Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO)
Regelwerk für den deutschen Turniersport
Die Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) ist das Regelwerk für den leistungssportlichen Turniersport in Deutschland. Sie gibt zum Beispiel vor, welche Kriterien Reiter, Fahrer, Voltigierer und Pferde erfüllen müssen, um an einer Prüfung teilnehmen zu können. Sie sorgt aber auch für einen geregelten Ablauf auf dem Turnier, gibt die Anforderungen in den einzelnen Disziplinen vor, wie gerichtet wird und wie oft ein Pferd am Tag starten darf. Damit sorgt sie für Chancengleichheit und beugt einer Überforderung von Mensch und Pferd vor. Nicht zuletzt regelt die LPO, welche Ausrüstung zulässig ist, zum Beispiel in welchen Prüfungen welche Gebisse und Gamaschen verwendet werden dürfen. Die LPO ist im FNverlag erhältlich.
Regelmäßige Aktualisierung des Regelwerks
Die LPO wird in regelmäßigen Abständen und bei Bedarf an die gesellschaftlichen, IT-technischen und sportlichen Veränderungen angepasst. Die aktuell gültige LPO wurde im Jahr 2018 veröffentlicht, die nächste Überarbeitung steht 2024 an. Über die Änderungen wird in vielen Arbeitsgruppen diskutiert, an denen sich zahlreiche ehrenamtliche und hauptamtliche Experten aus den Landesverbänden und Landeskommissionen, aus der Deutschen Richtervereinigung, aus den Disziplinausschüssen des Deutschen Olympiade Komitees für Reiterei (DOKR) unter Federführung der Abteilung Turniersport in Warendorf beteiligen. Es werden aber auch die Vorschläge, die aus Reiter- und Veranstalterkreisen gemacht werden, aufgenommen. Die erarbeitete LPO-Vorlage wird dann im Kreis der Geschäftsführer der Mitglieds- und Anschlussorganisationen besprochen, bevor sie im Beirat Sport der FN endgültig beschlossen wird. Aber auch zwischen diesen Neuerscheinungsterminen können Änderungen und Klarstellungen notwendig werden, die als Bekanntmachungen erscheinen und als Ergänzungssätze im FNverlag erhältlich sind. Diese Ergänzungen sind Bestandteil des Regelwerks und haben Gültigkeit. Weitere ergänzende und klarstellende Informationen zu § 68 und § 70 der LPO (Ausrüstung der Reiter und Pferde) für die Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit sind dem Ausrüstungskatalog zu entnehmen.
Zusätzlich zur LPO können auch die Besonderen Bestimmungen der Landeskommissionen LPO-Regelungen weiter definieren. Es empfiehlt sich daher, die Regelungen für den jeweiligen Kommissionsbereich, in dem das Turnier stattfindet, stets aktuell im Blick zu behalten.
Grundregeln der Leistungs-Prüfungs-Ordnung
Die wichtigsten Vorschriften der LPO im Überblick: