Deutsche Reiterliche Vereinigung

Berufsausbildung Pferdewirt

Ausbildungsberufe im Pferdesport

Viele, gerade junge Reiter oder Züchter träumen davon, ihr Hobby zum Beruf zu machen. Möglich macht diesen Traum vor allem der Beruf des Pferdewirtes. Der Pferdewirt ist ein staatlich anerkannter Beruf. Nach der Ausbildung kennen sich Pferdewirte mit allen Fragen rund um die Versorgung und Ausbildung von Pferden aus. Je nach Interesse spezialisieren sie sich auf die verschiedenen Fachrichtungen: Klassische Reitausbildung, Pferdehaltung und Service, Pferdezucht, Pferderennen oder Spezialreitweisen (Westernreiten und Gangpferdereiten).

Die Fachrichtungen im Ausbildungsberuf Pferdewirt

Pferderennen

Die Fachrichtung "Pferderennen" wird durch die Verbände des Rennreitens geregelt. Mehr dazu...

Wie lange dauert die Ausbildung zum Pferdewirt?

Die Ausbildungsdauer für Pferdewirte beträgt drei Jahre. Falls der Auszubildende bereits einen Berufsabschluss in einem anderen Ausbildungsberuf hat, dauert die Ausbildung lediglich zwei Jahre. Auszubildende, die das Berufsgrundschuljahr (BGJ) Landwirtschaft erfolgreich absolviert haben, wird dieses als erstes Ausbildungsjahr anerkannt. Eine Verkürzung auf zwei Jahre kann auch bei Nachweis von mindestens des schulischen Teils der Fachhochschulreife beantragt werden.

Wo arbeiten Pferdewirte?

Pferdewirte arbeiten hauptsächlich auf Gestüten, Reiterhöfen, Deckstationen oder landwirtschaftlichen Betrieben, die sich auf Pferdezucht spezialisiert haben. Auch bei Reitsportvereinen, Reitschulen und Rennställen können sie beschäftigt sein. Die Ausbildung erfolgt im dualen Ausbildungssystem, das heißt in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Die Berufsschule wird in der Regel einmal wöchentlich oder in Form von Blockunterricht besucht.

Wie viel verdient ein Pferdewirt in der Ausbildung?

Der Auszubildende erhält eine Vergütung in Anlehnung an die Tarife der Landwirtschaft. Die Höhe der Vergütung muss mit dem Ausbildungsbetrieb vereinbart werden. Auskünfte zum Abschluss eines Ausbildungsvertrages erteilen die zuständigen Stellen für die Berufsausbildung zum Pferdewirt. In der Regel sind das die Landwirtschaftskammern oder Landwirtschaftsministerien. 

Wer ist für den Beruf Pferdewirt geeignet?

Der zukünftige Pferdewirt sollte grundsätzlich bei Beginn der Ausbildung eine abgeschlossene Schulausbildung besitzen und geistig wie körperlich den späteren Anforderungen des Berufes Pferdewirt gewachsen sein. Voraussetzungen für den Beruf des Pferdewirtes sind:

  • Gefühl für den Umgang mit dem Pferd und reiterliches Talent
  • pädagogisches Geschick im Umgang mit Menschen
  • Einsatzbereitschaft und Engagement
  • Verantwortungsbewusstsein und Belastbarkeit

Vor allem der Umgang mit dem Lebewesen Pferd erfordert Ruhe, Ausgeglichenheit, Durchsetzungs- und Einfühlungsvermögen sowie Charakterfestigkeit. Außerdem ist ein geregelter Acht-Stunden-Tag nicht immer möglich, auch an Wochenenden ist der zukünftige Pferdewirt gefordert. Interessierte müssen wissen, dass sie einen Beruf ergreifen, der sich auch auf ihre Freizeitgestaltung auswirken wird. Sie ergreifen einen Beruf, der ein Stück weit zu ihrer Berufung werden muss, um sie auch über Jahre hinweg zufriedenzustellen.

Was macht ein Pferdewirt?

Die Aufgabengebiete des Pferdewirtes sind in allen Ausbildungsteilbereichen sehr vielseitig und anspruchsvoll. Dazu gehören im Allgemeinen:

  • die tägliche Pflege und Versorgung von Pferden
  • das Bewegen und Arbeiten von jungen und älteren/erfahrenen Pferden
  • das Vorstellen von Pferden in Wettbewerben und/oder Leistungsprüfungen
  • die medizinische Erstversorgung bei Verletzungen und Unfällen bzw. medizinische Nachversorgung
  • der Einsatz, die Instandhaltung und Pflege von Maschinen, Geräten, Ausrüstung und Zubehör

Was lernt man in der Ausbildung zum Pferdewirt?

Die Inhalte richten sich nach dem Ausbildungsrahmenplan, der im Berufsbildungsgesetz festgelegt worden ist. Dieser umfasst folgende Aspekte:

  • Tiergerechte Pferdehaltung und Pferdefütterung, Tierschutz und Tiergesundheit
  • Ausbildung und Vorbereitung von Pferden für Zucht und Leistungsprüfungen
  • Betriebliche Abläufe und Organisation, betriebswirtschaftliche Zusammenhänge
  • Dienstleistungen, Kundenorientierung und Marketing
  • Pferdezucht und Pferdeaufzucht
  • Ausrüstung, Einsatz von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz, Naturschutz, ökologische Zusammenhänge und Nachhaltigkeit
  • Qualitätssichernde Maßnahmen

Welche Prüfungen müssen absolviert werden?

Der angehende Pferdewirt muss sich natürlich auch einer Prüfung stellen. Bereits während der Ausbildungszeit erfolgt eine Zwischenprüfung, zum Ende der Ausbildung folgt die Abschlussprüfung. In der Fachrichtung Klassische Reitausbildung finden die Zwischen- und Abschlussprüfungen für alle Bundesländer in der Deutschen Reitschule in Warendorf statt. Nur im Bundesland Bayern werden die Zwischen- und Abschlussprüfungen an der Bayerischen Landesreit- und Fahrschule in München-Riem durchgeführt. Die Zwischen- und Abschlussprüfungen in den übrigen Fachrichtungen führen die zuständigen Stellen in den jeweiligen Ländern in der Regel selbst durch.

Zwischenprüfung
Mit der Zwischenprüfung wird der Ausbildungsstand während der Ausbildungszeit überprüft. Sie findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Die Zwischenprüfung umfasst folgende Prüfungsinhalte:

  • Pferdehaltung und Pferdegesundheit
  • Pferde identifizieren und beurteilen
  • Gesundheits- und Ernährungszustand von Pferden beurteilen
  • Futtermittel auswählen, deren Qualität beurteilen und Fütterungen durchführen
  • Haltungsbedingungen beurteilen
  • Pferde pflegen, versorgen und bewegen
  • Umgang mit Pferden, Pferde ausrüsten und vorstellen
  • Erziehung und Ausbildung von Pferden

In Warendorf wird bei der Zwischenprüfung auf Pferden der Deutschen Reitschule geritten. In der Dressur wird die Sitzgrundlage sowie das sinnvolle Arbeiten der Pferde beurteilt. Beim Springen soll eine sichere Sitzgrundlage und eine gewisse Routine beim Reiten über Hindernisse erkennbar sein.

Abschlussprüfung

  • Fachrichtungen "Zucht", "Pferdehaltung und Service" und "Spezialreitweisen"
    Die Ausbildungszeit endet mit der Abschlussprüfung. Diese wird von einem von den zuständigen Stellen gebildeten Prüfungsausschuss abgenommen. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen Stellen, die die Berufsausbildungsverträge eingetragen haben.
  • Fachrichtung "Klassische Reitausbildung"
    Die Abschlussprüfung zum Pferdewirt Fachrichtung "Klassische Reitausbildung" wird, mit Ausnahme von Bayern, von einem von den zuständigen Stellen gemeinsam gebildeten Prüfungsausschuss an der Deutschen Reitschule im Nordrhein-Westfälischen Landgestüt in Warendorf nach der Prüfungsordnung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen abgenommen. Der Abschlussprüfung geht ein zwölftägiger (in Bayern dreiwöchiger) Vorbereitungslehrgang voraus.

Sonderzulassung
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) ermöglicht den Pferdewirten - wie in allen anderen Berufen auch - einen Berufsabschluss ohne reguläre Lehre. Nach § 45/2 BBiG ist zur Abschlussprüfung zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das anderthalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig war, in dem er die Prüfung ablegen will. Bei einer betrieblich vorgeschriebenen Ausbildungsdauer von drei Jahren muss folglich eine berufliche Tätigkeit von viereinhalb Jahren nachgewiesen werden. Der Nachweis erfolgt über Vorlage der Arbeitsverträge, Versicherungsnachweise o.ä. Der Antrag ist an die jeweils zuständige Stelle zu richten. Als Orientierung und Beratungsmöglichkeit empfehlen die zuständigen Stellen häufig eine Teilnahme an einer Zwischenprüfung.

Ihr Ansprechpartner

Inge Westhus

Tel: 02581/6362-125
Fax: 02581/6362-208

iwesthus@fn-dokr.de

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Stand: 16.12.2021