Deutsche Reiterliche Vereinigung
09.07.2014 | 17:58 Uhr | Adelheid Borchardt

Mindestlohn wird keine Nachteile für Sport und Ehrenamt bedeuten

Berlin/Warendorf (fn-press). Das neue Mindestlohngesetz wird keine Nachteile für Sport und Ehrenamt haben. Mit einer Erklärung stellten die CDU/CSU-Mitglieder des Sportausschusses gemeinsam mit dem Ausschuss für Arbeit und Soziales klar, dass der Mindestlohn, der am 3. Juli vom Bundestag mehrheitlich beschlossen wurde, keinesfalls Sport und Ehrenamt gefährden wird.

„Die Koalitions-Fraktionen sind mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales darin einig, dass ehrenamtliche Übungsleiter und andere ehrenamtlich tätige Mitarbeiter in Sportvereinen nicht unter dieses Gesetz fallen. Von einer „ehrenamtlichen Tätigkeit“ im Sinne des § 22 Absatz 3 MiLoG ist immer dann auszugehen, wenn sie nicht von der Erwartung einer adäquaten finanziellen Gegenleistung, sondern von dem Willen geprägt ist, sich für das Gemeinwohl einzusetzen. Liegt diese Voraussetzung vor, sind auch Aufwandsentschädigungen für mehrere ehrenamtliche Tätigkeiten, unabhängig von ihrer Höhe, unschädlich. Auch Amateur- und Vertragssportler fallen nicht unter den Arbeitnehmer-Begriff, wenn ihre ehrenamtliche sportliche Betätigung und nicht die finanzielle Gegenleistung für ihre Tätigkeit im Vordergrund stehen,“ heißt es in der Erklärung von Gudrun Zollner (Wallersdorf), Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Sportausschuss, die in diesem Bereich ihre jahrzehntelange Erfahrung als Sportvereinsvorsitzende einbringen konnte.

Ein Beschluss, der viele Sportvereine und damit auch viele Pferdesportvereine erleichtern dürfte. „Unsere Vereine und die vielen Ehrenamtlichen übernehmen in ihrer Freizeit wichtige gesellschaftliche Aufgaben. Sie leisten einen großen Beitrag in unserer Gesellschaft. Wir begrüßen daher diesen Beschluss. Er zeigt, dass die ehrenamtliche Arbeit wertgeschätzt wird und er erschwert nicht weiter die ohnehin schon anspruchsvolle Aufgabe, Vereine ehrenamtlich zu führen“, sagte Thomas Ungruhe, Leiter der Abteilung Breitensport, Vereine und Betriebe der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN). Bo

Stand: 10.07.2014