Deutsche Reiterliche Vereinigung

Turnierpferdeeintragung und Fortschreibung

Voraussetzungen für den Turnierstart

Für die Teilnahme an Leistungsprüfungen der LPO muss das angehende Turnierpferd bei der FN in die Liste der Turnierpferde eingetragen werden. Zur Eintragung wird der Pferdepass im Original und das Formular zur Eintragung von Turnierpferden an die FN geschickt. Bei der Eintragung als Turnierpony (bis Stockmaß 148 cm) ist zusätzlich eine gültige Messbescheinigung der zuständigen Landeskommission vorzulegen. Der Pferdepass und ggf. eine Messbescheinigung für spezielle Pony-Wettbewerbe muss bei jeder Fahrt zum Turnier mitgeführt werden.

Die Eintragung als Turnierpferd ist notwendig, damit die Ergebnisse dem jeweiligen Pferd zugeordnet werden können. Die FN überprüft zum Beispiel, in welchen und in wie vielen Prüfungen ein Pferd an einem Wochenende starten soll, und ob es dafür aufgrund seines Alters überhaupt startberechtigt ist. Das dient dem Tierschutz und gewährleistet einen fairen Pferdesport. Ist das Pferd einmal als Turnierpferd eingetragen und soll dies auch bleiben, braucht es in den nächsten Jahren nur noch fortgeschrieben zu werden.

Für die Teilnahme an Wettbewerben gemäß WBO und breitensportlichen Veranstaltungen braucht das Pferd nicht als Turnierpferd bei der FN eingetragen zu sein. Der Pferdepass und ggf. eine Messbescheinigung für spezielle Pony-Wettbewerbe muss auch hier bei jeder Fahrt zum Turnier mitgeführt werden.

Identitätskennzeichnung
Die Identifikation eines Turnierpferdes erfolgt anhand des Diagramms im Pferdepass. Darüber hinaus muss jedes als Turnierpferd zu registrierende Pferd mit einer eindeutigen und im Rahmen einer Pferdeschau/Pferdeleistungsschau ablesbaren aktiven Kennzeichnung versehen sein. Das ist der Nummernbrand (entweder separat oder in Kombination mit einem Zuchtbrand) oder der implantierte Transponder. Falls weder Nummernbrand noch Transponder vorhanden ist, fordern Sie diesen bitte mit dem entsprechenden Formular zur Transponderbestellung an.

Pflichtimpfungen für Turnierpferde
Für Turnierpferde ist die Impfung gegen Influenza Pflicht, die Impfung gegen Herpes (EHV-1) ist seit dem 1. Januar 2023 Pflicht.

Nach der Ersteintragung als Turnierpferd muss das Pferd für jede folgende Turniersaison fortgeschrieben werden. Die Fortschreibung gilt immer für ein Kalenderjahr. Über das FN-Nennungsportal Nennung Online kann jedes eingetragene Turnierpferd einfach per Lastschriftverfahren online fortgeschrieben werden. Der eingetragene Besitzer wird über die Fortschreibung des Pferdes informiert.

Achtung: Hat das Pferd den Besitzer gewechselt, so sollte der Besitzwechsel vor der Fortschreibung erfolgen..

Für Ponys, die an Leistungsprüfungen teilnehmen sollen, gelten die gleichen Regeln wie für Großpferde. Zusätzlich ist für die Registrierung von Turnierponys und deren Teilnahme an Pony-Leistungsprüfungen eine Messbescheinigung der zuständigen Landeskommission erforderlich. Bei der Eintragung als Turnierpony (bis 148 cm) muss die gültige Messbescheinigung der Landeskommission bei der FN vorgelegt werden. Verschiedene Größen bedeuten unterschiedliche Kennzeichnungen für das Pony. Nur der korrekte Eintrag im Pferdepass ermöglicht die Teilnahme an Pony-Leistungsprüfungen gemäß LPO oder bei internationalen Turnieren.

Die folgenden Ponygrößen werden unterschieden:

  • K-Ponys: bis 127 cm Stockmaß 
  • M-Ponys: 128 bis 137 cm Stockmaß 
  • G-Ponys: 138 bis 148 cm Stockmaß (149 cm mit Eisen)

Für G-Ponys mit einem Stockmaß von 1,42 Meter und größer bei Erstmessung muss bis zum Alter von sieben Jahren jedes Jahr mit der Beantragung der Fortschreibung eine aktuelle Messbescheinigung der Landekommission bei der FN vorgelegt werden. Im Zweifelsfall kann - unabhängig vom Alter des Ponys, jedoch höchstens einmal jährlich auf Antrag der zuständigen LK oder der FN eine Nachmessung durch einen von der FN beauftragten FEI-Tierarzt erfolgen. Die Regelung für Pony-Wettbewerbe obliegt den Landeskommissionen. Für alle anderen Ponygrößen reicht der Nachweis der Pony-Messbescheinigung der Landeskommission bei der Ersteintragung als Turnierpony bei der FN aus.

Der Name eines bei der FN registrierten Pferdes kann jederzeit geändert werden. Zur Änderung des Pferdenamens benötigt man den Original-Pferdepass und das Formular für Turnierpferdeeintragung, Namensänderung und Besitzerwechsel. Die Pferdenamensuche gibt Auskunft darüber, welche Pferdenamen bereits registriert und damit vergeben sind.

Ausländische Pferde mit einem Pferdepass, der die EU-Normen erfüllt, können genauso als Turnierpferd eingetragen werden wie deutsche Pferde. Wenn das Pferd im ausländischen Pass gezeichnet ist, die Abzeichen und der Nummernbrand/Mikrochip korrekt vermerkt sind und die Möglichkeit für Eintragung von Impfungen gegeben ist, dann erfüllt der Pass die EU-Normen. Tut er dies nicht oder besitzt das Pferd noch gar keinen Pass, dann muss ein neuer Pferdepass angefordert werden.

Ihr Ansprechpartner

Herbert Freye

Leitender Sachbearbeiter

Tel: 02581/6362-116
Fax: 02581/6362-590

hfreye@fn-dokr.de

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Stand: 10.01.2024