Deutsche Reiterliche Vereinigung

Teilnahmebedingungen

PM-Förderprojekt Fair geht vor

1. Veranstalter
Veranstalter des Projekts ist die Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN), Freiherr-von-Langen-Str. 13, 48231 Warendorf (im Folgenden Projektveranstalter).

2. Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind alle Pferdesportvereine mit Sitz in Deutschland, die Mitglied im Landespferdesportverband sind und die im Zeitraum vom 1. April bis 31. Oktober 2024 ein Turnier nach der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO), Wettbewerbs-Prüfungs-Ordnung (WBO) oder einen Reitertag veranstalten.

3. Teilnahme
(1) Die Bewerbung ist via Instagram und Facebook möglich.
Dazu wird ein Beitrag, ein Video oder ein Reel öffentlich gepostet und mit dem Hashtag #fairgehtvor versehen. Zusätzlich müssen die Persönlichen Mitglieder der FN und die Deutsche Kreditbank AG im Post verlinkt werden.

(2) Die Bewerbungsphase für das Projekt „Fair geht vor“ beginnt am 29.01.2024 und endet am 17.03.2024. In der ersten Aprilwoche werden die Gewinner der 50 Sponsoringpakete ausgelost.

(3) Die Teilnahme am Projekt ist kostenlos, es entstehen keine versteckten Folgekosten. Je nach gewähltem Tarif des Mobilfunk- bzw. Internetproviders können Übermittlungskosten oder sonstige Gebühren entstehen.

(4) Die Teilnahme am Projekt steht nicht im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung. Weder der Erwerb einer Ware und/oder Dienstleistung noch die Freigabe der Daten der Teilnehmer zu Marketingzwecken erhöhen die Gewinnchancen.

(5) Der Teilnehmer kann seine Teilnahme am Projekt jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich zu richten an: Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V., Freiherr-von-Langen-Str. 13, 48231 Warendorf oder in Textform an pm@fn-dokr.de.

4. Pflichten der Teilnehmer
(1) Die Teilnehmer sind verpflichtet das Projekt sowie die zur Verfügung gestellten Sachpreise mittels Foto- oder Videodokumentation festzuhalten und die Dokumentation im Anschluss an die Veranstaltung an den Gewinnspielveranstalter zu senden. Dies kann per Post an die Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN), Bereich PM, Freiherr-von-Langen-Str. 13, 48231 Warendorf oder per E-Mail an cmeyer@fn-dokr.de erfolgen. Die Teilnehmer erklären, dass die Foto- oder Videodokumentation frei von Rechten Dritter ist und keine Persönlichkeitsrechte bei der Verwendung verletzt werden. Die FN behält sich das Recht vor, die Bilder bei der Berichterstattung im Zusammenhang mit dem Wettbewerb zu veröffentlichen.

5. Durchführung und Abwicklung
(1) Die Teilnehmer werden von den Projektveranstaltern innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Bewerbung über den Erfolg ihres Antrags benachrichtigt. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von einer Woche nach Zugang der Fördermitteilung, so verfällt der Anspruch auf die Förderung.

(2) Preise werden von der FN oder ihren Projektpartnern per Spedition, Paketdienst oder Post an die vom Gewinner anzugebende Postadresse frei Haus versandt. Der Gewinner muss die für die Auskehr des Gewinns erforderlichen, personenbezogenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß angeben. Die Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Gewinnversands verwendet. Hierzu kann es notwendig sein, dass die Daten zum Versand der Sachpreise an die Projektpartner weitergegeben werden müssen. Über diese Weitergabe hinaus werden die Daten nicht an Dritte weitergegeben.

(3) Aus der Projektausschreibung ergeben sich nähere Angaben über die möglichen Preise (einschließlich möglicher Beschränkungen, Mitwirkungsleistungen oder Kosten, die bei der oder für die Inanspruchnahme des Gewinns gelten). Die als Preis präsentierten Gegenstände müssen nicht zwingend mit den gewonnenen Gegenständen identisch sein, vielmehr können geringfügige Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe oder der sonstigen Ausstattung bestehen.

(5) Beschwerden sind unter Angabe des Projekts innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an die Projektveranstalter zu richten.

(6) Ein Verkauf der zur Verfügung gestellten Sachpreise ist nicht zulässig.

6. Ausschluss vom Projekt
(1) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behalten sich die Projektveranstalter das Recht vor, Personen vom Projekt auszuschließen.

(2) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls kann in diesen Fällen auch nachträglich die Förderung aberkannt und zurückgefordert werden.

(3) Sobald jeglicher Grund zu einem Verdacht auf Betrug oder Verfälschung von Ergebnissen besteht, behält sich der Projektveranstalter jederzeit vor, den betreffenden Teilnehmer auszuschließen.

(4) Bei Absage der Turnierveranstaltung oder des Wettbewerbs behält sich der Projektveranstalter vor, die Förderung zurück zu fordern.

7. Vorzeitige Beendigung des Projekts
(1) Die Projektveranstalter behalten sich vor, das Projekt zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit machen die Projektveranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Projektes nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verschulden eines Teilnehmers verursacht wurde, so können die Projektveranstalter von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

(2) Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche des Teilnehmers bei vorzeitiger Beendigung des Projekts sind ausgeschlossen.

8. Haftung
(1) Die Projektveranstalter übernehmen für die Beschaffenheit der Sachpreise keine Garantie.

(2) Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.

(3) Die Projektveranstalter haften nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an Projekten entstehen können, es sei denn dass solche Schäden vom Projektveranstalter (deren Organen, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sind ebenfalls nicht ausgeschlossen.

(4) Die Projektveranstalter haften nicht für die Folgen einer berechtigten Änderung der Sachpreise oder einer begründeten Absage durch den Partner oder dessen Insolvenz. Eine Barauszahlung der Preise ist nicht möglich. Gewinnansprüche können nicht auf andere Personen übertragen oder abgetreten werden.

9. Sonstiges
(1) Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.

 

Wir weisen im Übrigen auf unsere Datenschutzerklärung unter www.pferd-aktuell.de/datenschutzerklaerungen hin.

 

Stand: 30.01.2024