Deutsche Reiterliche Vereinigung
11.12.2019 | 11:00 Uhr | Adelheid Borchardt

APO 2020: Die Neuerungen bei der Kennzeichnung von Vereine und Betrieben

Neue APO tritt am 1. Januar in Kraft

Warendorf (fn-press). Seit mehr als 40 Jahren kennzeichnet die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) Pferdesportvereine und Pferdebetriebe. Das Kennzeichnungssystem ist in der Ausbildungs-Prüfungs-Ordnung (APO) geregelt, deren Neuauflage am 1. Januar 2020 in Kraft tritt. Nachfolgend sind alle Neuerungen im APO-Abschnitt „FN-gekennzeichneten, Pferde haltende Vereine und Betriebe“ aufgeführt.

Ob jemand ein gutes Zuhause für sein Pferd sucht, Reiten lernen möchte, ein Pferd kaufen oder ausbilden lassen will oder einfach Reiterurlaub machen möchte. Vereine und Betriebe können ihre Angebote von der FN kennzeichnen lassen. „Wir orientieren uns bei der Besichtigung der Pferdehaltung an den „Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltung unter Tierschutzgesichtspunkten“ des Bundeslandwirtschaftsministeriums und begleiten die Betriebe fachlich. Für pferdehaltende Vereine und Betriebe ist das ein wichtiger Punkt“, betont Eva Lempa-Röller, bei der FN für die APO verantwortliche Referentin, den besonderen Wert der Kennzeichnung.

Auf Basis des Grundschildes Pferdehaltung können Vereine und Betriebe diverse andere Angebote für ihre Mitglieder und Kunden durch die FN als Pensionspferdebetrieb, als Reit-, Fahr-, Voltigierschule oder Schule für Spezialreitweisen, als Ausbildungs-, Touristik- oder Zuchtbetrieb, als Einrichtung für Therapeutisches Reiten und Pferdesport für Menschen mit Behinderung kennzeichnen lassen. Ebenfalls erkennbar in Form eines Schildes.

Eine Änderung betrifft genau diese Schilder, mit denen Vereine und Betriebe ihre Kennzeichnung auf ihrem Hof deutlich machen können: Diese werden aussagekräftiger gestaltet. Bei den Schulen (Reiten, Fahren, Voltigieren, Westernreiten, Gangreiten, Islandpferde) ersetzen zielgruppenorientierte Titel die bisherigen Punkte. Am Beispiel der Schulen für Reiten geht es los mit Reitschule Basisausbildung, Breitensport oder Ponyreiten. Es folgt die Stufe Reitschule Basisausbildung bis Turniersport, dann Reitschule Basisausbildung bis Leistungssport und schließlich als letzte Stufe Fachschule Reiten, d. h. diese Schule darf auch Trainer ausbilden. Die Stufen unterscheiden sich hinsichtlich Anzahl und Qualität bzw. Ausbildungsniveau der Pferde. Pensionspferdebetriebe können auf dem Grundschild besondere Angebote ihrer Pferdehaltung deutlich machen. Gestrichen wurden hingegen folgende Kennzeichnungen: die für Meldestellen und Vereinsarbeit.

Einen Antrag auf das Grundschild Pferdehaltung können ab dem 1. Januar 2020 alle Betriebe stellen, die mindestens drei Pferde eingestallt haben. Auch für die Kennzeichnung als Zuchtbetriebe gilt ab 2020, dass mindestens drei eingetragene Zuchtstuten eingestallt sein müssen.

Zu den formalen Neuerungen gehören, dass der Einstieg in die Kennzeichnung sowie Antragsabläufe für Vereine und Betriebe erleichtert werden. Desweiteren ist die Überprüfung der gekennzeichneten Vereine und Betriebe nun in allen Landespferdesportverbänden einheitlich auf vier Kalenderjahre festgesetzt und auch die Gebühren werden angepasst.

Über die Ausbildungs-und Prüfungs-Ordnung (APO)
Die Ausbildungs-Prüfungs-Ordnung (APO) ist das Regelwerk für die einheitliche Ausbildung und Prüfung im Pferdesport in Deutschland. Beschrieben und geregelt werden hier die Abzeichenprüfungen, die Prüfungen für Ausbilder und Turnierfachleute, die Ausbildung für Fachberater, für Pferdepfleger und Fachkräfte im therapeutischen Reiten. Der Berufsausbildung im Pferdesport ist ebenso ein Kapitel gewidmet wie der FN-Kennzeichnung von Betrieben und Vereinen. Die APO 2020 kostet 29,90 Euro mit beziehungsweise 21,90 Euro ohne Ringbuch und ist erhältlich im Buchhandel, in Reitsportfachgeschäften und direkt beim FNverlag in Warendorf, Telefon 02581/6362-154 oder -254, E-Mail vertrieb-fnverlag@fn-dokr.de oder Internet www.fnverlag.de.

Stand: 11.12.2019