Deutsche Reiterliche Vereinigung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 05.10.2018

Persönliche Mitgliedschaft in der Deutschen Reiterlichen Vereinigung

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Geschäfts- und Zahlungsbedingungen sind verbindlich für den Geschäftsverkehr mit der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN), (nachfolgend FN genannt) Sitz: Freiherr-von-Langen-Str. 13, 48231 Warendorf.

(2) Die Aufnahme als Persönliches Mitglied in der FN ist nur für natürliche Personen möglich und erfolgt ausschließlich zu diesen Bedingungen. Für die vereinsrechtlichen Folgen der Mitgliedschaft gilt die Satzung der FN.

(3) Die Internetseite der Persönlichen Mitglieder der FN, nachfolgend „Homepage“ genannt, ist www.fn-pm.de.

§ 2 Abschluss einer Persönlichen Mitgliedschaft
(1) Für die Anmeldung als Persönliches Mitglied ist ein Mitgliedsantrag schriftlich oder online auf der Homepage der FN auszufüllen und an die FN abzusenden. Die bloße Bestätigung des Einganges des Antrags per E-Mail über das Online-Formular auf der Homepage der FN bewirkt noch keinen Vertragsabschluss.

(2) Der Vertragsabschluss und die daraus resultierende Persönliche Mitgliedschaft kommt gem. § 6 der Satzung der FN zustande.

(3) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme als Persönliches Mitglied besteht nicht. Die FN ist berechtigt, den Mitgliedsantrag unter Angaben von Gründen abzulehnen.

(4) Der Abschluss einer Persönlichen Mitgliedschaft von Minderjährigen unter 18 Jahren bedarf der schriftlichen Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.

§ 3 Laufzeit und Kündigung der Persönlichen Mitgliedschaft
(1) Die Persönliche Mitgliedschaft in der FN läuft auf unbestimmte Zeit und kann schriftlich mit einer Frist von zwei Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Bei Abschluss einer Persönlichen Mitgliedschaft über eine Sonderaktion ist eine Kündigung im laufenden Kalenderjahr ausgeschlossen.

(2) Die Kündigung ist zu richten an: Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V., Bereich Persönliche Mitglieder, Freiherr-von-Langen-Straße 13, 48231 Warendorf. Die Mitgliedskarte ist Eigentum der FN und bei Kündigung unaufgefordert zurückzugeben.

(3) Bei Todesfall erlischt die Persönliche Mitgliedschaft gem. § 7 der Satzung der FN.

(4) Die FN ist zur außerordentlichen Kündigung der Mitgliedschaft berechtigt, sofern ein mit der FN unvereinbares Verhalten vorliegt (u. a. Verstoß gegen die Ethischen Grundsätze, Tierquälerei, Straftaten nach SBG8 §72a).

§ 4 Mitgliedsbeitrag
(1) Es gilt der auf dem Mitgliedsantrag angegebene Jahresbeitrag. Der Jahresbeitrag bezieht sich immer auf das laufende Kalenderjahr. Bei Beitritt in den Monaten Oktober bis Dezember ist kein Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr zu entrichten.

(2) Mit Vollendung des 25. Lebensjahres geht die Persönliche Mitgliedschaft gemäß der Beitragsstruktur in eine Ordentliche Mitgliedschaft über. Ab diesem Zeitpunkt wird der volle Jahresbeitrag erhoben, ohne dass dies einer gesonderten Zustimmung bedarf.

(3) Die FN ist berechtigt, den Jahresbeitrag durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu verändern. Änderungen des Jahresbeitrages und die Beitragsstruktur werden auf der Homepage bekannt gegeben.

§ 5 Zahlung und Fälligkeit
(1) Die FN akzeptiert das SEPA-Lastschriftverfahren als Zahlungsart soweit keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen wurde. Das erteilte SEPA-Lastschriftmandat gilt jeweils bei Fälligkeit des Jahresbeitrags und kann jederzeit widerrufen werden.

(2) Der Mitgliedsbeitrag ist 28 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Für den Fall der Rückgabe oder Nichteinlösung einer Lastschrift behält sich die FN vor, Mahngebühren und den Aufschlag für Bankretouren in Rechnung zu stellen.

(3) Die FN ist bei Zahlungsverzug berechtigt, die Gewährung von Vorteilen, welche sich aus der Persönlichen Mitgliedschaft ergeben, zu verweigern.

(4) Zahlt ein Mitglied den Jahresbeitrag trotz zweifacher Mahnung nicht, ist die FN berechtigt, die Persönliche Mitgliedschaft außerordentlich fristlos zu kündigen.

§ 6 Vorteile und Leistungen
(1) Die Vorteile und Rabatte inklusive der Partnerangebote können nur von registrierten Persönlichen Mitgliedern in Anspruch genommen werden, sofern keine Offenstände vorliegen. Der Anspruch bezieht sich auf das tagesaktuelle Angebot auf der Homepage. Zur Legitimation dienen die Mitgliedsnummer sowie die persönliche Mitgliedskarte. Eine Übertragung auf Dritte ist nicht möglich.

(2) Die FN bietet explizit auf Persönliche Mitglieder zugeschnittene Veranstaltungen an. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen setzt eine gesonderte Anmeldung voraus. Aus der Mitgliedschaft ergibt sich kein Anspruch auf Teilnahme an Veranstaltungen der FN.

§ 7 Widerrufsrecht
(1) Der Abschluss einer Persönlichen Mitgliedschaft in der FN bewirkt den Beitritt in einem gemeinnützigen Verein. Es besteht kein Widerrufsrecht.

§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäfts- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

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