Deutsche Reiterliche Vereinigung

Zuchtlexikon

Fachbegriffe mit Erklärungen zur Pferdezucht

Hier finden Sie Fachbegriffe aus der Pferdezucht von Abfohlmeldung bis ZVO mit den entsprechenden Erklärungen dazu. 

Besitzer einer eingetragenen, bedeckten bzw. besamten Stute erhalten zu Jahresbeginn die Abfohlmeldung von dem jeweiligen Zuchtverband. Auf der Abfohlmeldung werden die Geburt des Fohlens und alle notwendigen Informationen über das Fohlen eingetragen. Es ist die Grundlage für die Ausstellung des Pferdepasses. Wenn eine Stute ein lebendes Fohlen zur Welt bringt, muss die Geburt innerhalb von einigen Tagen beim Zuchtverband gemeldet werden. Ist eine Stute nicht tragend, hat sie verfohlt oder stirbt das Fohlen bevor es registriert ist, wird dies auf der Abfohlmeldung eingetragen.

Der Abstammungsnachweis ist eine Zuchtbescheinigung. Sie ist eine von dem Zuchtverband ausgestellte Urkunde über die Abstammung und Leistung eines Zuchtpferdes und kann als Abstammungsnachweis oder als Geburtsbescheinigung ausgestellt werden – sofern die Eltern in das Zuchtbuch der Rasse eingetragen sind. Weitere Anforderungen an die Leistungen der Pferde mit einem Abstammungsnachweis sind in den Besonderen Bestimmungen zu den jeweiligen Rassen der Zuchtverbandsordnung (ZVO) geregelt.

Aber folgende Voraussetzungen müssen immer erfüllt werden, wenn ein Abstammungsnachweis ausgestellt werden soll:

  • Beide Elternteile sind im Jahr der Bedeckung oder werden spätestens im Jahr der Geburt des Fohlens in den entsprechenden Abschnitten des Zuchtbuches eingetragen.
  • Die Abfohlmeldung wurde innerhalb der von dem Zuchtverband festgelegten Frist nach dem Abfohlen vorgelegt.
  • Die Identifizierung des Fohlens ist durch den Zuchtleiter oder seinen Beauftragten bei Fuß der Mutterstute erfolgt. 

 

Die Arbeitsgemeinschaft für Pony- und Kleinpferdezüchter (AGP) ist der Zusammenschluss der Zuchtverbände sowie der Interessengemeinschaften. Mehr zur AGP erfahren...

Eine Art der aktiven Kennzeichnung von Pferden mittels eines kleinen Mikrochips, der an der linken oberen Halsseite in den Muskel gesetzt wird. Mit der Überarbeitung der Viehverkehrsverordnung 2010 wurde für Deutschland die Entscheidung getroffen, dass alle nach dem 01.07.2009 geborenen Fohlen mit einem elektronischen Transponder, dem sogenannten Chip, gekennzeichnet werden müssen.

Der Deck- bzw. Besamungsschein ist ein Dokument, welches der Züchter am Anfang des Jahres von seinem Zuchtverband für die eingetragene Stute zugesandt bekommt (für jede Stute einen Deckschein). Vor der Bedeckung bzw. Besamung wird dieser dem Hengsthalter übergeben, der ihn ausgefüllt an den Zuchtverband schickt. Dieser dient als Grundlage für die Abfohlmeldung im folgenden Jahr. Der Züchter behält ein Duplikat des Deck- bzw. Besamungsscheins.

Die Eigentumsurkunde wird mit identischer Lebensnummer zusätzlich zum Equidenpass ausgestellt, wenn dieser zusammen mit dem Abstammungsnachweis bzw. der Geburtsbescheinigung in einer gemeinsamen Mappe zusammengefasst ist oder keine Zuchtbescheinigung vorliegt. Die Eigentumsurkunde steht demjenigen zu, der im Sinne des BGB Eigentümer des Pferdes ist. Sie ist daher bei Veräußerung des Pferdes zusammen mit dem ebenfalls zum Pferd gehörigen Equidenpass dem neuen Eigentümer zu übergeben und bei Tod des Tieres an den ausstellenden Verband zurückzugeben.

Der Equidenpass dient als Dokument zur Identifizierung von Pferden nach der Vieh-Verkehrs-Verordnung und ist von den Zuchtverbänden für alle registrierten Fohlen im einheitlichen Format auszustellen. Der Equidenpass wird bei Zuchtpferden zusammen mit der Zuchtbescheinigung eines Pferdes in einer gemeinsamen Mappe zusammengefasst. Equidenpass und die Eigentumsurkunde gehören zum Pferd. Bei Besitzwechsel ist der Equidenpass dem neuen Besitzer auszuhändigen und bei Tod des Pferdes an die ausstellende Stelle zurückzugeben. Bei Eigentumswechsel sind sowohl Equidenpass als auch Eigentumsurkunde dem neuen Eigentümer auszuhändigen. Mehr zum Equidenpass erfahren...

Das Exterieur ist das äußere Erscheinungsbild eines Pferdes und wird auch als Phänotyp bezeichnet.

Die Fohlen werden bei Fuß der Mutter durch den Zuchtverband registriert bzw. identifiziert. Die Identifizierung von Pferden durch die Zuchtverbände erfolgt mit Hilfe der folgenden Methoden:

  • Angabe des Geschlechts, Beschreibung von Farbe und Abzeichen
  • Elektronische Kennzeichnung und Vergabe des Fohlen- und Nummernbrandes (sofern dies in der Zuchtbuchordnung des Zuchtverbandes vorgesehen ist)
  • Vergabe einer 15stelligen Lebensnummer (universelle Equiden-Lebensnummer - Unique Equine Lifenumber - UELN)
  • Vergabe eines Namens bei der Eintragung in das Zuchtbuch 

Die Geburtsbescheinigung ist eine Zuchtbescheinigung. Sie ist eine von dem Zuchtverband ausgestellte Urkunde über die Abstammung und Leistung eines Zuchtpferdes und kann als Geburtsbescheinigung oder als Abstammungsnachweis ausgestellt werden – sofern die Eltern in das Zuchtbuch der Rasse eingetragen sind. Weitere Anforderungen an die Leistungen der Pferde mit einer Geburtsbescheinigung sind in den Besonderen Bestimmungen zu den jeweiligen Rassen der Zuchtverbandsordnung (ZVO) geregelt.

Aber folgende Voraussetzungen müssen immer erfüllt werden, wenn eine Geburtsbescheinigung ausgestellt werden soll:

  • Die Bedingungen für die Ausstellung des Abstammungsnachweises sind nicht vollständig erfüllt.
  • Beide Elternteile sind im Jahr der Bedeckung oder werden spätestens im Jahr der Geburt des Fohlens im Zuchtbuches eingetragen
  • Die Abfohlmeldung wurde innerhalb der von dem Zuchtverband festgelegten Frist nach dem Abfohlen vorgelegt.
  • Die Identifizierung des Fohlens ist durch den Zuchtleiter oder seinen Beauftragten bei Fuß der Mutterstute erfolgt.

 

 

Interessengemeinschaften sind ein Zusammenschluss von Züchtern, Besitzern und Freunden der einzelnen Pferde- oder Ponyrasse.

Als Interieur bezeichnet man die inneren Eigenschaften eines Pferdes.

 Als Inzucht wird die Anpaarung verwandter Tiere bezeichnet. Spricht man von Inzestzucht ist damit die Paarung von Individuen im ersten und zweiten Verwandtschaftsgrad gemeint. Eine Inzuchtdepression ist eine durch relativ enge Verwandtschaftspaarung (z.B. starke Linienzucht) bedingte Leistungs- und Vitalitätsminderung.

Die Körung ist eine Selektionsentscheidung für die Eintragung von Hengsten in eine Abteilung des Zuchtbuches eines Zuchtverbandes in Abhängigkeit vom jeweiligen Zuchtprogramm. In die Entscheidung gehen ein:

  • Merkmale der äußeren Erscheinung unter besonderer Berücksichtigung des Bewegungsablaufes,
  • Ergebnisse anderer Leistungsprüfungen, soweit diese vorliegen,
  • Zuchttauglichkeit und Gesundheit.

 

Jedes Pferd erhält als Fohlen bei der Registrierung eine universelle Equiden-Lebensnummer im Sinne der europäischen Verordnung. Die Lebensnummer besteht aus 15 Stellen und ist alpha-numerisch. Die ersten drei Stellen (alpha-numerisch) beziehen sich auf das Herkunftsland, in welchem dem Pferd erstmals eine universelle Equiden-Lebensnummer Pferd vergeben wurde. Die nächsten drei Stellen (alpha-numerisch) bezeichnen den Zuchtverband, bei der das betreffende Pferd erstmalig eingetragen und gebrannt bzw. aktiv gekennzeichnet wurde; die nächsten neun Stellen (alpha-numerisch) geben eine laufende Registriernummer innerhalb des Zuchtverbandes wieder und können von dieser bis auf die letzten beiden Stellen frei vergeben werden. Für die aktive Kennzeichnung gelten als Brenn-Nummer die Stellen 12 und 13 der Internationalen Lebensnummer; das Geburtsjahr steht an Stelle 14 und 15.

Die Leistungsprüfung ist ein Verfahren zur Ermittlung der Leistungen von Tieren. Es werden die Zuchtzielmerkmale zwecks Berechnung von Zuchtwerten erfasst. Aus züchterischer Sicht werden folgende Anforderungen an Leistungsprüfungen gestellt:

  • Zuchtzielmerkmale müssen erblich/heritabel sein
  • Die Prüfumwelt sollte gleich bzw. ähnlich sein
  • Die Umwelteffekte sollten standardisiert und erfassbar sein
  • Nicht definierte Umwelteffekte (Störgrößen) sollten möglichst gering sein
  • Sollten möglichst frühzeitig (vor der Zuchtbenutzung durchführbar sein)
  • Sollten von vielen Pferden nutzbar sein

Die Leistungsprüfungen sind abgestimmt auf die Bestimmungen für die Eigenleistungsprüfungen der verschiedenen Rassen. Detaillierte Informationen unter www.pferd-leistungspruefung.de

Selektion innerhalb einer Population auf bestimmte, spezielle Merkmale und Anpaarung der speziell ausgewählten Tiere untereinander.

Eine Rasse ist eine Gruppe von Individuen einer Art, die bestimmte vererbbare Merkmale gemeinsam haben und sich von anderen Gruppen derselben Art unterscheiden.

Ist die Voraussetzung einer erfolgreichen Pferdezucht und bedeutet die Auswahl von Tieren mit erwünschten Merkmalen als Zuchttiere. Wird auf Leistungsmerkmale selektiert, sollen möglichst die Stuten und Hengste als Zuchttiere ausgewählt werden, deren Leistungsfähigkeit erblich bedingt ist und die diese Leistungsfähigkeit an ihre Nachkommen weitergeben. Je schärfer in einer Population selektiert wird, desto größer werden die mit dieser Selektion beabsichtigten Veränderungen sein. Die Selektionsintensität erfass die Überlegenheit der als Eltern für die Weiterzucht ausgewählten Tiere einer Population und hängt ab von der durchschnittlichen Nutzungsdauer der Zuchttiere und der durchschnittlichen Anzahl der Nachkommen der Zuchttiere.

Ab dem dritten Lebensjahr, spätestens aber im Jahr der Geburt des Fohlens ist die Eintragung der Stute möglich. Die Stute sollte zum Eintragungstermin bei dem Zuchtverband angemeldet und die Zuchtbescheinigung vorgelegt werden. Der Zuchtverband beurteilt die Stute anhand der Merkmale der äußeren Erscheinung (Typ, Körperbau, Korrektheit des Ganges, Grundgangarten und Gesamteindruck). Die Hauptabteilung eines Zuchtbuches ist in die Abschnitte Stutbuch I, Stutbuch II und Anhang unterteilt, in welche Stuten abhängig von ihrer Abstammung und der Eintragungsnote eingetragen werden können. Abhängig von der Zuchtmethode der Rasse kann auch noch das Zuchtbuch in verschiedene Abteilungen (Hauptabteilung und Besondere Abteilung) unterschieden werden.

Für jede Rasse existiert im Ursprungsland eine Organisation, die das Ursprungszuchtbuch führt und die Grundsätze für die jeweilige Rasse aufstellt. In der entsprechenden Richtlinie der Europäischen Union (EU) wird die Beziehung zwischen der Ursprungszuchtbuch führenden Organisation und den Zuchtverbänden, die Zuchtbücher über die jeweilige Rasse führen, geregelt. Die Grundsätze des Ursprungszuchtbuches einer Rasse sind für alle betroffenen Zuchtverbände maßgebend.

Die Zuchtbescheinigung ist eine von einem anerkannten Zuchtverband ausgestellte Urkunde über die Abstammung und Leistung eines Zuchtpferdes. Sie kann als Abstammungsnachweis oder als Geburtsbescheinigung ausgestellt werden – sofern die Eltern in das Zuchtbuch der Rasse eingetragen sind.

Das Zuchtbuch ist eine von einem anerkannten Zuchtverband geführtes Buch der Zuchtpferde eines Zuchtprogramms zu ihrer Identifizierung und zum Nachweis ihrer Abstammung und ihrer Leistung. Trifft der Zuchtverband unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der Zuchtpferde nach Maßgabe ihrer Abstammung, so kann sie das Zuchtbuch in eine Hauptabteilung und eine besondere Abteilung unterteilen. Trifft der Zuchtverband unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der Zuchtpferde nach Maßgabe ihrer Leistung, so kann sie die Hauptabteilung des Zuchtbuches in Abschnitte unterteilen.

Das Zuchtbuch kann die Form eines Buches, eines Verzeichnisses, einer Datei oder eines anderen geordneten Informationsträgers haben.

Es wird zwischen offenen und geschlossenen Zuchtbüchern unterschieden. In das geschlossene Zuchtbuch werden im Gegensatz zum offenen Zuchtbuch nur Tiere eingetragen, deren Eltern selbst in einem Zuchtbuch dieser Rasse eingetragen sind und eine nach den Regeln des Zuchtbuches festgestellte Abstammung haben. Abweichend davon kann ein Tier einer anderen Rasse in das Zuchtbuch einer Rasse eingetragen werden, um Fremdgene hereinzunehmen. Diese Hereinnahme von Fremdgenen zugelassener Veredlerrassen erfolgt nach den Grundsätzen des Ursprungszuchtbuches.

Die Einteilung der Zuchtbücher für die verschiedenen Rassen bzw. Rassengruppen und deren Voraussetzungen gehen aus den Besonderen Bestimmungen der jeweiligen Rasse bzw. Rassegruppen hervor (gemäß Zuchtverbandsordnung - ZVO).

Zuchtbucheintragung:
Die Zuchtbucheintragung ist die Entscheidung des jeweiligen Zuchtverbandes über die vorläufige bzw. endgültige Eintragung eines Pferdes in eine Abteilung des Zuchtbuches nach den in der Zuchtbuchordnung festgelegten Kriterien in Abhängigkeit vom jeweiligen Zuchtprogramm.

Zuchtbuchordnung:
Die Zuchtbuchordnung ist gemäß der Verordnung über Zuchtorganisationen für alle tierzuchtrechtlich anerkannten Zuchtverbände vorgeschrieben. Sie muss folgende Punkte enthalten:

  • Mindestangaben im Zuchtbuch
  • Unterteilung der Zuchtbücher
  • Eintragung in das Zuchtbuch
  • Abstammungsnachweis und Geburtsbescheinigung als Zuchtbescheinigung sowie Equidenpass und Eigentumsurkunde
  • Mindestangaben in Zuchtbescheinigung (Abstammungsnachweis, Geburtsbescheinigung) sowie Equidenpass und Eigentumsurkunde
  • Identifizierung
  • Identitätssicherung

Die durch Selektion hervorgerufene Veränderung wird als Selektionserfolg oder Zuchtfortschritt bezeichnet. Ein hoher züchterischer Erfolg liegt vor, wenn

  • die Genauigkeit der Zuchtwertschätzung steigt
  • die Selektionsintensität zunimmt
  • die phänotypische Varianz (die Streuung der Merkmalsausprägung in einer Population) hoch ist
  • die Generationsfolge bzw. das -intervall verkürzt wird.

 

Die Zuchtlinie ist der Teil einer Rasse, der durch mäßige Inzucht genetisch einheitlicher gehalten wird als der Rest der Population.

Folgende Zuchtmethoden gibt es:

  • Reinzucht: Anpaarung von Pferden einer Rasse ohne Hereinnahme fremder Gene, zur Konsolidierung von Merkmalen; hierzu gehören auch Inzucht und Linienzucht
  • Veredlungszucht: In der Reinzucht gezielte Hereinnahme einer oder mehrerer definierter Rassen zur Verbesserung bestimmter Merkmale; „Blutauffrischung“
  • Kreuzungszucht: Anpaarung von Pferden verschiedener Rassen
  • Verdrängungszucht: Einsatz von Tieren einer fremden Rasse in eine bestehende Population bis die genetischen Anteile der ursprünglichen Rasse sehr gering sind.
  • Gebrauchskreuzung: Anpaarung von Tieren unterschiedlicher Rassen mit der Absicht ausschließlich die Nachkommen zu nutzen ohne weiteren Gebrauch als Zuchttier.
  • Inzucht:  Anpaarung verwandter Tiere  
  • Inzest: Paarung von Individuen im ersten und zweiten Verwandtschaftsgrad 

 

Gesamtheit der Pferde, die nach einem einheitlichen Zuchtziel in einem mehr oder weniger abgeschlossenen Zuchtgebiet den Zuchtpferdebestand bilden.

Alle Selektionsmaßnahmen zur Erreichung von Zuchtfortschritt innerhalb einer Rasse/Population. Das Zuchtprogramm umfasst alle Maßnahmen zur Erreichung von Zuchtfortschritt im Hinblick auf das angestrebte Zuchtziel. Hierzu gehören:

  • Festlegung eines Zuchtzieles
  • Durchführung von Leistungsprüfungen
  • Festlegung von Eintragungs- und Selektionskriterien
  • Durchführung einer Zuchtwertschätzung
  • Umfang der Zuchtpopulation
  • Zuchtmethoden

 

Für Stuten bestehen meistens zwei Möglichkeiten der Teilnahme an einer Leistungsprüfung: Feldprüfungen und Stationsprüfung.
Der besondere Wert der Zuchtstutenprüfung liegt in ihrer Unbegrenztheit, da alle jährlich neu eingetragenen Stuten teilnehmen können und somit das Problem einer Vorselektion der Stuten nahezu ausgeschlossen ist. Bei vielen Zuchtverbänden werden die Zuchtstutenprüfungen lediglich als phänotypische Bewertung der Stuten genutzt. Einige Zuchtverbände nutzen sie zur Zuchtwertschätzung.

Ein Zuchtverband ist eine nach dem deutschen Tierzuchtrecht anerkannte Zuchtorganisation. Zuchtverbände sind privatrechtlich organisiert und im Rahmen der Vorschriften des Tierzuchtgesetzes autonom. Jeder Zuchtverband ist – einschließlich seiner Zuchtbuchordnung und seines Zuchtprogramms – vom Staat anerkannt und wird von diesem im Hinblick auf seine Arbeitsweise überprüft. Von den Zuchtverbänden werden im wesentlichen folgende Hauptaufgaben durchgeführt:

  • Aufstellung und Durchführung von Zuchtprogrammen
  • Führung des Zuchtbuches: Identifikation von Zuchttieren und deren Nachzucht und Ausstellung von Zuchtbescheinigungen
  • Zuchtleitung: Erarbeitung und Durchführung von Zuchtprogrammen, Selektion von Zuchttieren, Organisation und Durchführung von Leistungsprüfungen, Beratung der Züchter
  • Vermarktung: Organisation und Durchführung von Absatzveranstaltungen und Werbung sowie PR-Arbeit

Die Zuchtverbandsordnung (ZVO) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) dient der Förderung der Pferdezucht durch Koordination der züchterischen Arbeit der anerkannten Zuchtverbände, die Mitglieder der FN sind. Es werden die Anforderungen für die Ausgestaltung der Zuchtprogramme, für die Unterteilung und Führung der Zuchtbücher, für die Ausstellung der Pferdepässe einschließlich Zuchtbescheinigungen und für die Sicherung der Identität aller in den Zuchtbüchern eingetragenen Pferde festgelegt.

Die rechtlichen Grundlagen der Zuchtverbandsordnung sind die Bestimmungen der Europäischen Union sowie die von den Ursprungszuchtbüchern in deren Rahmen aufgestellten Grundsätze, die tierzuchtrechtlichen und tierschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundes und der Länder, die Satzung der FN einschließlich der im Rahmen ihrer Aufgaben erlassenen Regelwerke sowie ergänzende Beschlüsse der FN-Organe.

Die Zuchtverbände übernehmen die Bestimmungen der ZVO nach Maßgabe der Satzung der FN in ihre eigenen Satzungen und Zuchtbuchordnungen.

Zuchtwerte sind der erbliche Einfluss von Tieren auf die Leistungen ihrer Nachkommen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit. Zuchtwerte sind also Schätzwerte für die erblich bedingte Leistungsfähigkeit eines Pferdes, die es an die Nachkommen weitergibt.

Zuchtwertschätzung (ZWS):
Ist ein statistisches Verfahren zur Ermittlung des erblichen Einflusses von Tieren auf die Leistungen ihrer Nachkommen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit (Zuchtwert) auf der Grundlage von Ergebnissen der Leistungsprüfung, auch unter Berücksichtigung der Verwandtschaft. Ziel der Zuchtwertschätzung ist es, erblich bedingte Leistungsunterschiede möglichst genau zu schätzen, um dadurch dem Züchter die benötigte Grundlage zur Selektionsentscheidung zu liefern.

Im Zuchtziel werden Eigenschaften formuliert, die die Tiere aufweisen sollen. Außerdem werden die Selektionsmerkmale benannt, nach denen eine Auswahl der Zuchttiere stattfindet. Um Auswählen zu können, muss es Unterschiede zwischen den Pferden geben. Die Zuchtzielkriterien sollten objektiv und genau feststellbar, erblich bedingt und von wirtschaftlicher Bedeutung sein. Im Zuchtziel werden außerdem Merkmale einer Rasse festgelegt, welche die Basis der Exterieurbeurteilung und Leistungsprüfung bilden. Die rassespezifischen Standards (Zuchtzielbeschreibungen) werden für jede Rasse vom jeweiligen Ursprungszuchtbuch vergeben.

Der Züchter eines Pferdes ist der Eigentümer der Zuchtstute zur Zeit der Bedeckung, sofern der Züchter nicht in einer besonderen Vereinbarung als solcher bezeichnet ist.

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