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Der angehende Pferdewirt muss sich natürlich auch einer Prüfung stellen. Bereits während der Ausbildungszeit erfolgt eine Zwischenprüfung und zum Ende der Ausbildung folgt die Abschlussprüfung.
In der Fachrichtung klassische Reitausbildung finden die Zwischen- und Abschlussprüfungen für alle Bundesländer in der Deutschen Reitschule in Warendorf statt. Nur im Bundesland Bayern werden die Zwischen- und Abschlussprüfungen an der Bayerischen Landesreit- und Fahrschule in München-Riem durchgeführt. Die Zwischen- und Abschlussprüfungen in den übrigen Fachrichtungen führen die zuständigen Stellen in den jeweiligen Ländern in der Regel selbst durch.
Zur Überprüfung/Ermittlung des Ausbildungsstandes gibt es während der Ausbildungszeit eine Zwischenprüfung. Sie findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Die Zwischenprüfung umfasst folgende Prüfungsinhalte:
In Warendorf wird bei der Zwischenprüfung auf Pferden der Deutschen Reitschule geritten. In der Dressur wird die Sitzgrundlage sowie das sinnvolle Arbeiten der Pferde beurteilt. Beim Springen sollte eine sichere Sitzgrundlage und eine gewisse Routine beim Reiten über Hindernisse erkennbar sein.
"Zucht" sowie "Pferdehaltung und Service" und "Spezialreitweisen"
Die Ausbildungszeit endet mit der Abschlussprüfung. Diese wird von einem von den zuständigen Stellen gebildeten Prüfungsausschuss abgenommen. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen Stellen, die die Berufsausbildungsverträge eingetragen haben.
"Klassische Reitausbildung"
Die Abschlussprüfung zum Pferdewirt Fachrichtung "Klassische Reitausbildung" wird, mit Ausnahme von Bayern, von einem von den zuständigen Stellen gemeinsam gebildeten Prüfungsausschuss an der Deutschen Reitschule im Nordrhein-Westfälischen Landgestüt in Warendorf nach der Prüfungsordnung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen abgenommen. Der Abschlussprüfung geht ein zwölftägiger (in Bayern dreiwöchiger) Vorbereitungslehrgang voraus.
Pferdehaltung und Service | Pferdezucht | Klassische Reitausbildung | Pferderennen | Spezialreitweisen |
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20 % | Kundenberatung und -ausbildung (60 min) | Durchführung von Zuchtmaßnahmen (45 min) | Dressurausbildung (45 min) | Gesundheit von Rennpferden (60 min) | Pferdehaltung und -gesundheit (60 min) |
20 % | Bewegen von Pferden (75 min) | Haltung und Betreuung (60 min) | Springausbildung (45 min) | Training von Rennpferden (60 min) |
Ausbildung von Pferden (60 min) |
20 % | Haltung und Versorgung von Pferden (60 min) | Vorstellen von Pferden (60 min) | Reiterausbildung (60 min) | Leistungsvermögen von Rennpferden (45 min) | Ausbildung und Beratung von Reitern (60 min) |
30 % | Betriebsorganisation (120 min) | Planung und Organisation der Pferdezucht (120 min) | Pferdegesundheit, Reit- und Sportlehre (120 min) | Planung von Renneinsätzen (120 min) | Planung und Organisation (120 min) |
10 % | Wirtschafts- und Sozialkunde (45 min) | Wirtschafts- und Sozialkunde (45 min) | Wirtschafts- und Sozialkunde (45 min) | Wirtschafts- und Sozialkunde (45 min) | Wirtschafts- und Sozialkunde (45 min) |
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) ermöglicht den Pferdewirten - wie in allen anderen Berufen auch - einen Berufsabschluss ohne reguläre Lehre. Nach § 45/2 BBiG ist zur Abschlussprüfung zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das anderthalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig war, in dem er die Prüfung ablegen will. Bei einer betrieblich vorgeschriebenen Ausbildungsdauer von drei Jahren muss folglich eine berufliche Tätigkeit von viereinhalb Jahren nachgewiesen werden. Der Nachweis erfolgt über Vorlage der Arbeitsverträge, Versicherungsnachweise o.ä. Der Antrag ist an die jeweils zuständige Stelle zu richten. Als Orientierung und Beratungsmöglichkeit empfehlen die zuständigen Stellen häufig eine Teilnahme an einer Zwischenprüfung.