Good Governance: FN/DOKR-Verhaltensrichtlinie
Grundsätze einer guten Verbandsführung
Good Governance beschreibt den Anspruch, bei der Verfolgung der Verbandsziele nach ethischen Maßstäben zu handeln. Dabei ist es wichtig, Rahmenbedingungen zu schaffen, die Orientierung für das eigene Handeln bieten, z.B. bei Fragen wie:
- Auf welchem Wege sind Entscheidungen zu treffen?
- Wie ist mit Interessenskonflikten umzugehen?
- Unter welchen Umständen und in welchem Rahmen darf ich Geschenke oder Einladungen annehmen?
- Wie muss ich mit Eigentum des Verbandes umgehen?
Entsprechende Regelungen haben die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) und das Deutsche Olympiade-Komitee für Reiterei (DOKR) bereits in ihren Satzungen, der Geschäfts- und Kostenordnung sowie den FN-Regelwerken verarbeitet. Darüber hinaus gibt es seit September 2017 eine FN/DOKR-Verhaltensrichtlinie, die die bestehenden Regeln zusammenfasst und ergänzt. Die Verhaltensrichtlinie basiert auf einem Mustervorschlag des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Sie wurde von einer FN-Arbeitsgruppe auf die Situation in Pferdesport und -zucht und in FN und DOKR angepasst.
Die FN ist dem Beispiel des DOSB gefolgt und hat eine Verhaltensrichtlinie entwickelt, die für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Mitglieder der ehrenamtlichen Gremien in FN und DOKR gilt. Sie gilt nicht für andere Verbände, Mitglieds- oder Anschlussverbände. Jeder rechtlich selbständige Verband kann eine solche Richtlinie für sich selbst beschließen. Sie gilt auch nicht für strittige Situationen bzw. Richterentscheidungen auf Turnieren, bei Abzeichenprüfungen oder Trainerprüfungen. Die Verhaltensrichtlinie kann nicht jeden Einzelfall beschreiben, bietet aber Orientierung bei Konfliktfällen und Lösungsvorschläge.
In diesen Kontext gehören auch die im September 2017 geschaffene Ombudsstelle für FN und DOKR sowie der 2017 von der Mitgliederversammlung der FN erstmals gewählte Good-Governance-Beauftragte von FN und DOKR.
Die Ombudsstelle ist eine unparteiische, externe Stelle, die Hinweise auf Pflichtverletzungen entgegennimmt und prüft. Erweisen sich solche Meldungen als berechtigt, gibt die Ombudsstelle die Verfahren an die FN-Justitiarin Constanze Winter (Tel.: 02581/6362-124, cwinter@fn-dokr.de) zur weiteren Bearbeitung ab. Als Ombudsstelle agieren:
- Dr. Carsten Thiel von Herff
Thiel von Herff | Rechtsanwälte
Detmolder Straße 30
33604 Bielefeld
Tel.: 0521 / 55 7 333 0
Mobil: 0151 / 58 230 321 (24 h)
vertrauensanwalt@thielvonherff.de - Kristina Brinker
Kanzlei Brinker
Heeper Straße 104
33607 Bielefeld
Tel. 0521 / 55 60 0647 (08.00 – 18.00 Uhr)
brinker@kanzlei-brinker.de
Der Good-Governance-Beauftragte berät den Verband, wie mit bestimmten Situationen oder potentiellen Konfliktfällen umzugehen ist. Zu seinen Aufgaben gehört auch die jährliche Abgabe eines Good-Governance-Berichts an die Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung der FN hat Freiherr Philipp von Heereman (pferd@heereman.com) als ehrenamtlichen Good-Governance-Beauftragten bis 2025 gewählt.
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- FN/DOKR-Verhaltensrichtlinie ( PDF, 647 Kb)
- FAQ Verhaltensrichtlinie ( PDF, 142 Kb)