Deutsche Reiterliche Vereinigung
13.03.2020 | 13:00 Uhr | Julia Basic

Coronavirus (Update): Fragen, Antworten und Informationen

FN informiert über Auswirkungen auf den Pferdesport

Warendorf (fn-press). Die Auswirkungen des neuartigen Coronavirus (COVID-19) haben auch Folgen für den Pferdesport. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hat unter www.pferd-aktuell.de/coronavirus Fragen, Antworten und Informationen zum Coronavirus in Bezug auf den Pferdesport zusammengestellt. Hier ist zu beachten, dass sich die Situation um das Virus sehr dynamisch entwickelt und beinahe stündlich neu bewertet werden muss. Links zu den Seiten mit Informationen der Welt-Gesundheitsorganisation WHO, des Robert-Koch-Instituts, des Bundesgesundheitsministeriums und des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), die laufend aktualisiert werden, sind am Ende dieses Dokuments zu finden.

Update 13. März 2020, 14.30 Uhr:
Wer entscheidet, ob eine Pferdesport-Veranstaltung in Deutschland stattfinden darf oder nicht?
Massenveranstaltungen können dazu beitragen, das Virus schneller zu verbreiten, schreibt das Robert-Koch-Institut. Daher kann je nach Einzelfall das Absagen, Verschieben oder die Umorganisation von Massenveranstaltungen gerechtfertigt sein, um der vorrangigen Gesundheitssicherheit der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Ein Dokument mit allgemeinen Prinzipien der Risikoeinschätzung und ‎Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen steht hier als Download zur Verfügung.

FN und DOKR haben alle Eigenveranstaltungen von 16. März bis 30. April 2020 abgesagt. Dazu gehören zum Beispiel alle Trainings- und Sichtungsmaßnahmen, Konferenzen, Tagungen, Symposien sowie der Parlamentarische Abend in Berlin. Die FN empfiehlt allen Veranstaltern in Eigenverantwortung darüber zu entscheiden, ob ihre Veranstaltung wirklich stattfinden soll. 
Seuchenbekämpfung ist eine staatliche Angelegenheit. Wie aktuell zu beobachten, können die zuständigen Behörden die Bewegungsfreiheit von Personen einschränken und einzelne Einrichtungen oder ganze Ortschaften unter Quarantäne stellen. Im Fall der Fälle können die zuständigen Behörden Veranstaltungen aller Art untersagen oder mit Auflagen belegen. Zuständige Behörden sind in diesem Fall die örtlichen Gesundheitsämter. Sie unterstehen den Weisungen der Gesundheitsbehörden der Länder sowie dem Bundesministerium für Gesundheit. Veranstaltern, die Turniere ausrichten und Gäste aus Risikogebieten erwarten, empfehlen wir, frühzeitig mit dem zuständigen Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen. Diese Kontaktaufnahme sollte im Vorfeld der Anreise der Teilnehmer geschehen. Zuständig ist das Gesundheitsamt des Landkreises, in dem die Veranstaltung stattfindet. Die Ämter halten zum Teil auch spezifische Informationen zu den einzelnen Landkreisen bereit. Über diesen Link kann das zuständige Gesundheitsamt per Postleitzahl ermittelt werden https://tools.rki.de/PLZTool/

Ob und wo Turniere abgesagt werden müssen, ist dem FN-Nennungssystem NEON (www.nennung-online.de) zu entnehmen oder kann direkt bei den Veranstaltern sowie den zuständigen Landesverbänden erfragt werden. Eine Übersicht der Landesverbände der FN gibt es hier

Werden Reisen bzw. Seminare der Persönlichen Mitglieder (PM) der FN abgesagt?
FN und DOKR haben alle Eigenveranstaltungen bis zum 30. April 2020 abgesagt. Dazu gehören auch PM-Seminare ab Montag, 16. März 2020. Ersatztermine werden gesucht und bereits gezahlte Teilnahmegebühren zurückerstattet. Die angemeldeten Teilnehmer werden persönlich über die Absage informiert.
Gäste von PM-Reisen im betreffenden Zeitraum erhalten gesonderte Informationen über ihre Reise.
Für Personen, die die Reise zu den Olympischen Spielen in Tokio gebucht haben, halten die PM eine Information des Reiseveranstalters DERTOUR bereit. Informationen zu den PM-Reisen gibt es bei FNticket&travel unter pm-reisen@fn-dokr.de oder 02581-6362-613.

Update 12. März 2020, 14.45 Uhr: Informationen für Turnierveranstalter
Einige Bundesländer haben bereits konkrete Informationen darüber veröffentlicht, unter welchen Umständen Veranstaltungen noch stattfinden dürfen und wann eine Absage verpflichtend ist. Generell können die zuständigen Behörden Veranstaltungen aller Art untersagen oder mit Auflagen belegen.
Die FN rät Turnierveranstaltern, sich eng mit dem örtlichen Gesundheitsamt über die Durchführung einer Veranstaltung abzustimmen. Zudem sollten Turnierveranstalter eine Verschiebung des Nennungsschlusses näher an den Veranstaltungsbeginn in Betracht ziehen, um maximale Flexibilität in Bezug auf eine Absage zu erreichen. Laut Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) ist es möglich, den Nennungsschluss auf maximal fünf Tage vor Beginn des Turniers zu legen.
Turnierveranstalter, die sich für eine Absage entscheiden, müssen dies der zuständigen Landeskommission mitteilen. Dies sollte nach Möglichkeit vor dem Nennungsschluss geschehen, damit der Einzug der Nenngelder noch gestoppt werden kann. Eine Übersicht der Landeskommissionen gibt es hier.
Die Landeskommissionen müssen wiederum zeitnah die FN über die Absage informieren, damit diese im Online-Nennungssystem NEON eingetragen werden kann. Alle Teilnehmer, die bisher für das entsprechende Turnier genannt haben, werden durch das System automatisch über die Absage informiert.
Müssen Turniere abgesagt werden, erhebt die FN keine Veranstaltergebühren.
Mehr zu den Abrechnungsmodalitäten bei der Absage von Turnieren erfahren Sie in den untenstehenden FAQ zur Ausbreitung des Coronavirus.
Sobald die Veranstaltung in NeOn als „abgesagt“ gekennzeichnet ist, wird dem Turnierverwalter in NeOn, an der Stelle wo auch die Nennungsdaten heruntergeladen werden, eine Datei mit Daten zur Rückabwicklung zur Verfügung gestellt (siehe dazu auch FAQ von NeOn unter www.nennung-online.de/faq/turnierverwaltung/68).

Wie können Turnierveranstalter Teilnehmer und Zuschauer informieren?
Turnierverwalter können in NeOn „Wichtige Informationen“ bereitstellen. TORIS unterstützt beim Versenden von Informationen an Teilnehmer/Richter (Übersichten-Listen > Veranstaltung Vorbereitung > Briefe / Email-Exportdatei)

Update 11. März 2020, 17 Uhr, zum "Signal Iduna Cup" in Dortmund (12. bis 15. März):
Die Auflage, dass maximal 1.000 Besucher an der Veranstaltung teilnehmen, führt leider dazu, dass nur der Innenraum bespielt werden kann. Das bedeutet, dass neben den Reitern, Offiziellen, akkreditierten Journalisten, Influencern und Mitarbeitern nur die Gastrotische und Logentische geöffnet sein werden. Der Zutritt zu den Rängen 4-219 ist untersagt. „Wir bedauern das zutiefst, denn die Fans des Pferdesports auf den Rängen machen eine Veranstaltung erst rund”, so Dr. Kaspar Funke, Geschäftsführer der ESCON-Marketing GmbH.
Das Turnier findet demnach eingeschränkt statt und wird im Livestream via clipmyhorse.tv aus der Westfalenhalle zu sehen sein. Sportdeutschland.TV überträgt das Championat am Samstag ab 14.45 Uhr, www.sportschau.de streamt den Großen Preis der Bundesrepublik am Sonntag ab 14.45 Uhr.
Die Westfalenhalle GmbH setzt ihre Schutzmaßnahmen - wie bereits seit mehreren Wochen praktiziert - weiter um. Die Besucher können ihre Eintrittskarten an den Vorverkaufsstellen zurückgeben, an denen sie die Karten erworben haben und erhalten dann den Kartenpreis erstattet.
Alle Infos: www.escon-marketing.de und www.westfalenhallen.de/verschiebung

Allgemeine Informationen zum Coronavirus:
Generell sollten gewisse Hygienemaßnahmen beachtet werden:
www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Hygiene.html
Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts:
www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus: www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html
Seiten der WHO: www.who.int/health-topics/coronavirus
Seiten des Bundesgesundheitsministeriums: www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

Stand: 13. März 2020

Stand: 17.03.2020