Deutsche Reiterliche Vereinigung

FAQ zum Kutschenführerschein

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Der Kutschenführerschein qualifiziert dazu, Pferdegespanne im Straßenverkehr, also auf öffentlichen Wegen und Straßen, zu bewegen. Unterschieden werden der Kutschenführerschein A Privatperson und der Kutschenführerschein B Gewerbe. Auf dieser Seite haben wir für Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zum Kutschenführerschein zusammengestellt. Wenn Sie weitere Fragen haben, auf die Sie hier keine Antworten finden, dann wenden Sie sich bitte per E-Mail an Anna Sophie Röller (aroeller@fn-dokr.de)

Kutschfahrer sind mit ihren Pferdegespannen häufig auch im Straßenverkehr unterwegs und werden damit zum Verkehrsteilnehmer. Mit Blick auf die Sicherheit und zur Unfallprophylaxe gibt es den Kutschenführerschein. Er soll sicherstellen, dass die verantwortlichen Personen auf dem Kutschbock dazu fähig sind, ein Pferdegespann auf öffentlichen Wegen und Straßen zu führen. Hierzu wird das entsprechende Wissen rund um das sichere Fahren in Straßenverkehr und Gelände sowie um den pferdegerechten Umgang vermittelt.

Der Kutschenführerschein ist Teil einer Sicherheitsinitiative, die darauf zurückzuführen ist, dass der Fahrsport in der Öffentlichkeit vermehrt kritisch betrachtet wird. Insbesondere Tierrechtsorganisationen forderten zuletzt immer wieder ein generelles Verbot von Kutschen im Straßenverkehr. Daher ist es umso wichtiger, sich für diese traditionelle Art der Fortbewegung einzusetzen und gleichzeitig aber mit einem transparenten, auch für Laien nachvollziehbaren und bundesweit einheitlichen System die fachliche Qualifikation der Gespannfahrer auf deutschen Straßen sicherzustellen. Die Sicherheitsinitiative wird auch von anderen Verbänden wie dem ADAC und dem Kfz-Fahrlehrerverband begrüßt und flankiert von Maßnahmen zur Sensibilisierung anderer Verkehrsteilnehmer wie z. B. Autofahrer.

Der Kutschenführerschein richtet sich an jeden, der sich – wenn auch nur gelegentlich – mit einem Pferdegespann auf öffentlichen Straßen und Wegen bewegt und damit zum Verkehrsteilnehmer wird. Unterschieden wird der Kutschenführerschein in den Kutschenführerschein A für Privatperson und den Kutschenführerschein B für gewerbliche Fahrer.

Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) fordert, dass jeder Fahrer, der sich mit einem Gespann im Straßenverkehr bewegt, über den Kutschenführerschein A Privatperson nachweist, dass er über das nötige Wissen rund um sicheres Fahren in Gelände und Straßenverkehr verfügt. Bisher ist der Kutschenführerschein nicht bundesweit gesetzlich verankert. Im Falle eines Unfalls und/oder Versicherungsfalles ist der Besitz des Kutschenführerscheins jedoch wichtig, um besondere Sachkunde nachzuweisen.

Auf dem Weg zum Kutschenführerschein erhalten die Fahrer eine fundierte Ausbildung, die sie optimal auf das pferdegerechte Fahren im Straßenverkehr vorbereitet. Der Kutschenführerschein wird in Form einer Scheckkarte bescheinigt. Er hilft, beispielsweise im Falle eines Unfalls und/oder Versicherungsfalls, die eigene Sachkunde nachzuweisen.

Der Lehrgang zum Kutschenführerschein A umfasst mindestens 45 Lehreinheiten und besteht aus einem Praxis- und einem Theorieteil. Im Theorieteil wird unter anderem Wissen rund um die Bedürfnisse und Leistungsfähigkeit des Pferdes gelehrt, über die Sicherheitsüberprüfung von Geschirr und Wagen und über das vorausschauende Fahren im Straßenverkehr und in Flur und Wald unter Beachtung der Rechtsvorschriften und der Sicherheitsbestimmungen. Im Praxisteil sind unter anderem das korrekte Aufschirren und Anspannen samt Gespannkontrolle Thema. Darüber hinaus gibt es Übungsfahrten innerorts und außerorts, auf Landes- und Kreisstraßen. Dabei werden verschiedene Situationen aus dem Verkehrsalltag geübt, so beispielsweise das korrekte Abbiegen oder das Überqueren von Kreuzungen und Brücken. Im Anschluss an den Lehrgang findet die Prüfung zum Kutschenführerschein statt. Dabei sind verschiedene Stationsprüfungen zu absolvieren.

Der Lehrgang zum Kutschenführerschein B umfasst mindestens 38 Lehreinheiten. Die Prüfungs- und Lehrinhalte umfassen Themen wie das vorausschauende Fahren im Straßenverkehr, das Erkennen von potentiellen Gefahrenquellen, die Verfassungskontrolle und Pferdeschonung. Darüber hinaus werden der ordnungsgemäße Transport von Personen sowie die Ladungssicherung, das Fahren mit Planwagen und das Fahren mit schwerem Zug geschult. Ebenso gibt es einen Themenblock zu den technischen Anforderungen an gewerblich genutzte Wagen und Kutschen und zu Sicherheitsaspekten bei der Fahrzeugumrüstung zum Personentransport.

Zwingende Voraussetzung, um einen Kutschenführerschein A zu erhalten, ist die Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang mit abschließender Prüfung. Um sicherzustellen, dass Fahrer mit turniersportlichen Ambitionen keine zusätzlichen oder doppelten Prüfungen absolvieren müssen, gewährleistet der Kutschenführerschein eine größtmögliche Durchlässigkeit des FN-Prüfungssystems. Auf dem Weg zum Kutschenführerschein A gibt es entsprechend zwei gleichberechtigt nebeneinander stehende Möglichkeiten, um die Qualifikation zu erlangen:

  1. Fahrer ohne turniersportliche Ambitionen absolvieren eine separate Prüfung zum Kutschenführerschein A. Diese ist an einen vorausgegangenen, verpflichtenden Lehrgang gekoppelt.
  2. Fahrer mit turniersportlichen Ambitionen legen wie bisher die Prüfung zum Fahrabzeichen 5 (FA 5) ab. Der Kutschenführerschein A Privatperson ist über ein Sicherheitsmodul Bestandteil des FA 5. Mit bestandener FA 5-Prüfung erhält der Prüfling somit automatisch auch den Kutschenführerschein A.

Fahrer, die Personen oder Lasten gewerblich befördern, müssen einen Kutschenführerschein B Gewerbe vorweisen können. Um diesen zu erhalten, muss ein entsprechender Lehrgang mit abschließender Prüfung erfolgreich abgeschlossen werden. Die Inhalte des Kutschenführerscheins B Gewerbe unterscheiden sich von denen des Kutschenführerscheins A Privatperson insofern, als dass erweiterte Kenntnisse vorausgesetzt werden, so zum Beispiel zur Personenbeförderung, zur Ladungssicherheit, zum Fahren mit schwerem Zug oder zu technischen Anforderungen an gewerblich genutzte Kutschen. Der Kutschenführerschein A Privatperson ist jedoch Voraussetzung, um den Kutschenführerschein B Gewerbe ablegen zu können.

Als gewerblicher Fahrer gilt jeder, der mit seiner Kutsche Personen oder Lasten gegen ein Entgelt bewegt.

Um den Kutschenführerschein A Privatperson ablegen zu können ist es notwendig, in Besitz des Pferdeführerscheins Umgang oder der Reitabzeichen 6 und 7 zu sein. Für Bewerber, die den Pferdeführerschein Umgang noch nicht besitzen, ist es möglich, diesen im Rahmen des Lehrgangs zum Kutschenführerschein A gleich mit abzulegen. In diesem Fall werden am Prüfungstag zwei Prüfungen absolviert.

Zulassungsvoraussetzung für den Lehrgang und die Prüfung zum Kutschenführerschein B Gewerbe sind der Besitz eines Kutschenführerscheins A sowie der Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ (9 LE), der nicht länger als 2 Jahre zurückliegt.

Für die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang und an der Prüfung zum Kutschenführerschein A Privatperson ist keine Vereinsmitgliedschaft notwendig. Gleiches gilt für den Kutschenführerschein B Gewerbe.

Junge Fahrer unter 16 Jahren können die Prüfung zum Kutschenführerschein A Privatperson ablegen, die Ausstellung des Kutschenführerscheins A erfolgt nach bestandener Prüfung. Vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist der Kutschenführerschein im öffentlichen Straßenverkehr allerdings nur gültig in Begleitung eines volljährigen Beifahrers, der ebenfalls in Besitz des Kutschenführerscheins A (bzw. einer gleichwertigen Qualifikation wie Fahrpass oder FA 5) ist und eine mindestens zweijährige Fahrpraxis vorweisen kann. Der Beifahrer muss an der Seite des jungen Fahrers jederzeit korrigierend in das Fahrgeschehen eingreifen können.

Bewerber für den Kutschenführerschein B Gewerbe müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Die Prüfung zum Kutschenführerschein A Privatperson kann von FN-gekennzeichneten Vereinen und Betrieben durchgeführt werden, sofern eine Genehmigung durch den Landesverband bzw. die Landeskommission vorliegt. Es muss ein entsprechender Vorbereitungslehrgang durchgeführt werden (siehe FN-Merkblatt). Die Durchführung des Lehrgangs muss mindestens durch einen Trainer C Fahren mit gültiger DOSB- oder BLSV-Trainerlizenz erfolgen. Darüber hinaus muss der Lehrgangsleiter die Zusatzqualifikation „Modul Sicherheit im Gespannfahren“ vorweisen können.

Die Prüfung zum Kutschenführerschein B Gewerbe findet in den von den Landesverbänden benannten Fachschulen oder auf Vorschlag des Landesverbands an anderen Ausbildungsstätten statt, sofern für diese eine Genehmigung der FN vorliegt. Die Durchführung des Lehrgangs muss mindestens durch einen Trainer B Fahren mit gültiger DOSB- oder BLSV-Trainerlizenz erfolgen. Darüber hinaus muss der Lehrgangsleiter die Zusatzqualifikation „Modul Sicherheit im Gespannfahren“ vorweisen können.

Wann und wo Lehrgänge angeboten werden, wissen die für die jeweilige Region zuständigen Landespferdesportverbände. In jedem Landespferdesportverband gibt es einen Ansprechpartner, an den man sich wenden kann.

Der Kutschenführerschein wird in Form einer Scheckkarte nach bestandener Prüfung an die Bewerber ausgestellt.

Die Gültigkeit für den Kutschenführerschein A Privatperson ist unbegrenzt.

Die Gültigkeit für den Kutschenführerschein B Gewerbe beträgt fünf Jahre. Innerhalb dieses Gültigkeitszeitraums müssen Fortbildungen im Umfang von acht Lerneinheiten (8 LE) nachgewiesen werden, um ihn zu verlängern.

Personen, die bereits den Fahrpass oder ein Fahrabzeichen 5 (FA 5), früher Deutsches Fahrabzeichen IV (DFA IV) oder eine FN-Ausbilderqualifikation Fahren bzw. den APO-Gespannführer besitzen, können sich den Kutschenführerschein A Privatperson auf Antrag per Formblatt und unter Nachweis der bestandenen Prüfungen ausstellen lassen. Der Antrag kann hier im FN-Shop heruntergeladen werden und muss gemeinsam mit einer Kopie des jeweiligen Fahrabzeichens bei der FN eingereicht werden. Dies geht per E-Mail an kutschenfuehrerschein@fn-dokr.de oder per Post an die Abteilung Breitensport/Vereine/Betriebe, Freiherr-von-Langen-Str. 13, 48231 Warendorf.

Das Modul zur „Sicherheit beim Gespannfahren im Straßenverkehr“ wurde beim FA 5 ausgebaut. Zukünftig umfasst der Vorbereitungslehrgang acht Lehreinheiten zu diesem Thema. Die Ausbildung mit dem Gespann auf öffentlichen Wegen und Straßen wird intensiviert und auch im Rahmen der Prüfungsabnahme stärker als bisher kontrolliert. Mit dieser Vorgehensweise wird sichergestellt, dass die dem Turniersport zugewandten Fahrer keine separate, zusätzliche Prüfung absolvieren müssen, um den Kutschenführerschein zu erlangen.

Für Lehrgangsleiter (Trainer C, B, und A Fahren) gilt, dass sie mit einer separaten Fortbildung die Lehrbefähigung für die Zusatzqualifikation „Modul Sicherheit im Gespannfahren“ zur Durchführung von Vorbereitungslehrgängen erwerben müssen. Die Lehrgangsleiterfortbildungen haben einen Umfang von acht Lerneinheiten (8 LE) und werden von den Landesverbänden bzw. den Landes-Reit- und Fahrschulen sowie ggf. von weiteren benannten Personen durchgeführt. Ablauf und Inhalte der Pflichtfortbildung für Lehrgangsleiter sind festgelegt. Die Schulungen werden durch die Landespferdsportverbände durchgeführt. Merkblätter für Lehrgangsleiter finden sich FN-Shop:

Für Prüfer (Richter FA) gilt, dass sie mit einer separaten Fortbildung die Prüfungsbefähigung für die Zusatzqualifikation „Modul Sicherheit im Gespannfahren“ erwerben müssen. Die Prüferfortbildungen haben einen Umfang von acht Lerneinheiten (8 LE) und werden von den Landesverbänden bzw. den Landes-Reit- und Fahrschulen sowie ggf. von weiteren benannten Personen durchgeführt. Ablauf und Inhalte der Pflichtfortbildung für Prüfer sind festgelegt. Die Schulungen werden durch die Landespferdsportverbände durchgeführt. Merkblätter für Prüfer finden sich auf den Unterseiten zum Kutschenführerschein A Privatperson bzw. B Gewerbe jeweils in den Anlagen.

Ihr Ansprechpartner

Anna-Sophie Laurenz

Tel: 02581/6362-538
Fax: 02581/6362-7538

alaurenz@fn-dokr.de

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Stand: 03.08.2023