Deutsche Reiterliche Vereinigung

Qualifikationen im Umgang mit dem Pferd

Abzeichen, Zertifikate und berufliche Qualifikationen

Neben den Abzeichen und Führerscheinen im Pferdesport vermitteln zusätzliche Angebote wie das Abzeichen Bodenarbeit, der Praxiskurs Ausrüstung, der Sachkundenachweis Pferdehaltung oder berufliche Qualifikationen wie der FN-geprüfte Pferdepfleger oder der FN-Physiotherapeut für Pferde grundlegende und besondere Kenntnisse im Umgang mit dem Pferd und in der Pferdekunde.

Fachgerechte Pferdehaltung ist Voraussetzung für die Pferdezucht und den Pferdesport. Die Sachkundenachweise (Stufe 1 + 2) dienen der Vermittlung und dem Nachweis grundlegender Kenntnisse unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Einsatzgebiete und Pferdetypen.
Die Ausbildung zum Trainer, Pferdewirt, Pferdewirtschaftsmeister sowie zu staatlich anerkannten Landwirtschaftsberufen beinhaltet die Vergabe des Sachkundenachweises. Der Sachkundenachweis beinhaltet den Pferdeführerschein Umgang.

Sachkundenachweis 1

Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind die Vollendung des 18. Lebensjahres und die Teilnahme am Vorbereitungsseminar (35 Lerneinheiten). Möglich sind Wochen-, Abend-, Wochenend- und Tageslehrgänge sowie Mischformen, die eine Gesamtlehrgangszeit von mindestens 35 Lerneinheiten einschließlich Prüfung ergeben.


Lehrgänge
Lehrgang und Prüfung erfolgen bei Fachschulen für Reit-, Fahr- und Voltigierausbildung, auf Vorschlag des Landesverbandes auch an anderen Ausbildungsstätten, sofern die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind und die Genehmigung der FN vorliegt.


Prüfungsanforderungen
Die Prüfung findet in folgenden Teilprüfungen statt:

  • Pferdeverhalten und Umgang mit Pferden einschließlich Bewegung
  • Verladen und Transportieren von Pferden
  • Fütterung und Fütterungstechnik
  • Ställe, Nebenräume und Bewegungsflächen, Arbeitswirtschaft
  • Pferdegesundheit und Hygiene
  • Rechtliche Grundlagen, Tierschutz
  • Betriebsführung, Organisation

Sachkundenachweis 2
(ehemals Sachkundenachweis (Weiterbildungskurs))

Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind die bestandene Prüfung zum Sachkundenachweis Stufe 1 und die Teilnahme am Vorbereitungsseminar (15 bis 30 Lerneinheiten). Möglich sind Wochen-, Abend-, Wochenend- und Tageslehrgänge sowie Mischformen, die eine Gesamtlehrgangszeit von mindestens 15 bis 30 Lerneinheiten ergeben. Am Ende des Lehrgangs wird das entsprechende Teilnahmezertifikat ausgehändigt.


Lehrgänge
Lehrgang und Prüfung erfolgen bei Fachschulen für Reit-, Fahr- und Voltigierausbildung, auf Vorschlag des Landesverbandes auch an anderen Ausbildungsstätten, sofern die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind und die Genehmigung der FN vorliegt.

Prüfungsanforderungen
Die Prüfung findet in folgenden Teilprüfungen statt:

  • Betriebsführung/Organisation
  • rechtliche Grundlagen, Tierschutz
  • Fütterung und Fütterungstechnik
  • Haltungsformen
  • Haltung und Fütterung von alten Pferden
  • Haltung und Fütterung von Zucht- und Jungpferden sowie Aufzuchtpferden

Einige Fachschulen für Reit- und Fahrausbildung bieten Lehrgänge zum Erhalt des Sachkundenachweises Pferdehaltung an. Auch viele Landwirtschaftskammern verfügen über entsprechende Angebote. Bitte erkundigen Sie sich bei den Veranstaltern nach möglichen Terminen und den entstehenden Kosten.

Informationen zum Sachkundenachweis Pferdehaltung erhalten Sie bei Lauren Moore-Steinbach (02581 - 6362636, lmoore-steinbach@fn-dokr.de) oder Ihrem zuständigen Landespferdesportverband.

Wie ist ein Pferd zu pflegen und zu füttern? Was muss bei Stallarbeiten beachtet werden? Wie sind Unfälle zu vermeiden? Das sind nur einige Aspekte, mit denen sich die Ausbildung zum Pferdepfleger befasst.

Zulassungsvoraussetzungen
Der Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungslehrgang und zur Prüfung ist vom Bewerber an die FN zu richten. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses
  • Pferdeführerschein Umgang oder RA 6 und 7
  • Nachweis eines absolvierten Erste-Hilfe-Kurses (9 Lerneinheiten)
  • Teilnahme an einem zweiwöchigen Vorbereitungslehrgang mit abschließender Prüfung

Lehrgänge
Lehrgang und Prüfung erfolgen bei Fachschulen für Reit- und Fahrausbildung, auf Vorschlag des Landesverbandes auch an anderen Ausbildungsstätten, sofern die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind und die Genehmigung der FN vorliegt.

Prüfungsanforderungen
Die Prüfung findet in folgenden Teilprüfungen statt:

  • Pflege/Fütterung des Pferdes (eine Note): allgemeine und besondere Pflegearbeiten, Anlegen von Beinschutz einschließlich Bandagieren, Frisieren, allgemeine und besondere Fütterung, Kenntnisse des Verhaltens und der Lebensweise des Pferdes sowie seiner Ansprüche an die Umwelt, der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, Verladen und Transportieren von Pferden, Kenntnisse der einschlägigen Abschnitte der Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 4: Haltung, Fütterung, Gesundheit und Zucht
  • Stallarbeiten, -hygiene, -einrichtung (eine Note): Sauberkeit, Entmistung, Einstreu, Lüftung, Desinfektion, Fütterung und Futterlagerung, Anlage von Ställen, Boxen etc., Instandhaltungs-, Reparaturarbeiten, Anlage und Einrichtung von Futter- und Sattelkammer, Instandhaltung und Pflege von Reitbahn, Reitplatz und Hindernismaterial, Kenntnisse der einschlägigen Abschnitte der Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 4: Haltung, Fütterung, Gesundheit und Zucht
  • Sattelzeugpflege, Sattelung und Zäumung (eine Note): allgemeine und besondere Wartungsarbeiten an Sattelzeug, Zaumzeug und Geschirr, Turniervorbereitungen, Zusammensetzen, Verpassen und Anlegen von Trensen, Kandaren und Sätteln, Kenntnisse der einschlägigen Abschnitte der Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 1: Grundausbildung für Reiter und Pferd
  • Longieren (eine Note): Longieren gemäß FN-Merkblatt und Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 6: Longieren. Auf Verlangen der Richter kann ein Pferdewechsel vorgenommen werden. Beurteilt weren die Einwirkung auf das Pferd und der Gehorsam des Pferdes, außerdem Sicherheit im Umgang mit den Hilfen (Stimme, Longe, Peitsche), Sicherheit in der Verschnallung der Hilfszügel, Sicherheit beim Handwechsel, Anwendung der Ausbildungsskala auf das Longieren, Erkennen sichtbarer Anhalts- und Ansatzpunkte für die weitere Arbeit
  • Veterinärkunde (eine Note): Exterieurkenntnisse, Beurteilung des Gesundheitszustandes, Erkennen von Krankheitssymptomen, Krankheiten und die Maßnahmen der Erstversorgung bis zum Eintreffen des Tierarztes, Anlegen von Verbänden, Kenntnisse der einschlägigen Abschnitte der Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 4: Haltung, Fütterung, Gesundheit und Zucht
  • Beschlagslehre (eine Note): Aufbau des Hufes, Beinstellungen, Beurteilung des Hufes und seines Beschlagzustandes,
  • Maßnahmen der Erstversorgung am Huf/Hufeisen, Vorbereitung des Schmiedeplatzes, Assistenz bei Hufpflege-/Schmiedearbeiten, Kenntnisse der einschlägigen Abschnitte der Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 4: Haltung, Fütterung, Gesundheit und Zucht
  • Tätigkeitsbezogenes Basiswissen (eine Note): Kenntnisse über Arbeitsrecht, Versicherungswesen, Unfallverhütung, Ethische Grundsätze, grundlegendes Basiswissen zur Organisation des Pferdesports

Informationen zum FN-geprüften Pferdepfleger erhalten Sie bei Inge Westhus (02581 6362125, iwesthus@fn-dokr.de)

 

Physiotherapeuten und Tierärzte können sich über eine Zusatzausbildung und Prüfung in der Physiotherapie für Pferde qualifizieren.

Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:

  • Nachweis der staatlichen Anerkennung als Physiotherapeut oder eines abgeschlossenen Studiums der Tiermedizin
  • Nachweis einer mindestens einjährigen Berufstätigkeit der im ersten Punkt aufgeführten Berufe
  • Besitz des Longierabzeichens 5
  • Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang zum Physiotherapeuten für Pferde (340 Lerneinheiten einschließlich Prüfung)

Lehrgänge
Lehrgang und Prüfung erfolgen an den von der FN anerkannten Fachschulen/ Instituten. Lehrgangsleiter sind die Fachschul-/Institutsleiter mit FN-Anerkennung. Die Ausbildung wird von ihnen oder bei fachspezifischen Fächern von entsprechenden Dozenten durchgeführt.

Prüfungsanforderungen
Die Prüfung umfasst schriftliche und praktische Anteile. Näheres zum Prüfungsablauf regelt die jeweilige Fachschule bzw. das jeweilige Institut.

Schriftlicher Teil:

  • Themen der Physiotherapie: Die Prüfung erfolgt durch die Fachschule/das Institut und wird zum Prüfungstermin abgelegt.
  • Themen zur Ausbildung von Reiter und Pferd: Die Prüfung erfolgt durch die FN und wird mit Abschluss des letzten Ausbildungsteils abgelegt.

Praktischer Teil:

  • Physiotherapeutische Techniken am Pferd: Der Bewerber erläutert mögliche Behandlungstechniken am Pferd und führt sie aus.
  • Methodische Anwendung der Physiotherapie am Pferd: Der Bewerber erhebt einen vollständigen Befund, entwickelt einen Behandlungsplan, erläutert ihn, führt die Behandlung durch und empfiehlt Maßnahmen zum weiteren Training. Bei reiterlichen Korrekturen sind diese mit dem Reiter/Trainer zu besprechen.
  • Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der Ausbildung von Reiter und Pferd: Der Bewerber zeigt Kenntnisse und Fertigkeiten im sicheren Umgang mit dem Pferd, beim korrekten Anlegen unterschiedlicher Ausrüstung sowie bei der praktischen Anwendung der Reit-/Trainingslehre einschließlich des Longierens.

Informationen zum FN-geprüften Pferdephysiotherapeuten erhalten Sie bei Andrea Frische (02581 6362627, afrische@fn-dokr.de)

 

Mit der FN-Ergänzungsqualifikation Sattelbeurteilung bietet die FN eine Fortbildung für Sattler, Fachverkäufer, Tierärzte und Ausbilder an. Die Ergänzungsqualifikation dient als Nachweis für die Fachkompetenz in der Sattelanpassung. Die Teilnehmer erhalten nach bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung ein Zertifikat und Zeugnis. 


Zulassungsvoraussetzungen
Zugelassene Teilnehmer:

  • Fachberater (FN) für Reitsportausrüstung
  • Sattler mit abgeschlossener Berufsausbildung
  • Veterinärmediziner mit abgeschlossenem Studium
  • FN-Pferdephysiotherapeuten
  • Pferdewirt Reiten mit abgeschlossener Berufsausbildung
  • Trainer A - Reiten

Lehrgänge
Der ca. sechs- bis zehntägige Vorbereitungslehrgang und die anschließende Prüfung erfolgen unter Leitung der FN an einer von ihr bestimmten Ausbildungsstätte.

Prüfungsanforderungen
Die Anforderungen werden in die folgenden Prüfungsbereiche (schriftlich und mündlich) gegliedert:

Anforderungen Reiter:

  • anatomische Grundlagen des Reiters
  • Grundlagen: Sitz und Einwirkung des Reiters
  • Beurteilung des Reiters und Konsequenzen für den Sattelbau
  • die Passform des Sattels für den Reiter (Beurteilungskriterien)
  • Beurteilung des Reiters im Sattel und im Bewegungsablauf
  • Möglichkeiten und Grenzen technisch, elektronisches Verfahren zur Sattelanpassung für den Reiter

Anforderungen Pferd:

  • anatomische Grundlagen
  • Beurteilung des Pferdes und der Sattellage
  • Entwicklung des Pferdes
  • besondere, individuelle Abweichungen
  • Sattelbeurteilung
  • Möglichkeiten und Grenzen technisch, elektronisches Verfahren zur Sattelanpassung aus tiermedizinischer Sicht

Anforderungen Sattel:

  • Sattelbau/Sattelherstellung
  • Sattelformen
  • Materialeigenschaften
  • LPO-Zulässigkeit
  • allgemeine Sicherheitsaspekte
  • praxisbezogenes Satteln
  • Sattelunterlagen
  • Sattelgurte
  • Identifizierung von Problembereichen
  • Haftungs- und Rechtsfragen
  • Erkennen von Reklamationsgrundlagen
  • Möglichkeiten und Grenzen der Maßanfertigung
  • Unterschiede zwischen Maßkonfektion und Maßarbeit
  • Möglichkeiten und Grenzen technischer/elektronischer Messverfahren

Informationen zur FN-Ergänzungsqualifikation Sattelbeurteilung erhalten Sie bei Claudia Gehlich (02581 6362179, cgehlich@fn-dokr.de).

 

Der Praxiskurs Ausrüstung dient insbesondere dem Nachweis der grundlegenden Kenntnisse der sachgemäßen Ausrüstung für den Pferdesportler und sein Pferd. Eine Schwerpunktbildung in den Pferdesportdisziplinen ist möglich.

Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzungen für die Zulassung zum Lehrgang sind die geistige und körperliche Mindestreife des Bewerbers.

Lehrgänge
Der Lehrgang erfolgt bei Fachschulen oder auf Vorschlag des Landesverbandes an anderen Ausbildungsstätten, sofern die Genehmigung der FN vorliegt (Lehrgangsdauer ca. 15 Lerneinheiten).

Lehrgangsinhalte
Der Lehrgang besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen. Vermittelt werden Kenntnisse über Qualitätsmerkmale, Gebrauch und sachgemäße Verwendung von:

  • Sattel, Steigbügel, Zubehör, Geschirre
  • Zäumungen
  • Gebisse
  • Hilfszügel
  • Longierausrüstung
  • Beinschutz, Transportgamaschen
  • Zubehör für den Pferdesportler (z.B. Sicherheitsweste, Reithelm, Stiefel, Gerte, Sporen)
  • Decken
  • Pflegemittel

Informationen zum Praxiskurs Ausrüstung erhalten Sie bei Andrea Winkler (02581 6362208, awinkler@fn-dokr.de)

Unsere Empfehlung

Ausbildungs- und Prüfungs-Ordnung (APO) 2020
Ausbildungs- und Prüfungs-Ordnung (APO) 2020

Die APO ist das Regelwerk für die einheitliche Ausbildung und Prüfung im Pferdesport in Deutschland. Beschrieben werden hier unter anderem die Abzeichenprüfungen, die Prüfungen für Ausbilder und Turnierfachleute.

Teaserbild

Entdecke die neue Ingrid Klimke x NOVAFON – Special Edition

Das einzigartige und bewährte Medizinprodukt für ein motiviertes und gesundes Pferd! Schenke dir und deinem Pferd mehr Lebensqualität. Mit NOVAFON effektiv gegen Schmerzen & Verspannungen.

Teaserbild

Vorverkauf HKM Bundeschampionate 2024

Auch in diesem Jahr messen sich die besten Pferde aus deutscher Zucht in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit in Warendorf. Seien Sie live mit dabei und sichern sich Ihre Tickets im Vorverkauf!

Stand: 20.06.2023