Deutsche Reiterliche Vereinigung

Teilnahmebedingungen

Wettbewerb für artgerechte Pferdehaltung „Unser Stall soll besser werden“

1. Veranstalter
Veranstalter des Wettbewerbs ist die Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN), Freiherr-von-Langen-Str. 13, 48231 Warendorf sowie die Reiter Revue International, von-Hülsebrockstr. 2-8, 48165 Münster (im Folgenden Wettbewerbsveranstalter).

2. Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind alle Pferdesportvereine und -betriebe mit Sitz in Deutschland, in denen mindestens zehn Pferde eingestallt sind. Diese bewerben sich mit durchgeführten Maßnahmen zur Verbesserung der Pferdehaltung im Betrieb oder Verein. Darunter fallen beispielsweise Sanierungen oder Erweiterungen eines bereits bestehenden alten Pferdestalles oder dem Neubau eines Pferdestalles. Unter die Rubrik Neubau fällt auch der Umbau eines Gebäudes, das vormals nicht als Pferdestall genutzt wurde wie zum Beispiel ein ehemaliger Bullenstall. Die baulichen Maßnahmen müssen abgeschlossen und der Stall mit Pferden mindestens ein Jahr (eine gesamte Witterungsperiode) bis zum Einsendeschluss in Betrieb sein.

3. Teilnahme
(1) Bewerbungsschluss des Wettbewerbs ist der 30.04.2024.

(2) Als Teilnahmeunterlagen sind der vollständig ausgefüllte Fragebogen, sowie aussagekräftige Bilder (Boxen bzw. Laufställe sowie der Bewegungsflächen, Raufen und Tröge zur Futteraufnahme, Einzäunung von Laufställen und Bewegungsflächen und der Bodenbeschaffenheit) einzureichen. Die Unterlagen sind postalisch an die Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN), Bereich Persönliche Mitglieder, 48229 Warendorf (oder per E-Mail an cmeyer@fn-dokr.de) zu richten.

(3) Aus den eingegangenen Bewerbungen wählt eine Fachjury diejenigen Teilnehmer aus, die sich für die Endauswahl des Wettbewerbs qualifizieren. Diese Betriebe werden von den Wettbewerbsveranstaltern innerhalb von vier Wochen nach Teilnahmeschluss benachrichtigt und im Rahmen einer Betriebsbesichtigung von der Fachjury begutachtet. Meldet sich der Betrieb nicht innerhalb von einer Woche nach Zusage für die Endauswahl, so verfällt der Anspruch auf die weitere Teilnahme am Wettbewerb.

(4) Für die Betriebsbesichtigung wird mit dem Teilnehmer ein Termin abgestimmt. Der Teilnehmer verpflichtet sich der Fachjury zum Zwecke der Betriebsbesichtigung uneingeschränkten Zugang zum gesamten Betriebsgelände zu gewähren. Beurteilungskriterien der Fachjury sind die Bedürfnisse des Pferdes auf Grundlage der "Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten" (BMEL 2009) und der „Orientierungshilfen für Bau und Modernisierung“ (Gerlinde Hoffmann 2019).

(5) Die Auszeichnung der prämierten Vereine und Betriebe erfolgt im Rahmen der HKM Bundeschampionate in Warendorf am 07.09.2023.

(6) Die prämierten Betriebe und Vereine stimmen der Veröffentlichung des Juryurteils und der im Rahmen der Betriebsbesichtigung erstellten Fotos und Videos in den Medien der Wettbewerbsveranstalter zu.

(7) Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos, es entstehen keine versteckten Folgekosten. Je nach gewähltem Tarif des Mobilfunk- bzw. Internetproviders können Übermittlungskosten oder sonstige Gebühren entstehen.

(8) Die Teilnahme am Wettbewerb steht nicht im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung. Weder der Erwerb einer Ware und/oder Dienstleistung noch die Freigabe der Daten der Teilnehmer zu Marketingzwecken erhöhen die Gewinnchancen.

(9) Der Teilnehmer kann seine Teilnahme am Wettbewerb jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich zu richten an: Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V., Freiherr-von-Langen-Str. 13, 48231 Warendorf oder in Textform an pm@fn-dokr.de.

4. Durchführung und Abwicklung
(1) Sachpreise werden von der FN oder ihren Wettbewerbspartnern per Spedition, Paketdienst oder Post an die vom Gewinner anzugebende Postadresse frei Haus versandt. Der Gewinner muss die für die Auskehr des Gewinns erforderlichen, personenbezogenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß angeben. Die Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Gewinnversands verwendet. Hierzu kann es notwendig sein, dass die Daten zum Gewinnversand an die Wettbewerbspartner weitergegeben werden müssen. Ohne Einwilligung der Teilnehmer werden die Daten über diese Weitergabe hinaus nicht an Dritte weitergegeben.

(2) Pro Teilnehmer ist bei dem Wettbewerb nur ein Gewinn möglich, außer es wird explizit anders kommuniziert.

(3) Aus den Wettbewerbsinformationen ergeben sich nähere Angaben über die möglichen Gewinne (einschließlich möglicher Beschränkungen, Mitwirkungsleistungen oder Kosten, die bei der oder für die Inanspruchnahme des Gewinns gelten). Die als Preis präsentierten Gegenstände müssen nicht zwingend mit den gewonnenen Gegenständen identisch sein, vielmehr können geringfügige Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe oder der sonstigen Ausstattung bestehen.

(4) Beschwerden sind unter Angabe des Wettbewerbs innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an die Wettbewerbsveranstalter zu richten.

5. Ausschluss vom Wettbewerb
(1) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behalten sich die Wettbewerbsveranstalter das Recht vor, Personen vom Wettbewerb auszuschließen.

(2) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.

(3) Sobald jeglicher Grund zu einem Verdacht auf Betrug oder Verfälschung von Ergebnissen besteht, behält sich der Wettbewerbsveranstalter jederzeit vor, den betreffenden Teilnehmer auszuschließen.

6. Vorzeitige Beendigung des Wettbewerbs
(1) Die Wettbewerbsveranstalter behalten sich vor, den Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit machen die Wettbewerbsveranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verschulden eines Teilnehmers verursacht wurde, so können die Wettbewerbsveranstalter von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

(2) Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche des Teilnehmers bei vorzeitiger Beendigung des Wettbewerbs sind ausgeschlossen.

7. Haftung
(1) Die Wettbewerbsveranstalter übernehmen für die Beschaffenheit der Gewinne keine Garantie.

(2) Ansprüche, welche sich auf die erhaltenen Gewinne beziehen, sind unmittelbar an die Partner zu richten, die die Gewinne herausgeben.

(3) Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.

(4) Die Wettbewerbsveranstalter haften nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme am Wettbewerb entstehen können, es sei denn dass solche Schäden vom Wettbewerbsveranstalter (deren Organen, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sind ebenfalls nicht ausgeschlossen.

(5) Die Wettbewerbsveranstalter haften nicht für die Folgen einer berechtigten Änderung des Gewinns oder einer begründeten Absage durch den Partner oder dessen Insolvenz. Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Gewinnansprüche können nicht auf andere Personen übertragen oder abgetreten werden.

8. Sonstiges
(1) Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.

Wir weisen im Übrigen auf unsere Datenschutzerklärung unter www.pferd-aktuell.de/datenschutzerklaerungen hin.

Stand: 01.02.2024