Deutsche Reiterliche Vereinigung

Ausrüstung von Pferd und Reiter

Zugelassene Ausrüstungsgegenstände

Immer wieder kommt es auf Turnieren zu Diskussionen rund um die Ausrüstung von Pferd und Reiter. Der Ausrüstungskatalog für die Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit sowie der Ausrüstungskatalog Voltigieren bieten eine Übersicht über die zugelassenen Ausrüstungsgegenstände auf Turnieren. Die Kataloge sind eine Ergänzung zur Leistungs-Prüfungs-Ordnung und führen beispielsweise auf, welche Gebisse, Reithalfter, Sättel, Voltigiergurte und Hilfszügel LPO-konform sind und welcher Beinschutz auf Turnieren zum Einsatz kommen darf. Zum besseren Verständnis enthalten die Ausrüstungskataloge zahlreiche Fotos und Abbildungen.

Dressur, Springen und Vielseitigkeit

Voltigieren

LPO-Ausrüstungskatalog Voltigieren

Generell gilt für die Beteiligung im Pferdeleistungssport gemäß LPO:

  • Die Teilnehmer sind zur Beachtung der "Ethischen Grundsätze des Pferdefreundes" und zur sportlich-fairen Haltung gegenüber dem Pferd und untereinander verpflichtet (vgl. § 6 LPO).
  • Die Ausrüstung der Pferde und der Teilnehmer und der Umgang mit dem Pferd müssen den Regeln der jeweiligen Reit-, Fahr- und Voltigierlehre sowie den Grundsätzen der Unfallverhütung und des Tierschutzes entsprechen. Für die Einhaltung dieser Grundsätze und Regeln sowie die Beachtung der korrekten Teilnahmevoraussetzungen ist der Teilnehmer verantwortlich (vgl. § 6 LPO).
  • Der Sicherheit dienende Ausrüstungsgegenstände sind grundsätzlich zugelassen (vgl. § 68 LPO).

Fragen zur LPO: Reiten und Fahren

Leonie Kalthoff
Tel: 02581/6362-142
Fax: 02581/6362-7142
lkalthoff@fn-dokr.de

Fragen zur LPO: Voltigieren

Karin Terharen
Tel: 02581/6362-122
Fax: 02581/6362-7122
kterharen@fn-dokr.de

Stand: 10.01.2024