Reitabzeichen 2
Für Reiter, die das Reitabzeichen 2 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Es besteht die Möglichkeit das Reitabzeichen 2 disziplinspezifisch (RA 2 Dressur, RA 2 Springen) abzulegen oder es aufgrund von Turniererfolgen zu erhalten.
Voraussetzungen für das Reitabzeichen 2
- Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört
- Besitz des Reitabzeichen 3 und Teilnahme am Vorbereitungslehrgang
- Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen. Beim Reitabzeichen 2 disziplinspezifisch müssen die Pferde mindestens 6 Jahre alt sein
Was wird verlangt?
1. Teilprüfung Dressur
- Dressurreiterprüfung Klasse L auf Kandare gemäß Aufgabenheft, einzeln geritten
2. Teilprüfung Springen
- Stilspringprüfung Klasse L mit Standardanforderungen
Die Teilprüfung Geländereiten kann nach den anderen Teilprüfungen auch zeitgleich unabhängig erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Springen ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Stilgeländeritt Klasse L abgeprüft.
3. Teilprüfung Stationsprüfungen
- Station 1
Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse L, Skala der Ausbildung - Station 2
Verpassen der Ausrüstungsgegenstände insbesondere Gebiss/Kandare - Station 3
Trainingslehre, funktionale Anatomie, Exterieurlehre
Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Bei den Stationsprüfungen gibt es keine Noten, das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”. Die Einzelnoten der anderen Teilprüfungen dürfen nicht unter 5,0 sein. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden.
Reitabzeichen 2 aufgrund von Turniererfolgen
Gewertet werden Turniererfolge (Einzelerfolge) im In- und Ausland (ab dem 1.1.1973), im Ausland jedoch nur bei internationalen Turnieren, wenn die Nennung durch die FN gemäß Art. 121 RG erfolgt ist. Für ausländische Reiter werden nur Turniererfolge anerkannt, die im Bereich der deutschen FN errungen wurden.
Folgende Erfolge müssen nachgewiesen werden:
- zwei Siege in Dressurprüfungen Klasse L. Je ein Sieg kann durch eine Platzierung an 1. bis 5. Stelle in Dressurprüfungen Klasse M ersetzt werden
und - zwei Siege in Springprüfungen Klasse L. Je ein Sieg kann durch eine Platzierung an 1. bis 5. Stelle in Springprüfungen Klasse M ersetzt werden
oder - eine Platzierung an 1. bis 5. Stelle in GVL/CCI* oder drei Platzierungen in VL/CIC* oder höher
oder - drei Siege in Dressurprüfungen Klasse M. Je ein Sieg kann durch eine Platzierung an 1. bis 5. Stelle in Dressurprüfungen Klasse S ersetzt werden
oder - drei Siege in Springprüfungen Klasse M. Je ein Sieg kann durch eine Platzierung an 1. bis 5. Stelle in Springprüfungen Klasse S ersetzt werden
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