Deutsche Reiterliche Vereinigung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

FNticket&travel

I. Allgemeine Hinweispflicht zum ausführenden Luftfahrtunternehmen

Gekürzt Reiseveranstalter, Reisemittler und Vermittler von Beförderungsverträgen sind verpflichtet, ihre Kunden über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden, vertraglichen Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu unterrichten. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir dem Kunden die Fluggesellschaft(en), die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird der Kunde darüber informiert.

II. Vermittlung gesonderter Leistungen

Soweit wir fremde Reisen oder Leistungen vermitteln, z. B. Eintrittskarten, gesonderte Hotelübernachtungen etc., haften wir nur für die ordnungsmäßige Vermittlung, nicht für die Leistung an sich. Die Durchführung der vermittelten fremden Reise oder Erbringung der Leistungen selbst zählt nicht zu unseren Vertragspflichten.
Bei reinen Vermittlungen sind der gesamte Preis und eine Bearbeitungsgebühr sofort fällig. Für Vermittlungen erhalten Sie einen Sicherungsschein.
Zu zahlende Beiträge können von den Kartenaufdruckpreisen abweichen. Bitte beachten Sie, dass Tickets nach Bestätigung weder umgetauscht noch storniert werden können.
Eintrittskarten werden erst ausgehändigt, wenn Veranstalter oder Vermittler sie zur Verfügung gestellt haben, frühestens nach vollständiger Bezahlung. Die Tickets werden in der Regel erst am Zielort ausgegeben, auch um das Versandrisiko zu mindern.
Für die vermittelte Leistung selbst gelten die Allgemeinen Geschäftbedingungen der Leistungsträger, die in den jeweils vermittelten Vertrag einbezogen sind.

III. Bestimmungen bei Pauschalreisen

1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Reiseanmeldung bieten Sie uns auf Grundlage unserer Ausschreibungen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
An dieses Angebot sind Sie bis zur Annahme durch uns gebunden.
Der Reisevertrag kommt erst zustande, wenn Ihnen Ihre Anmeldung in Textform bestätigt worden ist.
Sonderwünsche, Anmeldungen unter einer Bedingung und mündliche Nebenabsprachen sind nur dann gültig, sofern sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Weichen Inhalt und Vereinbarungen der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor. Dieses Angebot ist für 10 Tage bindend. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann.
Der Anmelder steht auch für die Vertragsverpflichtungen aller in der Anmeldung mit aufgeführten und angemeldeten Teilnehmer wie für seine eigenen Verpflichtungen ein.

2. Leistungen
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen und jeweiligen Ausschreibungen, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung verbindlich.
Wenn wir Ihnen ein halbes Doppelzimmer anbieten, so gilt dies vorbehaltlich der Buchung einer zweiten Person gleichen Geschlechts. Ansonsten bestätigen wir Ihnen zum Anmeldeschluss automatisch ein Einzelzimmer gegen den üblichen Aufpreis. Für Mehrpersonenzimmer gilt dies entsprechend.
Soweit unsere Reiseleistungen Eintrittskarten einschließen, werden diese in der Regel erst am Zielort ausgegeben.
Nehmen Sie einzelne Leistungen nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

3. Programm- und Leistungsänderungen
Da unsere Reisen und Angebote überwiegend sehr langfristig geplant werden müssen, stellen Sie sich bitte darauf ein, dass kurzfristige Programmänderungen nicht immer vermieden werden können. Wechsel des Veranstaltungsortes, unvorhergesehene Ereignisse oder Flugplanänderungen können beispielsweise unsere Planung beeinflussen. Ausflüge und Reitertreffs müssen gegebenenfalls durch geeignete Programme ersetzt, verschoben oder die aufgeführten Referenten ausgetauscht werden.
Wir informieren Sie nach bestem Wissen und Gewissen und setzen im Fall notwendiger Abweichungen alles daran, diese so gering wie möglich zu halten und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht zu verändern. Soweit Änderungen so gravierend sind, dass sie rechtliche Ansprüche Ihrerseits auslösen, bleiben diese unberührt.

4. Zahlung des Reisepreises
Mit Abschluss des Reisevertrages wird gegen Aushändigung eines Sicherungsscheins (für die geleisteten Zahlungen im Falle einer Insolvenz) eine Anzahlung von 20 Prozent (mind. 25 Euro pro Reiseteilnehmer) des Reisepreises fällig.
Sicherungsscheingeber ist die
R+V Allgemeine Versicherung AG
Taunusstraße 1, 65193 Wiesbaden.
Der restliche Reisepreis ist vier Wochen vor Reisebeginn ohne weitere Aufforderung zu zahlen.
Bei Buchungen, die weniger als 28 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis bei Zugang der Reisebestätigung und Übergabe des Sicherungsscheins sofort fällig. Der Versand der Unterlagen erfolgt ca. zwei Wochen vor der Veranstaltung, jedoch nicht vor vollständiger Bezahlung.
Sind die Zahlungen nicht fristgemäß eingegangen, werden wir eine angemessene Nachfrist setzen. Kommen Sie danach in Verzug, sind wir dazu berechtigt, die Leistung endgültig zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrages von Ihnen zu verlangen, jedenfalls die Höhe der Stornokosten gem. Ziffer 6. dieser Bedingungen.

5. Mindestteilnehmerzahl – Rücktritt vor Reisebeginn
Wir sind bis 20 Tage vor Reisebeginn berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn eine vereinbarte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist. In dem Fall enthalten Sie den eingezahlten Preis vollständig zurück. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.
Sie können vor Reisebeginn jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. In diesem Fall steht uns gesetzlich eine Rücktrittsentschädigung zu. Wir machen folgende pauschalisierte Stornoentschädigung geltend:
Bis einschließlich 90. Tag vor Reisebeginn 30%, danach
bis einschließlich 30. Tag vor Reisebeginn 50%, danach
bis einschließlich 10. Tag vor Reisebeginn 75%, danach, am Abreisetag oder später 90%.
Die den Pauschalen entsprechenden Beträge sind jeweils auf volle EURO aufzurunden.
Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschale eine höhere, individuelle berechnete Entschädigung zu fordern, wenn wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind.
Stichtag für die Fristberechnung ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Nachweis eines geringeren oder gar nicht entstandenen Schadens bleibt Ihnen vorbehalten.
Ergänzend weisen wir auf § 651b BGB hin (Vertragseintritt eines Dritten vor Reisebeginn).

6. Ersatzperson
Wird durch den Teilnehmer eine Ersatzperson gestellt, sind eventuell anfallende Gebühren vom Teilnehmer und der Ersatzperson zu tragen. Als Ersatzperson kann jedoch nur gelten, wer den eventuell besonderen Erfordernissen der Reise genügt und wenn in- und ausländische Gesetze bezüglich einer Teilnahme der Ersatzperson an der jeweiligen Reise nicht entgegenstehen. Wir können dem Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers aus vorgenannten Gründen widersprechen.

7. Kündigung wegen besonderen Umständen
Findet ein Rücktritt vom Reisevertrag aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände statt, so können beide Vertragsparteien gem. § 651 j BGB verfahren.
Zur Kündigung des Reisenden wegen Mangels vgl. Ziffer 9.
Wir können den Reisevertrag aus wichtigem Grund vor oder während der Reise kündigen, wenn Sie den Reiseanforderungen nicht genügen oder durch Ihr Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stören oder gefährden und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder abgeholfen werden kann, so dass Ihre weitere Teilnahme für uns und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen Sie selbst.
Unsere Reiseleiter und örtliche Vertreter sind zum Kündigungsausspruch bevollmächtigt.

8. Versicherung
Versicherungen sind nicht im Reisepreis eingeschlossen. Wir raten Ihnen zum Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und einer Versicherung, die im Fall von Unfall oder Krankheit
während der Reise Behandlungs- und Rückführungskosten absichert. Für diese und ggf. weitere Versicherungen empfehlen wir die
Europäische Reiseversicherung AG
Rosenheimer Str. 116, 81669 München
Bitte beachten Sie eventuelle Abschlussfristen der Versicherungen.

9. Obliegenheiten und Rechte bei mangelhafter Reise
Wird eine vereinbarte Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, mit der Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Leisten wir nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe, so können Sie diese selbst schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen fordern. Fristsetzung ist unnötig, wenn wir Abhilfe verweigern, Abhilfe unmöglich ist oder sofortige Abhilfe durch ein bei Ihnen vorliegendes besonderes Interesse geboten ist.
Nach Reiseende kann der Kunde einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind. Dieser entfällt, soweit Sie schuldhaft unterlassen haben den Mangel anzuzeigen.
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt oder ist Ihnen die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Zuvor müssen Sie eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe unmöglich ist, wir sie verweigern oder sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist.
Abhilfeverlangen und Mängelanzeige sind an unsere örtliche Reiseleitung oder, soweit möglich und zumutbar, an uns direkt zu richten. Unsere örtlichen Vertreter sind nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

10. Haftungsbeschränkungen
Unsere vertragliche Haftung für Schäden aus dem Reisevertrag, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis für den betroffenen Reiseteilnehmer beschränkt, soweit
a. ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde oder
b. wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in dem Vermittlungsauftrag, in der Reiseausschreibung und Bestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.

11. Ausschlussfrist – Verjährung
a. Ansprüche des Reisenden verjähren nach zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
b. Für Ansprüche des Reisenden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen und für sonstige Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, geltend die gesetzlichen Verjährungsbestimmungen. c. Wir weisen darauf hin, dass wir nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Wir weisen für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr hin.

12. Visa-, Pass- und Gesundheitshinweise
Bei Informationen zu Pass- und Visavorschriften und notwendigen gesundheitspolizeilichen Formalitäten gehen wir davon aus, dass Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Ansonsten wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Konsulat. Für die Einhaltung der vorstehend genannten Bestimmungen ist der Reisende selbst verantwortlich. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über empfohlenen Infektions- und Impfschutz sowie sonstigen Prophylaxemaßnahmen, auch hinsichtlich des bei längeren Flügen bestehenden Thromboserisikos, und holen Sie ggf. ärztlichen Rat ein. Allgemeine Informationen geben insbesondere Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte und Informationsdienste, Tropenmediziner und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

13. Gültigkeit der Angaben in unserer Ausschreibung
Die Ausschreibung im PM-Forum bzw. auf der Website kann nur die zum Druck- bzw. Aktualisierungszeitpunkt feststehenden Gegebenheiten berücksichtigen. Druckfehler können leider auch bei größter Sorgfalt vorkommen. Änderungen des Angebotes vor Vertragsabschluss bleiben vorbehalten. Für Druck- und Rechenfehler wird nicht gehaftet.

14. Sonstiges
Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die §§ 651 a ff. BGB.

15. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Für Klagen der FN Ticket & Travel gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der FN Ticket & Travel maßgebend.
Es findet deutsches Recht Anwendung.

16. Datenschutz
Wir speichern Ihre Daten (Adresse; soweit mitgeteilt persönliche Daten und E-Mail-Adresse) für unsere Kommunikation, Pflege der laufenden Kundenbeziehung und Vertragsabwicklung. Auf Ihr Widerspruchsrecht nach § 28 Abs. 4 des Bundesdatenschutz-Gesetzes (BDSG) weisen wir hin, kurze Mitteilung an die unter Ziffer 19. angegebenen Kontaktdaten genügt, auch bei der Geltendmachung der weiteren Rechte nach §§ 34, 35 BDSG.
Alle Ihre personenbezogenen Daten werden nach deutschen und europäischen Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: www.pferd-aktuell.de/fn/datenschutzerklaerung

17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

18. Veranstalter
Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN Ticket & Travel)
Freiherr-von-Langen-Straße 13/15, D-48231 Warendorf (Germany) Tel.: +49 (0) 2581 – 6362-626, Fax: +49 (0) 2581 – 6362-100,
Email: pm@fn-dokr.de, Internet: www.pferd-aktuell.de
Sitz Warendorf, Amtsgericht Münster VR 60393 Steuernummer: 346/5809/0112
Ust-Id-Nummer DE 126734145
Geschäftsführender Vorstand: Soenke Lauterbach (Vorsitzender), Dr. Dennis Peiler (stellvertretender Vorsitzender), Dr. Klaus Miesner (Mitglied), Rainer Reisloh (Mitglied)

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Stand: 21.07.2020