Deutsche Reiterliche Vereinigung

Organisationen und ihre Aufgaben in der Ponyzucht

In Deutschland gibt es eine Vielzahl an Organisationen, die sich um züchterische Belange in der Ponyzucht kümmern. Es existieren Zuchtverbände, Interessengemeinschaften der einzelnen Ponyrassen und Kleinpferderassen, die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN), die Arbeitsgemeinschaft der Pony- und Kleinpferdezüchter (AGP) und das Ursprungszuchtbuch einer Rasse. 

Die einzelnen Aufgaben der Zuchtverbände, Interessengemeinschaften, Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), der Arbeitsgemeinschaft der Pony- und Kleinpferdezüchter und der Ursprungszuchtbücher finden Sie hier:

Der Ursprung einer Rasse ist für die Pony- und Kleinpferdezucht besonders bedeutsam. Für jede Ponyrasse und Kleinpferderasse existiert im Ursprungsland eine Organisation, die das Ursprungszuchtbuch führt und die Grundsätze für die jeweilige Rasse aufstellt. Zur züchterischen Einhaltung der Grundsätze wird eine sehr enge Beziehung zwischen den Ursprungszuchtbüchern und den deutschen Zuchtbüchern geführt. Diese und weitere Vorschriften bei der Führung von Zuchtbüchern sind in den Europäischen Richtlinien und Gesetzen vorgegeben.Die EU verlangt von den Ursprungszuchtorganisationen die Aufstellung von Grundsätzen in folgenden Punkten, an denen sich die sogenannten Filialzuchtbücher zu orientieren haben:

  • Abstammungsaufzeichnung
  • Definition der Merkmale der Rasse
  • System zur Kennzeichnung der Ponys oder Kleinpferde
  • Definition der grundlegenden Zuchtziele
  • Unterteilung des Zuchtbuchs in Abschnitte
  • Ahnenreihen

Dem Bereich Zucht der FN sind 25 staatlich anerkannte Pferde- sowie Pony- und Kleinpferdezüchtervereinigungen angeschlossen. Die zum größten Teil regionale Tätigkeit der Züchtervereinigungen macht eine Koordination über die Mitgliedsorganisationen hinweg notwendig. Diese Aufgabe wird vom Bereich Zucht übernommen, der die Interessen der Züchtervereinigungen auch gegenüber dem Bundesministerium sowie anderen nationalen und internationalen Organisationen vertritt. Durch die große Rassenvielfalt in Deutschland sind Koordinationspartner zwischen den Züchtervereinigungen und den Interessengruppen der verschiedensten Rassen erforderlich. Dieses wird durch die jeweiligen Rasseparlamente und Rassebeiräte des Bereiches Zucht der FN abgedeckt. Dazu tagen in regelmäßigen Abständen die Zuchtleiter und Rassedelegierten der einzelnen Zuchtverbände, um sich gemeinsame Regeln und Ziele zu setzen. Zu den Aufgaben des Bereiches Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung gehören insbesondere:

  • Allgemeine verbandspolitische Aufgaben
  • Zusammenarbeit mit den Mitgliedszuchtverbänden, Interessengemeinschaften, AGP und anderen Organisationen
  • Kontakte zu nationalen und internationalen Behörden
  • Konzeption und Überarbeitung der Zuchtverbandsordnung (ZVO)
  • Abstimmung mit den Ursprungszuchtbüchern
  • Datenkoordination mit den Zuchtverbänden
  • Durchführung von Schulungen (HLP-Seminare, Zuchtrichterausbildung)
  • Durchführung von Veranstaltungen (Bundesschauen)

Nach der Gründung von Gestüten als erster Ansatz züchterischer Planung im 19. Jahrhundert bildeten sich auf regionaler Ebene arbeitende Züchtervereinigungen, aus denen sich die Zuchtverbände entwickelten. Die meisten Zuchtverbände für Ponys und Kleinpferde arbeiten auf dem Gebiet eines Bundeslandes; aber einige Zuchtverbände betreuen auch Mitglieder bundesweit. Mitglieder bei einem Zuchtverband sind die Züchter. 

Zuchtverbände sind privatrechtlich organisiert und im Rahmen der Vorschriften des Tierzuchtgesetzes autonom. Jeder Zuchtverband ist – einschließlich seiner Zuchtbuchordnung und seines Zuchtprogramms – vom Staat anerkannt und wird von diesem im Hinblick auf seine Arbeitsweise überprüft. Zu den Aufgaben eines Zuchtverbandes gehören insbesondere:

  • Führen des Stutbuchs: Identifikation von Zuchttieren, Ausstellung von Zuchtbescheinigungen und Equidenpässen
  • Zuchtleitung: Erarbeitung und Realisierung von Zuchtprogrammen, Selektion von Zuchttieren, Organisation von Leistungsprüfungen und Schauen, Beratung der Züchter
  • Vermarktung: Organisation von Absatzveranstaltungen, Werbung, PR- und Öffentlichkeitsarbeit

Die Arbeitsgemeinschaft für Pony- und Kleinpferdezüchter (AGP) ist der Zusammenschluss der Zuchtverbände sowie der Interessengemeinschaften. Die AGP fördert die Übereinstimmung aller züchterischen Maßnahmen in der deutschen Ponyzucht und Kleinpferdezucht, die wissenschaftliche Forschung und eine aufklärende Werbung für die Zucht, Haltung und den Einsatz der Ponys und Kleinpferde.

Sie vertritt zudem die Interessen der Mitglieder, die Zuchtverbände und die Interessengemeinschaften, gegenüber der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN).

Interessengemeinschaften sind ein Zusammenschluss von Züchtern, Besitzern und Freunden der einzelnen Rassen. Zu den Aufgaben der Interessengemeinschaften gehören insbesondere:

  • Zuchtverbandsübergreifende Interessenvertretung
  • Förderung der Zucht und Nutzung der Ponys und Kleinpferde
  • Darstellung der Ponyrasse bzw. Kleinpferderasse in der Öffentlichkeit
  • Kontakt und Austausch mit Züchtern und anderen nationalen und internationalen Organisationen
  • Organisation von Freizeit- und Sportveranstaltungen sowie nationale und internationale Zuchtschauen
  • Absatzförderung

Für alle Equiden – also auch für Ponys und Kleinpferde – existieren Richtlinien zur Harmonisierung der tierzüchterischen Vorschriften in allen EU-Mitgliedsstaaten. Diese Vorschriften wurden vom Rat der Europäischen Union festgelegt. Für den Handel mit Pferden und Ponys innerhalb der EU ist die sichere Identifizierung des Tieres ein wesentliches Element. Daher muss der Name des Tieres als wichtigstes Identifikationsmerkmal im entsprechenden Zuchtbuch des Bestimmungslandes übernommen werden. Des Weiteren fordert die EU für den Handel aller in der Europäischen Union geborenen Fohlen seit 1998 einen Equidenpass als Begleitdokument.

Um die Vergleichbarkeit einer Rasse zwischen den verschiedenen Mitgliedsstaaten zu gewährleisten, sind einheitliche Kriterien gemäß der Rasse für die Eintragung in die jeweiligen Zuchtbücher festzulegen. Um ins Zuchtbuch eingetragen werden zu können, muss ein Pony oder Kleinpferd bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich seiner Abstammung und Identifizierung erfüllen. Zuchtbücher sollten in verschiedene Abteilungen bzw. Klassen unterteilt sein und deren Eintragungskriterien sollten erfasst sein. In Deutschland ist dies in der Zuchtverbandsordnung (ZVO) vermerkt. Eingetragene Ponys und Kleinpferde sollten in anderen EU-Mitgliedsstaaten in ein entsprechendes Zuchtbuch übernommen werden können, deren Kriterien sie entsprechen. Alle Zuchtverbände, die Zuchtbücher für eingetragene Ponys und Kleinpferde führen, müssen tierzuchtrechtlich von den zuständigen Behörden anerkannt sein. Diese Anerkennung erfolgt unter anderem dann, wenn der zahlenmäßige Bestand der Rasse die Durchführung eines Zuchtprogramms zulässt und Zuchtinformationen dafür bereitgestellt werden können.

Ein Zuchtprogramm in der deutschen Pony- und Kleinpferdezucht richtet sich nach dem Rahmen, den sich die Zuchtverbände durch die seit dem 1. Januar 1990 gültige Zuchtverbandsordnung (ZVO) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN) Bereich Zucht selbst gegeben haben. Die ZVO regelt unter anderem eine einheitliche Umsetzung des Tierzuchtgesetzes in der Pferdezucht für die FN-Mitgliedszuchtverbände. Für die Zuchtverbände sind die jeweiligen Länderverordnungen maßgebend. Die in der ZVO für die einzelnen Ponyrassen angegebenen Zuchtziele orientieren sich an den jeweiligen Vorgaben aus den Ursprungszuchtbüchern. Das Zuchtprogramm umfasst Maßnahmen, die geeignet sind, einen Zuchtfortschritt im Hinblick auf das jeweilige Zuchtziel der Rasse zu erreichen. Hierzu gehören insbesondere:

  • Festlegung der Zuchtziele
  • Selektion der Zuchttiere: Die Selektion geschieht durch eine Körung und Anerkennung der Hengste sowie eine Eintragung in die Hengstbücher und Eintragungen der Stuten in die Stutbücher aufgrund bestimmter Voraussetzungen, die die Tiere hinsichtlich Pedigree und Beurteilung der äußeren Erscheinung einschließlich des Bewegungsablaufs erfüllen müssen.
  • Prüfung der Zuchttiere: Die Prüfung der Zuchttiere vergleichbarer Rassen dient als unverzichtbare Selektionshilfe in der Pferdezucht.

Das Zuchtplanungsmodell beim Deutschen Reitpony:

 

Die erste Selektionsstufe bei Ponys stellt die Fohlenbeurteilung dar. Die Selektion der Hengste bzw. Stuten (2. Selektionsstufe) erfolgt dann im Rahmen der Körung oder Stutbuchaufnahme. Im Anschluss daran werden Eigenleistungen auf Station oder im Feld anlässlich der Hengstleistungsprüfung bzw. der Zuchtstutenprüfung als dritte Selektionsstufe erfasst (nicht für alle Rassen vorgeschrieben).

Leistungsprüfungen:
Leistungsprüfungen werden als Hengstleistungsprüfung und als Zuchtstutenprüfung angeboten. Die obligatorische Hengstleistungsprüfung stellt zur Zeit die wesentliche Leistungsprüfung auch in der Pony- und Kleinpferdezucht dar. Hier können unter weitgehend standardisierten Umweltverhältnissen genügend sichere Daten gewonnen werden, welche eine frühzeitige Selektion der Vatertiere ohne wesentliche Verlängerung des Generationsintervalls zulassen. Die Zuchtstutenprüfung geschieht auf freiwilliger Basis und ist ein Kriterium zur Prämierung der Stute.
Leistungsprüfungen können auch in Form von Turniersportprüfungen durchgeführt werden. Die genauen Anforderungen der verschiedenen Leistungsprüfungen sind in der ZVO niedergeschrieben.

Die bisher nur bei Reitpferden bundesweit angewandte Methode der Zuchtwertschätzung aufgrund von Turniererfolgen ist im Bereich der Ponyzucht noch nicht umgesetzt worden, sollte jedoch auch hier angewandt werden, wenn die Datenerfassung dies zulässt. So könnte, durch Zuchtwertschätzung anhand von Turniererfolgen eines Hengstes, seiner Verwandten und seiner Nachkommen, auch bei den Ponys die nächste, vierte Selektionsstufe im Zuchtprogramm manifestiert werden.

Leistungsstutbuch der FN:
Bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN) - Bereich Zucht - wird ein Leistungsstutbuch geführt, in das eingetragene Zuchtstuten eines von der FN anerkannten Zuchtverbandes eingetragen werden können, die in der Beurteilung des Exterieurs, der Regelmäßigkeit und des Schwungs der Gänge etc., von der Zuchtleitung des jeweiligen Verbandes in der Gesamtnote als überdurchschnittlich bewertet wurden. Außerdem sind die Stuten nur dann eintragungsberechtigt, wenn sie in 4 Zuchtjahren 2 Fohlen gebracht haben. Es gibt folgende Abteilungen:

  • Abteilung A: Eintragung aufgrund der Ablegung der Eigenleistungsprüfung (Stations- oder Feldprüfung)
  • Abteilung B: Eintragung aufgrund eigener Turniererfolge
  • Abteilung C: Eintragung aufgrund von Turniererfolgen der Nachkommen
  • Abteilung D: Eintragung aufgrund von Zuchterfolgen (Fruchtbarkeit)


Unterteilung der Zuchtbücher:
Hengste und Stuten werden in unterschiedlichen Abteilungen geführt. Die Zuchtbücher sind nach den unterschiedlichen Rassen und Zuchtrichtungen eingeteilt. Die Mindestangaben im Zuchtbuch regelt die Zuchtbuchordnung in der ZVO, ebenso wie die Kriterien zur Sicherstellung der Identität und die Anforderungen an die Merkmale der äußeren Erscheinung sowie der Leistung. Diese Merkmale müssen zur Eintragung vom Zuchtpferd erfüllt werden.
Jeder Zuchtverband legt in seiner eigenen Zuchtbuchordnung selbst fest, welche Zuchtbuchabteilungen am Zuchtprogramm teilnehmen. Bei Rassen mit geschlossenen Zuchtbüchern können nur Tiere am Zuchtprogramm teilnehmen, deren Eltern selbst in einem Zuchtbuch der selben Rasse eingetragen sind. Im Gegensatz dazu kann bei Rassen mit offenen Zuchtbüchern eine Fremdanpaarung mit vorgegebenen Veredlern im Zuchtprogramm vorgesehen sein. Die Ponys werden je nach Abstammung und/oder Leistung in eine der folgenden Abteilungen bzw. Abschnitte des Zuchtbuches eingetragen:
Hauptabteilung:

  • Hengstbuch I
  • Hengstbuch II
  • Stutbuch I
  • Stutbuch II
  • Anhang für Hengste und Stuten
  • Besondere Abteilung (nur bei offenen Zuchtbüchern)
  • Vorbuch für Hengste und Stuten

Weitere Informationen zu den Eintragungsbedingungen in die Zuchtbücher sind in der Zuchtverbandsordnung (ZVO) zu finden.

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Stand: 03.04.2024