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Als "Pensionspferdebetrieb" können Vereine/Betriebe gekennzeichnet werden, die die Kriterien für die Kennzeichnung mit dem FN-Grundschild "Pferdehaltung" erfüllen und Pensionspferdehaltung betreiben und bestimmte zusätzliche Voraussetzungen erfüllen.
Zusätzliche Voraussetzungen für eine Kennzeichnung sind u. a.:
Die Kennzeichnung der Pensionspferdebetriebe erfolgt durch die Vergabe von Punkten (drei bis fünf Punkte). Die Punktevergabe für Leistungs- und Serviceangebote des Betriebes sind im Kennzeichnungsantrag für Pensionspferdebetriebe geregelt.
FN-geprüfter Pensionspferdebetrieb Gnadenbrotpferde
Als „Pensionspferdebetrieb Gnadenbrotpferde“ können Vereine/Betriebe gekennzeichnet werden, die die Kriterien für die Kennzeichnung mit dem FN-Grundschild „Pferdehaltung“ erfüllen und Pensionspferdehaltung für Gnadenbrotpferde betreiben und bestimmte zusätzliche Voraussetzungen erfüllen:
Zusätzliche Voraussetzungen für eine Kennzeichnung sind u. a.: