Schulpferde-Champions präsentiert von Effol
Jetzt Sonderwertungen für Schulpferdereiter ausschreiben

Auch viele Schulpferdereiter möchten sich einmal auf einem Turnier mit anderen messen. Deshalb unterstützen die FN und der DOKR-Ausrüster Effol Turnierveranstalter, die auf ihrem Turnier ein bis zwei ihrer Wettbewerbe mit einer Sonderwertung für Schulpferdereiter ausschreiben. Gefördert werden bis zu 100 Siegerehrungen mit Ehrenpreisen in Höhe von 100 Euro je Siegerehrung und einem Schleifensatz. Bewerbungsschluss ist der 19. März 2023.
Wer kann sich um eine Förderung bewerben?
Teilnahmeberechtigt sind alle Pferdesportvereine und -betriebe mit Sitz in Deutschland, die Mitglied im Landespferdesportverband sind und im Zeitraum vom 1. April bis 30. Oktober 2023 im Rahmen ihrer LPO/WBO-Veranstaltungen oder einer rein breitensportlichen Veranstaltung Sonderwertungen für Schulpferdereiter ausschreiben.
Wie erfolgt die Bewerbung und wie sieht eine Schulpferde-Champions-Sonderwertung aus?
- Interessierte Veranstalter bewerben sich mittels des Bewerbungsformulars bei der FN um die Organisation einer Schulpferde-Champions-Sonderwertung auf ihrer Veranstaltung. Jeder Turnierveranstalter hat die Möglichkeit, ein bis zwei seiner Wettbewerbe gemäß WBO mit einer Sonderwertung für Schulpferdereiter auszuschreiben.
- Nach der Zusage der FN erstellt der Veranstalter wie gewohnt die Ausschreibung für seine Veranstaltung und ergänzt diese um die auszuschreibende/n Schulpferde-Champions-Sonderwertung/en. Die Ausschreibung der Sonderwertungen darf ausschließlich die in der Anlage 1 (siehe Ausschreibung) genannten Wettbewerbe umfassen.
- Im Rahmen dieser Sonderwertung sind ausschließlich Schulpferdereiter auf Schulpferden teilnahmeberechtigt, das heißt die Pferde dürfen nicht im Besitz des Teilnehmers/der Familie des Teilnehmers sein und müssen entweder im direkten Besitz des Reitvereins oder -betriebes des Reitschülers stehen oder es sind Privatpferde, die regelmäßig (mindestens zweimal pro Woche) unter verschiedenen Reitern im Schulbetrieb eingesetzt werden. Aus Gründen der Chancengleichheit dürfen Teilnehmer mit Reitbeteiligungen an Schul- oder Privatpferden nicht mehr als zweimal pro Woche das Reitbeteiligungspferd im Unterricht reiten, um mit diesem Pferd startberechtigt zu sein. Für Privatpferde, die für einen Schulbetrieb zur Verfügung gestellt werden (auch Reitbeteiligungen), wird eine schriftliche Bestätigung verlangt, dass die Pferde mindestens zweimal pro Woche unter verschiedenen Reitern eingesetzt werden.
- An den Wettbewerben beziehungsweise Prüfungen mit Sonderwertung müssen gemäß Ausschreibung neben dem eigenen Verein mindestens vier weitere Vereine/Betriebe startberechtigt sein.
Ihr Ansprechpartner

Tel: 02581/6362-239
Fax: 02581/6362-7239