Deutsche Reiterliche Vereinigung
15.12.2022 | 13:12 Uhr | fn-press

Distanzreiten: Weiterhin keine Startgenehmigungen für internationale Ritte in den Emiraten

Ausnahmeregelung für Weltmeisterschaften 2023

DM Distanzreiten 2022 - Foto: Bärbel Büchting

Für die deutschen Distanzreiter und -reiterinnen gilt weiterhin ein Startverbot für die VAE. Archivfoto: privat

Warendorf (fn-press). Der Vorstand des Deutschen Olympiade-Komitees für Reiterei (DOKR) erhält seinen langjährigen Beschluss aufrecht, deutschen Reiterinnen und Reitern keine Startgenehmigungen für internationale Distanzritte in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) zu erteilen. Nach reiflicher Überlegung hat der Vorstand jedoch der Entsendung einer deutschen Mannschaft zu den Weltmeisterschaften vom 20. bis 26. Februar in Butheeb in den Vereinigten Arabischen Emiraten zugestimmt, da diese Veranstaltung unter vollständiger Regie des Weltreiterverbandes ausgetragen wird.

„Die Weltmeisterschaften sollten ursprünglich Ende Oktober in Italien stattfinden. Die Verlegung nach Butheeb ist aus unserer Sicht eine falsche Entscheidung, aber die FEI hat uns zugesichert, dass die WM unter Mitwirkung und strengster Aufsicht durch die FEI ausgetragen wird. Schließlich ist sie sich der Diskussionen um das Pferdewohl beim Distanzreiten sehr wohl bewusst. Insofern hat der DOKR-Vorstand in Abstimmung mit dem Verein Deutscher Distanzreiter (VDD) beschlossen, hier eine Ausnahme zu machen“, sagte DOKR-Geschäftsführer Dr. Dennis Peiler. „Wir wären auch nach heutigem Kenntnisstand der einzige Verband, der nicht an der WM teilnehmen würde. Wir wollten keinen internationalen Alleingang zum Leidwesen unserer Aktiven machen, die sich intensiv auf die WM-Teilnahme vorbereitet haben.“

Bereits Ende 2018 hatte der DOKR-Vorstand auf Nachrichten über tote Pferde bei Distanzritten in den VAE reagiert und deutschen Reiterinnen und Reitern ein Startverbot für internationale Ritte vor Ort erteilt. Seither wurde auch das FEI-Regelwerk verschärft. „Allerdings bestehen Zweifel, ob dies die gewünschte Wirkung hat, wenn die Veranstaltungen dort unter Eigenregie ausgetragen werden. Der Vorstand sieht daher weiterhin den Bedarf, das Startverbot für die VAE grundsätzlich aufrecht zu erhalten“, so Dr. Peiler. hb

Stand: 15.12.2022