auf Erstausstellung einer FN-Schnupperlizenz (muss vom Verein abgestempelt werden)
Jahresturnierlizenzen
Wer an Leistungsprüfungen der Klasse A und höher teilnehmen möchte, benötigt eine Jahresturnierlizenz mit der entsprechenden Leistungsklasse. Wird die Jahresturnierlizenz zum ersten Mal beantragt, erfolgt die Einstufung in eine Leistungsklasse je nach eingereichtem Reit-/Fahrabzeichen (mehr zur Leistungsklasseneinteilung nach Abzeichen). In der Jahresturnierlizenz sind die jeweilige Leistungsklasse des Turnierteilnehmers, seine Ranglistenpunkte und die Startmöglichkeit für offene bzw. geschlossene Prüfungen vermerkt.
Jahresturnierlizenz mit Leistungsklasse 6
Wer das Reit-/Fahrabzeichen 5 besitzt und Mitglied in einem Verein ist, erhält die Jahresturnierlizenz mit der Leistungsklasse 6 und kann in den Klassen E und A starten. Der Weg zur Jahresturnierlizenz mit Leistungsklasse 6:
- Stamm-Mitgliedschaft in einem Reit-/Fahrverein, der Mitglied in einem bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung angeschlossenen Landesverband ist
- Kopie des Reit-/Fahr-Abzeichens
- ausgefüllter Antrag auf Erstausstellung einer FN-Jahresturnierlizenz (muss vom Verein abgestempelt werden)
Jahresturnierlizenz mit Leistungsklasse 5 bis 1
Wer das Reit-/Fahrabzeichen 4 besitzt, erhält die Jahresturnierlizenz mit der Leistungsklasse 5 und kann in den Klassen A und L starten (im Fahren Klasse A und M). Erst ab der Leistungsklasse 4 ist die Einstufung sowohl über Reit-/Fahrabzeichen als auch über Turniererfolge möglich (mehr zur Leistungsklasseneinteilung nach Erfolgen). Der Weg zur Jahresturnierlizenz ab Leistungsklasse 5:
- Stamm-Mitgliedschaft in einem Reit-/Fahrverein, der Mitglied in einem bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung angeschlossenen Landesverband ist
- Kopie des Reit-/Fahr-Abzeichens
- ausgefüllter Antrag auf Erstausstellung einer FN-Jahresturnierlizenz (muss vom Verein abgestempelt werden)
Die Leistungsklassen 2 und 1 können ausschließlich über Turniererfolge erreicht werden.
Verlängerung der Jahresturnierlizenz und Schnupperlizenz
Am Ende des Jahres erhalten alle Reiter/Fahrer mit einer Jahresturnierlizenz oder Schnupperlizenz per E-Mail eine Benachrichtigung und können dann über Nennung Online ihre Lizenz verlängern. Wer seine Jahresturnierlizenz oder Schnupperlizenz länger als drei Jahre nicht mehr fortgeschrieben hat, muss diese neu beantragen. Aber keine Sorge, ein einmal erworbenes Reitabzeichen verfällt nie.
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