Deutsche Reiterliche Vereinigung
14.01.2015 | 17:00 Uhr | fn-press

Hengstleistungsprüfungen: Ab 2016 neues sportorientiertes Konzept

Vergleichbarkeit und Selektion der Hengste soll verbessert werden

Warendorf (fn-press). Ende Dezember 2014 hat der Beirat Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) mehrheitlich ein neues Konzept für die Leistungsprüfungen von Hengsten der Deutschen Reitpferdezuchten verabschiedet. Dieses beinhaltet einerseits die zeitliche Verkürzung der stationären Leistungs- und Veranlagungsprüfungen von 70 auf 50 Tage und von 30 auf 14 Tage, andererseits die Einführung von neuen Sportprüfungen für gekörte Hengste und tritt ab 2016 in Kraft. Grundsätzlich dürfen ab 2016 keine ungeprüften Hengste mehr in den genehmigten Deckeinsatz kommen.

Jedes Jahr erwarten die Züchter mit Spannung die Ergebnisse der Körungen und die neue „Väter-Generation“. Die Qualität der zukünftigen Vatertiere jedoch unter dem Sattel richtig und realistisch einzuschätzen, ist für die Züchter aufgrund des jugendlichen Alters der Hengste nicht immer einfach. Am besten gelingt dies im Rahmen der Hengstleistungsprüfungen. Hier besteht die Möglichkeit, sich die Hengste gleich mehrfach über einen längeren Zeitraum im Vergleich mit anderen Hengsten anzusehen. Sowohl bei den Trainingskontrollen als auch bei der abschließenden Bewertung erhalten die Züchter aussagekräftige Informationen. Besonders interessante Informationen versprechen die neuen, disziplinspezifischen Sportprüfungen für Hengste, die ab 2016 Teil der neuen HLP-Konzeption sind.

Verkürzte Stationsprüfungen und disziplinspezifische Prüfungsdurchgänge
Die Dauer der stationären Hengstleistungsprüfungen wird ab 2016 von 70 auf 50 Tage und bei den stationären Veranlagungsprüfungen von 30 auf 14 Tage verkürzt. Die Prüfungsdurchgänge auf Station werden zukünftig disziplinspezifisch nach „dressurbetonten“ und „springbetonten“ Hengsten unterteilt. Hierbei ist es den Hengsthaltern freigestellt, zu welchem Schwerpunkt sie ihre Hengste anmelden.

Bei der 50-tägigen Hengstleistungsprüfung für drei- bis siebenjährige Hengste wird es je nach Schwerpunkt nur noch eine gewichtete „dressurbetonte“ Endnote beziehungsweise eine gewichtete „springbetonte“ Endnote geben, die sich aus den jeweiligen disziplinspezifischen Prüfungsmerkmalen ergibt. Die geforderten Aufgabenstellungen orientieren sich dabei am Alter des jeweiligen Hengstes. Dies bedeutet, dass dreijährige Hengste erst ab Oktober eines Jahres gemäß den Anforderungen einer Reitpferdeprüfung beziehungsweise dem „Hengstleistungsprüfungsstandardparcours für 3-jährige Hengste“ geprüft werden. Vierjährige Hengste werden in Anlehnung an die Anforderungen von altersgemäßen Turniersportprüfungen der Klasse A (Dressurpferdeprüfungen, Springpferdeprüfungen) getestet und bewertet. Die Aufgabenstellung für fünfjährige Hengste orientiert sich an den Anforderungen der Klasse L und die für sechs- beziehungsweise siebenjährige Hengste an denen der Klasse M. Das geforderte Leistungsniveau wird bereits bei der Anlieferung der Hengste unter dem eigenen Reiter überprüft und stellt somit ein Zulassungskriterium zur Hengstleistungsprüfung dar. Während der Prüfung werden die Hengste sowohl unter dem Stationsreiter als auch unter den Fremdreitern bewertet.

Bei den 14-tägigen Veranlagungsprüfungen für drei- und vierjährige Hengste werden alle Prüflinge weiterhin in den bisherigen Prüfungsmerkmalen Interieur, Grundgangarten und Springanlage geprüft. Allerdings soll auch hier die disziplinspezifische Aufteilung der Prüfungsdurchgänge nach den Schwerpunkten eine bessere Vergleichbarkeit der Hengste bewirken.

Erweiterung des Prüfungsangebotes für Hengste
Hengste, die eine Veranlagungsprüfung erfolgreich absolviert haben, müssen zum endgültigen Leistungsnachweis zusätzlich in den neu eingeführten dreitägigen Sportprüfungen für gekörte Hengste je einmal vierjährig und einmal fünfjährig erfolgreich geprüft werden. Ziel ist es, diese Hengste unter Turniersport ähnlichen Bedingungen zu prüfen und die Hengstleistungsprüfung damit für Hengsthalter und Züchter attraktiver zu gestalten. Die Sportprüfungen für vier- und fünfjährige, gekörte Hengste finden an ausgewählten Prüfungsorten und über mindestens drei Tage statt. Um mehr Züchtern und Zuchtinteressierten die Gelegenheit zu geben, sich ein Bild über die Qualität und Leistungsbereitschaft der jungen Vererber unter dem Sattel zu machen, finden diese Sportprüfungen an Wochenenden im Januar bis März statt. Die Sportprüfungen werden in den disziplinspezifischen Ausrichtungen „Dressur“ und „Springen“ angeboten und entsprechen den altersgemäßen Anforderungen von Aufbauprüfungen (Dressurpferdeprüfungen/ Springpferdeprüfungen). Dies bedeutet, dass sich die vierjährigen Hengste in der Sportprüfung Teil I den Anforderungen der Klasse A und die fünfjährigen Hengste in der Sportprüfung Teil II denen der Klasse L stellen müssen. Die Prüfungskommission beurteilt die Leistung der Hengste sowohl unter den eigenen Reitern als auch unter den zwei Fremdreitern.

Darüber hinaus werden die Sportprüfungen auch mit der disziplinspezifischen Ausrichtung „Vielseitige Veranlagung“ angeboten, so dass vielseitig veranlagte Hengste die Möglichkeit erhalten, ihre Fähigkeit zusätzlich zu den Anforderungen einer Dressurpferde- und Springpferdeprüfung, in den Anforderungen analog einer Geländepferdeprüfung unter Beweis zu stellen. Die vielseitig veranlagten Hengste müssen drei Sportprüfungen zur endgültigen Eintragung in das Hengstbuch I (HB I) absolvieren. Vierjährig nehmen die Hengste in den Monaten Januar bis März an einer dreitägigen Sportprüfung für Hengste teil, bei der sie nach den Anforderungen einer Dressurpferdeprüfung der Klasse A und einer Springpferdeprüfung der Klasse A mit mobilen Geländehindernissen bewertet werden (Teil I). Im August oder September absolvieren die vierjährigen Hengste dann auf einer eintägigen Feldprüfung (Sportprüfung Teil II), eventuell angegliedert an eine Turniersportveranstaltung, einen Geländeparcours nach den Anforderungen einer Geländepferdeprüfung Klasse A. Abschließend müssen sie dann fünfjährig an einer dreitägigen Sportprüfung Teil III erfolgreich teilnehmen, bei der ihre Leistungen in einer Dressurpferdeprüfung, einer Springpferdeprüfung und einer Geländepferdeprüfung nach den Anforderungen der Klasse L beurteilt werden. Die Sportprüfung Teil III findet wie die eintägige Sportprüfung Teil II in den Monaten August oder September statt, da die Hengste auch hier einen Geländeparcours im Freien absolvieren müssen und in diesen Monaten normalerweise die besten Bedingungen gegeben sind.

Pro Prüfungsdurchgang eine Bewertungskommission
Ab 2016 gibt es bei Hengstleistungsprüfungen pro Prüfungsdurchgang nur noch eine Bewertungskommission, die über die gesamte Prüfungsdauer (Anlieferung, Trainings- und Abschlussbewertungen) wiederholt Eindrücke der Hengste einholt und am Ende der jeweiligen Leistungsprüfung eine gemeinsame Wertnote für die einzelnen Prüfungsmerkmale vergibt. Dadurch wird eine deutlich geringere Anzahl an Richtern benötigt und eingesetzt. „Durch dieses Vorgehen wird die Vergleichbarkeit verbessert, die Beurteilung der Hengste aussagekräftiger und eine von der Tagesform abhängige Beurteilung minimiert“, erklärt Dr. Klaus Miesner, Geschäftsführer des FN-Bereichs Zucht.

Veränderte Selektionsgrenzen
Neu festgelegt wurden auch die Mindestselektionsgrenzen für die vorläufige oder endgültige Eintragung in das HB I. Hengste, die ab 2016 eine 50-tägige Leistungsprüfung absolvieren, müssen gemäß den Bestimmungen der Zuchtverbandsordnung (ZVO) der FN für die endgültige Eintragung in das HB I mindestens eine gewichtete „dressurbetonte“ beziehungsweise „springbetonte“ Endnote von 7,8 erreichen.

Für die vorläufige Eintragung eines dreijährigen Hengstes in das HB I muss gemäß ZVO ab 2016 eine gewichtete Endnote von mindestens 7,5 oder eine „dressurbetonte“ beziehungsweise „springbetonte“ Endnote von 8,0 und besser in der 14-tägigen Veranlagungsprüfung nachgewiesen werden. Für die vorläufige Eintragung eines vierjährigen Hengstes in das HB I muss dieser zusätzlich eine disziplinspezifische Sportprüfung (Teil I) für „dressurbetonte“, „springbetonte“ oder „vielseitig veranlagte“ Hengste mit einem Gesamtergebnis von mindestens 7,8 erreicht haben.
Für die endgültige Eintragung müssen die „dressurbetonten“ beziehungsweise „springbetonten“ Hengste fünfjährig zusätzlich die disziplinspezifische Sportprüfung Teil II mit einer Gesamtnote von 7,8 erfolgreich absolviert haben. Sollte dies nicht gelingen, ist alternativ zur Sportprüfung Teil II auch die Qualifikation zum Bundeschampionat ausreichend, um danach endgültig in das HB I eingetragen werden zu können.

„Vielseitig veranlagte“ Hengste benötigen für die vorläufige Eintragung in das HB I als vierjähriger Hengst in der Sportprüfung Teil I ein Gesamtergebnis von mindestens 7,8. Auch für die erneute vorläufige Eintragung als fünfjähriger Hengst gilt das erfolgreiche Ablegen der Sportprüfung Teil II mit einer Gesamtnote von mindestens 7,8. Für die endgültige Zuchtbucheintragung in das HB I müssen die Hengste fünfjährig die Sportprüfung Teil III mit einem Gesamtergebnis von mindestens 7,8 absolviert haben. Alternativ zur Sportprüfung Teil III gilt hier auch die Qualifikation zum Bundeschampionat.
Hinsichtlich der Selektionsgrenzen gilt zu beachten, dass die Zuchtverbände in den Bestimmungen ihrer jeweiligen Zuchtbuchordnungen zur Anerkennung der Hengste auch weiterhin höhere Selektionsgrenzen festlegen können.

Ab 2016 entfällt die Schätzung von Zuchtwerten direkt nach den Stationsprüfungsdurchgängen. Die Ergebnisse der Prüfungsmerkmale der verschiedenen Hengstleistungsprüfungsformen werden am Ende eines Jahres auch weiterhin in die Integrierte Zuchtwertschätzung einfließen und veröffentlicht. Den Zuchtverbänden bleibt es freigestellt, die disziplinspezifischen Teilzuchtwerte Hengstleistungsprüfung der Integrierten Zuchtwertschätzung als Selektionsmaßstab für die Zuchtbucheintragung zu nutzen und dies in den Zuchtbuchordnungen festzulegen.

Neuerungen 2015
Im Jahr 2015 behält das bisherige Hengstleistungsprüfungssystem seine Gültigkeit. Allerdings werden in diesem Jahr die Hengstleistungsprüfungen bzw. Veranlagungsprüfungen nur noch in den vier Stationen Adelheidsdorf, Marbach, Neustadt/Dosse und Schlieckau stattfinden. Außerdem dürfen in diesen Prüfstationen ab 2015 weder eigene Hengste noch der Station zur Pacht oder in dem Zeitraum von 100 Tagen vor Prüfungsbeginn zur Ausbildung oder zum Beritt zur Verfügung stehende Hengste geprüft werden. Grundgedanke für diesen Beschluss sind standardisierte Umweltbedingungen.

Die Zuchtverbände nutzen das Jahr 2015, um ihre Regelwerke anzupassen und Züchter und Hengsthalter im Rahmen der meist im Frühjahr stattfindenden Mitgliederversammlungen zu informieren. „Außerdem bietet das Jahr 2015 noch die Chance für Testveranstaltungen, um Erfahrungen mit der dreitägigen Sportprüfung für Hengste zu sammeln“, sagt Dr. Miesner.

Detaillierte Informationen zu den aktuellen Hengstleistungsprüfungen, Termine, Kataloge mit den Hengsten, Zeitpläne und Ergebnisse gibt es unter www.hengstleistungspruefung.de. FN/V. Laufkötter

Stand: 15.01.2015