Deutsche Reiterliche Vereinigung

Pferdeversicherungen: Schutz für Pferdebesitzer

Wie muss ich mein Pferd versichern?

Allein die monatliche Unterhaltung eines Pferdes verschlingt viel Geld. Wenn das Tier dann plötzlich einen Schaden verursacht oder ein Klinikaufenthalt ansteht, treten schnell finanzielle Probleme auf. Im Vorfeld abgeschlossene Versicherungen können in solchen Fällen helfen und den eigenen „finanziellen Schaden“ begrenzen. Aber im Versicherungsdschungel geht der Überblick schnell verloren: Welche Versicherungen sollten abgeschlossen werden, welche sind optional? Und worauf ist bei Abschlüssen zu achten?

Eine Tierhalterhaftpflicht ist für Pferdebesitzer unerlässlich - Foto: maxkolmeto - stock.adobe.comDer Albtraum jedes Pferdebesitzers: Das Pferd reißt sich los, rennt auf die Straße und richtet dabei einen Schaden an. In solchen Fällen kommt die Tierhalterhaftpflichtversicherung zum Zuge.

Tierhalterhaftpflicht ist unerlässlich

Über die Notwendigkeit einiger Versicherungen lässt sich diskutieren, auf die Tierhalterhaftpflicht sollte jedoch keinesfalls verzichtet werden. Denn ein Unfall ist schnell passiert: Das Pferd erschrickt sich, tritt aus und verletzt dabei eine Person. Gerade in Fällen, bei denen Menschen verletzt werden, entstehen hohe Schadenssummen. Wer haftet in solchen Situationen? Nun, der Tierhalter mit seinem kompletten privaten Vermögen. Im Regelfall ist es dabei sogar völlig unerheblich, ob ihn ein Verschulden trifft oder nicht.

Ein Beispiel, um die Bedeutung dieser Einstufung klarzustellen: Nachts geht ein Fremder auf die Weide. Das Pferd erschrickt sich und tritt der Person auf den Fuß, die sich diesen bricht – die Schadensersatzansprüche landen vollumfänglich beim Halter. Genau in solchen Fällen greift die Tierhalterhaftpflicht: Die Versicherer übernehmen dabei eine pauschale Summe für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Wichtig: Nur der fremde Schaden wird von der Versicherung erfasst. Tritt das Pferd beim Ausladen gegen das eigene Auto, muss die Reparatur selbst bezahlt werden. Ebenso können die Versicherer die Leistung bei grober Fahrlässigkeit schon mal verweigern. Bei Vereinen und Gewerbebetrieben tritt übrigens die Betriebshaftpflichtversicherung an die Stelle der Tierhalterhaftpflicht.

Die wichtigsten Fakten zur Haftpflichtversicherung im Überblick:

  • Deckungssumme
    Es sollten etwa 15 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden einberechnet werden. Allerdings sind auch höhere Versicherungssummen möglich.
  • Versicherungszeitpunkt
    Bis zum Zeitpunkt des Absetzens von der Mutterstute, spätestens jedoch am Ende des ersten Lebensjahres, wird die Haftpflichtversicherung für ein Pferd notwendig. Vorher sind Fohlen meistens über die Stute versichert.
  • Beginn der Reitausbildung
    Mit Anreiten eines jungen Pferdes verändert sich das Risiko und damit auch der Versicherungsbeitrag. Wer beginnt, sein Pferd zu reiten, sollte das dem Versicherer mitteilen.
  • Fremdreiterrisiko
    Bei der Haftpflichtversicherung eines Reitpferdes sollte immer der Anspruch fremder Reiter mitversichert sein. Verursacht das Pferd unter einem Fremdreiter einen Schaden an einer Sache oder einem Dritten, greift der Versicherungsschutz. Wenn der Fremdreiter selbst einen Schaden erleidet, haben sowohl er selbst, als auch seine Sozialversicherung einen Anspruch gegen den Pferdebesitzer. Auch dieses Risiko wird durch die Fremdreiterversicherung abgedeckt. Das Fremdreiterrisiko musste früher meist extra abgeschlossen werden, gehört mittlerweile aber bei nahezu allen Versicherern zum Basis-Leistungsprogramm der Haftpflichtversicherung.
  • Reitbeteiligung absichern
    Eine Reitbeteiligung wird meist wie ein Mitbesitzer betrachtet. Verursacht die Reitbeteiligung mit dem Pferd einen Schaden an einer Sache oder einem Dritten, greift die Haftpflichtversicherung des Pferdebesitzers. Erleidet die Reitbeteiligung selbst einen Schaden, ist ein Anspruch gegen den Pferdebesitzer oft schwerer durchzusetzen als beim Fremdreiter. Versicherungen und Gerichte entscheiden hier aber unterschiedlich. Wird die Reitbeteiligung als Fremdreiter und nicht als Mitbesitzer eingestuft, ist der Pferdebesitzer nur mit einer Haftpflichtversicherung abgesichert, die die Ansprüche fremder Reiter mit abdeckt.

Krankenversicherung oder Operationskostenversicherung für Pferde

Das Pferd steht unruhig in der Box, versucht, sich selbst gegen den Bauch zu treten. Der Tierarzt bestätigt den Verdacht auf Kolik - es muss operiert werden. Wenige Tage später flattert die Rechnung ins Haus: ein mittlerer vierstelliger Betrag. Zweifelsohne kann die gesundheitliche Versorgung des Pferdes viel Geld verschlingen – manchmal vielleicht sogar Geld, das keineswegs vorhanden ist. Eine Krankenversicherung oder OP-Kostenversicherung kann da helfen. Allerdings unterscheidet sich das Leistungsspektrum von Versicherung zu Versicherung. Die Krankenvollversicherung der Agria deckt beispielsweise neben Operationen auch Untersuchungen und Behandlungen des Pferdes bis zu einer Jahreshöchstsumme ab – in der Premiumvariante sogar tierärztlich angeratene orthopädische Hufbearbeitung sowie Kosten für Medikamente und Rehabilitationsmaßnahmen. Andere Versicherer übernehmen nur einen gewissen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Die meisten Anbieter bieten eine Jahreshöchstentschädigung für Operationen oder begrenzen die Leistungsübernahme bestimmter Operationen auf einen gewissen Betrag.

Wichtig ist, dass das Pferd bei Antragsaufnahme gesund ist. Alter und Rasse sind egal. Am Anfang der Versicherungsdauer steht immer eine Wartezeit. Bei den meisten Versicherern sind Operationen, die nach Unfällen entstehen, aber sofort abgedeckt, denn das ist nicht vorhersehbar.

Eine OP-Kostenversicherung kann vor hohen Kosten bei einer Operation schützen - Foto: iStock/baranozdemirGeht es fürs Pferd auf den OP-Tisch, schnellen die Kosten für den Besitzer in die Höhe. Froh ist, wer für diesen Fall eine Versicherung hat.

Lebensversicherung fürs Pferd

Neben der Tierhalter- und der Kranken- bzw. OP-Kostenversicherung gibt es noch eine Versicherung, die zum Programm vieler Anbieter gehört: die Lebensversicherung für das Pferd. Auch bei dieser gibt es verschiedene Tarifoptionen. Die Basisausführung deckt meist den Tod durch einen Unfall ab. Die beitragsmäßig teuerste Variante beinhaltet oft eine Entschädigung bei anhaltender Erkrankung oder Verletzung, durch die das Pferd nicht mehr geritten werden kann.

Risiko Transport

Die Pferdetransportversicherung ist ebenfalls eine Überlegung wert. Die meisten Anbieter sichern Schäden im Falle der Nottötung oder des Todes aufgrund des Unfalls ab. Ob man diese Versicherung dagegen dauerhaft benötigt, hängt von den eigenen Verhältnissen ab. Fährt man viel auf Turniere oder ist generell öfter mit dem Pferd auf dem Hänger unterwegs, empfiehlt sich eine Lebensversicherung, da sie den Transport mit absichert. Steht das Pferd dagegen meist auf der heimischen Weide, gibt es die Möglichkeit, auf kurzfristige Transportversicherungen zurückzugreifen.

Ihr Ansprechpartner

Versicherungsfragen rund ums Pferd

Peter Bornschein
Agria Tierversicherung
Tel.: 0173/5455174
E-Mail: versicherungsberatung@fn-dokr.de

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Stand: 20.03.2024