Deutsche Reiterliche Vereinigung

Leistungsklassen und Ranglistenpunkte

Die Leistungsklassen teilen Turnierteilnehmer je nach Erfolgen oder Qualifikationen in verschiedene Gruppen ein. Die niedrigste Leistungsklasse ist die Leistungsklasse 7 (Schnupperlizenz), es folgen die Leistungsklassen 6, 5, 4, 3, 2 und 1 als die höchste Leistungsklasse. Die jeweilige Leistungsklasse eines Reiters ist in seiner Jahresturnierlizenz vermerkt und bestimmt, in welchen Prüfungen er auf dem Turnier starten darf. In den Ausschreibungen für die einzelnen Turniere ist angegeben, welche Leistungsklassen für eine Prüfung zugelassen sind.

Die Einstufung in eine Leistungsklasse erfolgt in erster Linie aufgrund von abgelegten Reitabzeichen, Turniererfolgen oder besonderen Qualifikationen (z.B. Pferdewirt Schwerpunkt Reiten, Trainerqualifikationen). Wer zum ersten Mal eine FN-Jahresturnierlizenz beantragt, erhält die Leistungsklasse 6. In den folgenden Jahren ergibt sich die Leistungsklasse aus den erfolgreich abgelegten Abzeichenprüfungen oder aus den Erfolgen der vorangegangenen Saison (1. Oktober des vorvorletzten Jahres bis 30. September des letzten Jahres).

Ranglistenpunkte werden für Reiter und Pferde errechnet und spiegeln die jeweiligen Erfolge wider. Maßgeblich für die Errechnung sind die Erfolge der zurückliegenden Saison (1. Oktober des vorletzten Jahres bis 30. September des letzten Jahres). Die Punktevergabe basiert auf den Veröffentlichungen der FN. Mit Hilfe der Ranglistenpunkte lassen sich Starterfelder gerechter gestalten, z.B. bei der Teilung von Prüfungen. Bei Pferden dienen die Ranglistenpunkte als Grundlage für die Berechnung der Züchterprämie.

Leistungsklasseneinteilung

Kriterien und Voraussetzungen für die Einstufung in die einzelnen Leistungsklassen der jeweiligen Disziplinen im Turniersport

Errechnung Ranglistenpunkte

Detaillierte Aufstellung und Errechnung der Ranglistenpunkte im Rahmen des FN-Punktesystems für den Turniersport

Leistungsklassenänderung: Höherstufung und Rückstufung

Die Höherstufung von einer Leistungsklasse in die nächst höhere ist jederzeit möglich, sobald die erforderlichen Kriterien für eine Leistungsklassenänderung vorliegen.

  • Einstufung in Leistungsklasse 5
    Wenn Sie die Prüfung zum Reit-/Fahrabzeichen RA 4/FA 4 erfolgreich abgelegt haben, können Sie mit dem Antrag auf Höherstufung gegen Gebühr und Vorlage der entsprechenden Erfolgsnachweise/Urkundenkopie eine Höherstufung in die Leistungsklasse 5 bei der FN beantragen. Sie erhalten dann zu Beginn eines Jahres oder auch schon während der Saison die entsprechende FN-Jahresturnierlizenz mit Einstufung in die höhere Leistungsklasse.
  • Einstufung in Leistungsklasse 4 und höher
    Sie können sich mit dem Antrag auf Höherstufung gegen Gebühr auch während der laufenden Saison in Leistungsklasse 4 und höher einstufen lassen, wenn Sie im Laufe der Saison die entsprechenden Erfolge in den Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit bzw. Fahren erreicht haben. Die Leistungsklasseneinstufung zu Beginn einer neuen Saison aufgrund Ihrer Erfolge in den beiden vergangenen Jahren erfolgt automatisch. Frühere Erfolge werden hier nur auf ausdrücklichen Antrag angerechnet. Geben Sie in diesem Fall die gewünschte Leistungsklasse direkt bei der Wiederausstellung der Jahresturnierlizenz auf Nennung Online an. Nach einer Überprüfung durch die Sachbearbeiter der FN wird innerhalb weniger Tage die Änderung erfolgen.

Eine Rückstufung ist nur in die Leistungsklasse 6 zum Beginn der neuen Saison und nur bei Antrag auf Wiederausstellung einer FN-Jahresturnierlizenz möglich. Nach einem Anrechnungszeitraum ohne entsprechende Erfolge wird der Reiter automatisch in Leistungsklasse 5 zurückgestuft, es sei denn, er will aufgrund früherer Erfolge oder abgelegter Reitabzeichen höher eingestuft werden. Genaue Angaben sind in den Durchführungsbestimmungen zu § 63 der Leistungsprüfungsordnung (LPO) zu finden. Kombinationen verschiedener Lizenzen Reiten/Fahren sind möglich: zum Beispiel Fahrausweis F6 und Reitausweis D4/S3/V6.

Ihr Ansprechpartner

Ralf Sennhenn

Leitender Sachbearbeiter

Tel: 02581/6362-118
Fax: 02581/6362-590

rsennhenn@fn-dokr.de

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Stand: 10.01.2024