Deutsche Reiterliche Vereinigung

Kutschenführerschein A Privatperson

Voraussetzungen, Lehrgang, Prüfung und Ausstellung

Der Kutschenführerschein A Privatperson richtet sich an jeden, der sich – wenn auch nur gelegentlich – mit einem Pferdegespann auf öffentlichen Straßen und Wegen bewegt und damit zum Verkehrsteilnehmer wird. Der Lehrgang zum Kutschenführerschein A umfasst 45 Lehreinheiten, die Prüfung besteht aus einem Praxis- und Theorieteil.

Lehrgang mit Theorie und Praxis

Im Theorieteil wird unter anderem Wissen rund um die Bedürfnisse und Leistungsfähigkeit des Pferdes gelehrt, über die Sicherheitsüberprüfung von Geschirr und Wagen und über das vorausschauende Fahren im Straßenverkehr und in Flur und Wald unter Beachtung der Rechtsvorschriften und der Sicherheitsbestimmungen. Im Praxisteil sind unter anderem das korrekte Aufschirren und Anspannen samt Gespannkontrolle Thema. Darüber hinaus gibt es Übungsfahrten innerorts und außerorts, auf Landes- und Kreisstraßen. Dabei werden verschiedene Situationen aus dem Verkehrsalltag geübt, so beispielsweise das korrekte Abbiegen oder das Überqueren von Kreuzungen und Brücken. Im Anschluss an den Lehrgang findet die Prüfung zum Kutschenführerschein statt. Dabei sind verschiedene Stationsprüfungen zu absolvieren.

Lehrgang und Prüfung zum Kutschenführerschein A Privatperson können Vereine sowie Betriebe mit Genehmigung des Landespferdesportverbandes bzw. der Landeskommission durchführen. Der Lehrgang muss mindestens durch einen Trainer C Fahren mit gültiger DOSB- oder BLSV-Trainerlizenz erfolgen. Darüber hinaus muss der Lehrgangsleiter die Zusatzqualifikation „Modul Sicherheit im Gespannfahren“ vorweisen können. Wann und wo Lehrgänge angeboten werden, wissen die für die jeweilige Region zuständigen Landespferdesportverbände.

Voraussetzungen für den Kutschenführerschein A

Lehrgangsteilnehmer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Um den Kutschenführerschein A Privatperson ablegen zu können ist es notwendig, in Besitz des Pferdeführerscheins Umgang oder der Reitabzeichen 6 und 7 zu sein. Für Bewerber, die den Pferdeführerschein Umgang noch nicht besitzen, ist es möglich, diesen im Rahmen des Lehrgangs zum Kutschenführerschein A gleich mit abzulegen. In diesem Fall werden am Prüfungstag zwei Prüfungen absolviert.

Ausstellung des Führerscheins

Die Ausstellung des Kutschenführerscheins A Privatperson erfolgt nach bestandener Prüfung. Personen unter 16 Jahren können an einem Lehrgang und an der Prüfung zum Erwerb des Kutschenführerscheins A Privatperson teilnehmen. Vor Vollendung des 16. Lebensjahres müssen junge Fahrer in Begleitung eines volljährigen Beifahrers fahren, der mindestens im Besitz des Kutschenführerscheins A ist und zweijährige Fahrpraxis vorweisen kann.

Absolventen des Fahrabzeichens 5, die noch keine 14 Jahre alt sind, erhalten den Kutschenführerschein A mit Vollendung des 14. Lebensjahres. Die Karte wird automatisch postalisch zugestellt.

Personen, die vor Einführung des Kutschenführerscheins (2017) den Fahrpass, ein Fahrabzeichen 5 (FA 5) oder eine FN-Ausbilderqualifikation Fahren bzw. den APO-Gespannführer erworben haben, können sich den Kutschenführerschein A Privatperson auf Antrag und unter Nachweis der bestandenen Prüfungen ausstellen lassen. Das Antragsformular findet sich im FN-Shop.

Ihr Ansprechpartner

Anna-Sophie Laurenz

Tel: 02581/6362-538
Fax: 02581/6362-7538

alaurenz@fn-dokr.de

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