Deutsche Reiterliche Vereinigung
29.11.2012 | 12:12 Uhr | Eva Borg

Ausschuss stimmt für Erhalt des Schenkelbrandes

Beschluss des Bundestags steht noch aus

Berlin (fn-press). Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat am Mittwoch die Novelle des Tierschutzgesetzes beschlossen. Darin heißt es, dass der betäubungslose Heißbrand zur Kennzeichnung von Pferden bis Ende 2018 zugelassen bleibt. Danach ist der Schenkelbrand weiter unter lokaler Betäubung erlaubt, die vom Tierhalter vorgenommen werden kann. Das zuvor geplante Verbot des Schenkelbrandes wäre damit nicht im Tierschutzgesetz verankert.

Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Franz-Josef Holzenkamp, und der Berichterstatter für Tierschutz, Dieter Stier in einer gemeinsamen Presseerklärung: „Der Schenkelbrand ist wichtiges Kulturgut und für die deutsche Pferdezucht von elementarer Bedeutung. Gerade der Fortbestand kleinerer Rassen, wie z.B. der Trakehner, wäre durch den Wegfall des Brandzeichens gefährdet. Wir wollen den Schenkelbrand als jahrhundertealte sichere Kennzeichnungsmethode auch in Zukunft in Deutschland erhalten. Dies ist wichtig, weil die Frage des Tierschutzes und der Fälschungssicherheit der Transponder-Kennzeichnung – entgegen der Behauptungen der Gegner des Schenkelbrandes – noch ungeklärt ist. Diese gilt es zu erforschen.“

Über dieses positive Signal freuten sich die Vertreter der Zuchtverbände, die unter dem Dach der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), gemeinsam seit Jahren für den Erhalt des Schenkelbrandes kämpfen. „Wir sind sehr froh, dass sich der Einsatz der Pferdezuchtverbände und der FN gelohnt hat. Die erarbeiteten wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Schenkelbrand wurden von den politischen Entscheidungsträgern berücksichtigt und haben hiermit zu einer fachlichen Entscheidung geführt“, sagte Theo Leuchten (Ratingen), Vorsitzender des FN-Bereichs Zucht. Der endgültige Beschluss des Bundestags steht aber noch aus. 

Stand: 29.11.2012