Deutsche Reiterliche Vereinigung

Herpes-Impfung bei Pferden

Equines Herpesvirus: Ausbrüchen vorbeugen

Bei Pferden auf der ganzen Welt kommen mehrere Herpesviren mit unterschiedlichen Krankheitsbildern vor. Ein einmal mit Herpesviren infiziertes Pferd bleibt lebenslang latent infiziert und damit Virusträger, auch wenn es selber nicht erkrankt oder die Erkrankung bereits überstanden hat. So tragen ca. 80 Prozent der Pferde Herpesviren in sich. Unter bestimmten Umständen, die für das Pferd mit Stress verbunden sein können (z.B. Stallwechsel, Veränderungen in der Herde, andere Erkrankungen, Transporte, Turnierstarts), kann es zu einer Reaktivierung des Virus im Pferdekörper kommen. Dies führt zu einer massiven Ausscheidung des Erregers und stellt in der Folge eine Infektionsquelle für andere Pferde dar.

Für Pferde ist im Zusammenhang mit dem Thema Impfung vor allem das Equine Herpesvirus-1 (EHV-1) relevant, das in erster Linie für Fehlgeburten und Geburten lebensschwacher Fohlen sowie für fiebrige Atemwegserkrankungen vor allem bei jungen Pferden verantwortlich ist, in selteneren Fällen aber auch eine neurologische Verlaufsform der Erkrankung (Equine Herpesvirus-associated Myeloencephalopathy, EHM) hervorrufen kann. In diesem Fall zeigen die Pferde Bewegungsstörungen und Lähmungen, die häufig an der Hinterhand beginnen und fortschreiten. Auch Harn- und Kotabsatzprobleme sind typisch. Die Symptome können sich schnell bis zum Festliegen verschlechtern, häufig müssen die Pferde dann durch den Tierarzt erlöst werden.

Um dem Ausbruch von Infektionskrankheiten vorzubeugen, bedarf es gesamtheitlicher Maßnahmen. Ein wichtiger Baustein im Rahmen der Vorbeugung sind Impfungen. Die Impfung gegen Herpes kann allerdings nicht - im Gegensatz zu den Impfungen gegen Influenza und Tetanus - das einzelne Pferd sicher vor der Infektion mit EHV-1 und dem Ausbruch der hervorgerufenen Krankheiten schützen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der neurologischen Verlaufsform. Studien zeigen jedoch, dass die durch Herpesviren hervorgerufenen Atemwegserkrankungen abgemildert und Abortraten deutlich gesenkt werden können. Der große Vorteil der Impfung ist darüber hinaus, dass geimpfte Pferde im Falle einer Infektion oder auch im Falle einer Reaktivierung des Virus ohne erkennbare Symptome weniger Viren ausscheiden. Durch die verringerte Virusausscheidung sinkt die Gefahr, dass sich weitere Pferde mit Herpesviren infizieren und es zur Ausbildung von Krankheitsanzeichen kommt. Die Impfung gegen Herpes stellt somit einen wichtigen Bestandteil der betriebshygienischen Maßnahmen dar. Sie greift vor allem dann, wenn möglichst alle Pferde flächendeckend geimpft werden.

Zugelassene Impfstoffe gegen Herpesviren

In Deutschland sind drei Impfstoffe gegen Herpesviren zugelassen und auf dem Markt verfügbar. Es handelt sich dabei zum einen um einen abgeschwächten Lebendimpfstoff gegen EHV-1. Die zwei weiteren auf dem Markt befindlichen Impfstoffe sind jeweils Inaktivatimpfstoffe, bei denen die Impfviren in abgetöteter Form vorliegen. Beide Inaktivatimpfstoffe wirken gegen EHV-1. Einer der beiden Inaktivatimpfstoffe enthält neben abgetöteten EHV-1 Impfviren auch EHV-4 in inaktivierter Form. Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass die Verabreichung von Lebendimpfstoff Vorteile bei der Immunantwort bieten kann, unter dem Strich sind aber alle drei zugelassenen und verfügbaren Impfstoffe laut StIKo Vet sinnvoll einzusetzen.  Alle drei Impfstoffe gegen EHV-1 müssen regelmäßig aufgefrischt werden.

Impfempfehlung gemäß LPO

In Anlehnung an die Empfehlungen der StiKo Vet empfiehlt die FN in der LPO in den Durchführungsbestimmungen zu § 66.1.7 eine Impfung gegen das Equine Herpesvirus-1. Die StiKo Vet zählt neben der Impfung gegen Influenzaviren und Tetanus auch die Impfung gegen das Equine Herpesvirus-1 zu den sogenannten Core-Komponenten. Das bedeutet, dass jedes Pferd zu jeder Zeit gegen diese Erreger geschützt sein sollte. Nach der korrekten Grundimmunisierung, deren Intervalle sich nach der Impfstoffart (Lebend- oder Inaktivatimpfstoff) richten, muss die Impfung gegen Herpes alle 6 Monate aufgefrischt werden, um den Impfschutz aufrecht zu erhalten.

Impfintervalle Herpes-Impfung
Grundimmunisierung

Erste Impfung im Alter von sechs Monaten

Zweite Impfung vier bis sechs Wochen nach der ersten Impfung

Dritte Impfung sechs Monate nach der zweiten Impfung

Auffrischungsimpfung Wiederholungsimpfungen im Abstand von sechs Monaten

Das von den Herstellern empfohlene Impfintervall zwischen erster und zweiter Impfung bei der Grundimmunisierung unterscheidet sich erheblich zwischen den Lebend- und den Inaktivatimpfstoffen und muss beachtet werden, um ein optimales Impfergebnis zu erzielen.

Die Impfintervalle zwischen erster und zweiter Impfung unterscheiden sich erheblich zwischen den in Deutschland verfügbaren Lebend- und Inaktivatimpfstoffen, daher ist ein Wechsel zwischen diesen beiden Impfstoffgruppen während der ersten beiden Impfungen der Grundimmunisierung nicht möglich. Nach den ersten beiden Impfungen ist ein Wechsel des Impfstoffes aufgrund der antigenetischen Einheitlichkeit der Impfstoffe möglich.

Die Entscheidung darüber, ob eine Tierseuche als meldepflichtig eingestuft wird, trifft das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Die FN hat beim BMEL hinsichtlich einer möglichen Meldepflicht des Herpesvirus beim Pferd angefragt - zuletzt im Nachgang zu dem Herpesausbruch in Valencia im Frühjahr 2021 - und die Antwort erhalten, dass eine Meldepflicht für das Herpesvirus beim Pferd nicht geplant sei.

Bei einer Meldepflicht muss beachtet werden, dass die Einstufung als meldepflichtige Tierseuche praktisch zunächst eher wenig Effekt hat. Es werden zwar Daten über Ausbrüche erhoben, jedoch nicht öffentlich zugänglich gemacht. Zudem werden nur Ausbrüche registriert, die eindeutig diagnostiziert worden sind. Voraussetzung hierfür ist, dass bei erkrankten Tieren überhaupt eine Diagnostik durchgeführt wurde. Eine Meldepflicht führt zudem nicht zur Anordnung einer verpflichtenden Quarantäne für den betroffenen Betrieb.

Ihr Ansprechpartner

Diana Muennich

Sekretariat

Tel: 02581/6362-390
Fax: 02581/6362-543

dmuennich@fn-dokr.de

Unsere Empfehlung

Grundwissen zur Haltung, Fütterung, Gesundheit und Zucht
Grundwissen zur Haltung, Fütterung, Gesundheit und Zucht

Die Richtlinien Band 4 vermitteln Kenntnisse über die Verhaltensweisen der Pferde, über ihre richtige Haltung und Fütterung sowie über angemessene Pflege- und Hygienemaßnahmen.

Teaserbild

DKB - Das kann Bank

Es ist nicht egal, wem man sein Geld anvertraut. Seit über 30 Jahren übernehmen wir Verantwortung. Wir investieren in das, was wichtig ist und wird: z.B. in erneuerbare Energien, bezahlbaren Wohnraum, Kitas, Schulen. Jetzt Konto wechseln.

Teaserbild

Entdecke die neue Ingrid Klimke x NOVAFON – Special Edition

Das einzigartige und bewährte Medizinprodukt für ein motiviertes und gesundes Pferd! Schenke dir und deinem Pferd mehr Lebensqualität. Mit NOVAFON effektiv gegen Schmerzen & Verspannungen.

Stand: 15.04.2024