Deutsche Reiterliche Vereinigung

Zuchtrichter

Qualifizierte Beurteilung von Zuchtpferden

Wissen für mehr Kompetenz und Fachwissen im Hinblick auf die Pferdezucht und Rassenvielfalt in Deutschland vermitteln - das ist nur ein Bestandteil der Ausbildung zum Allgemeinen Richter Pferdezucht, welche die Mitgliedszuchtverbände der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) geschaffen haben. Ziel dieser Ausbildung ist es, eine qualifizierte Beurteilung von Zuchtpferden sicherzustellen. Zuchtrichter sind bei Veranstaltungen tätig, bei denen Pferde oder Ponys an der Hand und im Freilaufen sowie im Freispringen zu beurteilen sind.

Voraussetzungen für die Prüfung zum Zuchtrichter

Der Antrag auf Zulassung zu der Prüfung ist vom Bewerber an den FN-Mitgliedszuchtverband zu richten. Für die Ausbildung zum Richter Pferdezucht sind folgende Voraussetzungen notwendig:

  • mindestens zweijährige Mitgliedschaft in einem tierzuchtrechtlich anerkannten FN-Mitgliedszuchtverband .
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als sechs Monate
  • Nachweis, dass der Bewerber an einem mindestens eintägigen Vorbereitungslehrgang eines FN-Mitgliedszuchtverbandes zur Aufnahme auf die Zuchtrichteranwärterliste eines Zuchtverbandes teilgenommen hat
  • Nachweis, dass der Bewerber mindestens ein Jahr, maximal vier Jahre auf der Zuchtrichteranwärterliste eines FN-Mitgliedszuchtverbandes geführt wird und innerhalb dieser Zeit auf mindestens zehn Zuchtveranstaltungen mit Bewertung und/oder Kommentierung und/oder Rangierung von Pferden/Ponys als Zuchtrichteranwärter tätig war
  • Teilnahme an einem weiteren, mindestens eintägigen Vorbereitungslehrgang für Zuchtrichteranwärter, der der jeweiligen Prüfung unmittelbar vorausgeht
  • Darüber hinausgehende Regelungen zur Zulassung sind aus den Zuchtbuchordnungen des zuständigen Zuchtverbandes ersichtlich
  • Über die Zulassung zu den Prüfungen entscheidet der jeweilige FN-Mitgliedszuchtverband. 

Inhalte der Prüfung zum Zuchtrichter

Die Prüfung zum "Allgemeinen Richter Zucht (RZ)" findet mit folgenden Anforderungen in diesen Teilen und Fächern statt:

Theoretischer Teil: schriftliche Arbeit (Klausur) über:

  • Exterieurlehre, Identifizierung
  • Rechtsgrundlagen (ZVO, ZBO, insbesondere grundlegende Vorgaben des Tier - zucht- und Tierschutzgesetzes sowie der Richtlinien und Entscheidungen der EU)
  • Fachkunde Pferdezucht 
  • Gangarten und Bewegungsabläufe

Praktischer Teil: Beurteilen und Rangieren von Pferden (i.S.d. ZVO)

Praktischer Teil: Beurteilen und Kommentieren von Pferden

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Ihr Ansprechpartner

Martina Kuypers

Sekretariat

Tel: 02581/6362-157
Fax: 02581/6362-105

mkuypers@fn-dokr.de

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Stand: 20.03.2024