Kutschenführerschein B Gewerbe
Voraussetzungen, Lehrgang, Prüfung und Ausstellung
Der Kutschenführerschein B Gewerbe richtet sich an Fahrer, die mit ihren Kutschen Personen oder Lasten gegen ein Entgelt transportieren. Sie fallen damit unter die Bezeichnung "gewerbliche Fahrer". Um den Kutschenführerschein B Gewerbe zu erhalten, muss ein entsprechender Lehrgang mit abschließender Prüfung erfolgreich abgeschlossen werden.
Lehrgang mit Theorie und Praxis
Der Lehrgang zum Kutschenführerschein B umfasst 47 Lehreinheiten. Die Prüfungs- und Lehrinhalte umfassen Themen wie das vorausschauende Fahren im Straßenverkehr, das Erkennen von potentiellen Gefahrenquellen, die Verfassungskontrolle und Pferdeschonung. Darüber hinaus werden der ordnungsgemäße Transport von Personen sowie die Ladungssicherung, das Fahren mit Planwagen und das Fahren mit schwerem Zug geschult. Ebenso gibt es einen Themenblock zu den technischen Anforderungen an gewerblich genutzte Wagen und Kutschen und zu Sicherheitsaspekten bei der Fahrzeugumrüstung zum Personentransport.
Lehrgang und Prüfung zum Kutschenführerschein B Gewerbe finden in den von den Landesverbänden benannten Fachschulen oder auf Vorschlag des Landesverbands an anderen Ausbildungsstätten statt, sofern für diese eine Genehmigung der FN vorliegt. Die Durchführung des Lehrgangs muss mindestens durch einen Trainer B Fahren mit gültiger DOSB- oder BLSV-Trainerlizenz erfolgen. Darüber hinaus muss der Lehrgangsleiter die Zusatzqualifikation „Modul Sicherheit im Gespannfahren“ vorweisen können.
Voraussetzungen für den Kutschenführerschein B
Bewerber für der Kutschenführerschein B Gewerbe müssen im Besitz des Kutschenführerscheins A Privatperson bzw. des APO-Gespannführers oder des Fahrabzeichens 5 (FA 5) sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zulassungsvoraussetzung für den Lehrgang und die Prüfung ist zudem der Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ (9 LE), der nicht länger als 2 Jahre zurückliegt, sowie ein erweitertes Führungszeugnis.
Ausstellung und Verlängerung des Führerscheins
Die Ausstellung des Kutschenführerscheins B Gewerbe erfolgt nach bestandener Prüfung automatisch durch die FN. Der Kutschenführerschein B ist für fünf Jahre gültig. Für eine Verlängerung müssen in diesem Gültigkeitszeitraum acht Fortbildungs-Lehreinheiten nachgewiesen werden.
Veranstalter von Fortbildungen sind die Landespferdesportverbände und die von ihnen benannten Kutschenführerschein-B-Ausbildungsstätten. Die Fortbildung besteht aus einem Theorie- und einem Praxisteil. Im Anschluss an die Fortbildung erhalten alle Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung, mit der sie die Kutschenführerschein-Karte über den Antrag zur Ausstellung eines Kutschenführerscheins für fünf Jahre verlängern können.
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