Deutsche Reiterliche Vereinigung
30.03.2023 | 10:22 Uhr | fn-press

GOT: Besuch von Bundestagsabgeordneter in Warendorf

Austausch zur Gebührenordnung für Tierärzte mit Dr. Anne Monika Spallek

MdB Dr. Anne Monika Spallek besucht die FN - Foto: Ulla Wolanewitz

Tauschten sich über die Gebührenordnung für Tierärzte aus: Dr. Klaus Miesner, FN-Geschäftsführer Bereich Zucht, FN-Tierärztin Dr. Enrica Zumnorde-Mertens, MdB Dr. Anne Monika Spallek (B90/Die Grünen), FN-Tierärztin Dr. Henrike Lagershausen und FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach. Foto: Ulla Wolanewitz

Das Thema Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beschäftigt derzeit die Pferdehalter ebenso wie die Tierärzteschaft. Dabei ist die GOT selbst, die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bearbeitet wird, nicht das eigentliche Problem. Nach über 20 Jahren kam sie auch nicht plötzlich. Unglücklich sind davon Betroffene vielmehr über die dazugehörigen Auslegungen der Bundestierärztekammer (BTK). Darüber und über mögliche weitere Schritte ging es bei einem Besuch der Bundestagsabgeordneten Dr. Anne Monika Spallek (B90/Die Grünen), selbst Betreiberin eines Pferdehofs in Billerbeck, bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) in Warendorf.

Im Gespräch mit der Bundestagsabgeordneten machten FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach, Dr. Klaus Miesner, Geschäftsführer des FN-Bereichs Zucht, und die Veterinärmedizinerinnen Dr. Henrike Lagershausen und Dr. Enrica Zumnorde-Mertens deutlich, dass das BMEL die Auslegungen der BTK nochmal genauestens prüfen sollte. In erster Linie geht es hierbei um das Erheben einer Hausbesuchsgebühr. „Im Verordnungstext gibt es auch keine Begründung für die Hausbesuchsgebühr. Es ist eine Gebühr ohne konkrete Leistung, denn mit dem Wegegeld und den eigentlichen Untersuchungsleistungen mit ihren normalen Spielräumen im Leistungsfaktor sind alle Leistungen einer fahrenden Praxis ausreichend abrechenbar“, sagte Soenke Lauterbach.

Ein weiterer Aspekt betrifft den tierärztlichen Turnierdienst. „Warum wird jetzt ein Tierarzt, bei einem deutlich im Vorfeld geplanten Termin wie einem Reitturnier durch die Auslegung der BTK dazu gezwungen, im Hinblick auf den Tagessatz für seine Anwesenheit den zweifachen Satz abzurechnen?“, fragte Soenke Lauterbach. „Gerade die kleineren ehrenamtlich organisierten Vereinsturniere sind davon besonders betroffen. Alteingesessene Tierärzte, die seit 30 Jahren die Turniere begleiten, haben uns um Rat gefragt, ob sie sich strafbar machen, wenn sie anders handeln.“

Insbesondere aber brachte die FN ihre Sorge zum Ausdruck, dass der Tierschutz gefährdet sei, wenn der Ruf nach dem Tierarzt aus Kostengründen länger herausgezögert werden müsse. Es sei auch sicher nicht gewollt, dass die Pferdehalter nun selbst in Scharen in die Pferdepraxen fahren, statt dass der Tierarzt in den Stall kommt.

Mit ihren Argumenten stieß die FN bei Dr. Anne Monika Spallek auf offene Ohren. „Das widerspricht alles dem Tier-, dem Klima- und Umweltschutz. Zudem besteht die Gefahr, dass Tierärzte, die landwirtschaftliche Betriebe betreuen, künftig lieber Privatpferde behandeln, weil das wesentlich lukrativer ist“, brachte die Bundestagsabgeordnete die Problematik auf den Punkt. „In der Kommentierung der BTK muss festgelegt werden, dass Tierärzte bezüglich der Abrechnung eigenverantwortlicher handeln dürfen und dafür werde ich mich in Berlin stark machen.“

Stand: 30.03.2023