Ausrüstung von Pferd und Reiter
Zugelassene Ausrüstungsgegenstände
Immer wieder kommt es auf Turnieren zu Diskussionen rund um die Ausrüstung von Pferd und Reiter. Der Ausrüstungskatalog bietet eine Übersicht über die zugelassenen Ausrüstungsgegenstände in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit.
Generell gilt für die Beteiligung im Pferdeleistungssport gemäß LPO:
- Die Teilnehmer sind zur Beachtung der "Ethischen Grundsätze des Pferdefreundes" und zur sportlich-fairen Haltung gegenüber dem Pferd und untereinander verpflichtet (vgl. § 6 LPO).
- Die Ausrüstung der Pferde und der Teilnehmer und der Umgang mit dem Pferd müssen den Regeln der jeweiligen Reit-, Fahr- und Voltigierlehre sowie den Grundsätzen der Unfallverhütung und des Tierschutzes entsprechen. Für die Einhaltung dieser Grundsätze und Regeln sowie die Beachtung der korrekten Teilnahmevoraussetzungen ist der Teilnehmer verantwortlich (vgl. § 6 LPO).
- Der Sicherheit dienende Ausrüstungsgegenstände sind grundsätzlich zugelassen (vgl. § 68 LPO).
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Lucca Aléna Landfried
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