Deutsche Reiterliche Vereinigung

Tierschutz rund ums Pferd

Jeder, der ein Pferd hält, muss sich am Wohle und an der Gesundheit des Pferdes orientieren. Die Richtlinien zur Haltung, Fütterung, Gesundheit und Zucht formulieren die grundlegenden Anforderungen an die Pferdehaltung, Gesunderhaltung, Pflege und Fütterung von Pferden.

Ausbildung als gelebter Tierschutz

Die in den Richtlinien zur Grundausbildung von Reiter und Pferd beschriebenen Lektionen und Übungen sowie die Anforderungen an ihre Ausführung sind aus dem Wissen um anatomische und biomechanische Zusammenhänge entwickelt worden. Sie sind kein Selbstzweck, sondern Teil eines systematischen Trainingssystems mit dem Ziel einer gesunden körperlichen und mentalen Entwicklung des Pferdes.

  • Eine gute Ausbildung gemäß der Richtlinien der Deutschen Reiterlichen Vereinigung ist vor diesem Hintergrund gelebter (und gerittener) Tierschutz.

Tierschutz im Turniersport

Der Tierschutz und damit das Wohl des Pferdes stehen im Pferdesport über allen anderen Ansprüchen und Interessen. Mit Hilfe der umfangreichen Regelwerke schafft die FN den Rahmen, um diesen Grundsatz einzuhalten. Denn ein gesunder und leistungsfähiger Sportpartner Pferd ist Voraussetzung für einen funktionierenden Turniersport. Für alle Belange rund um Pferdegesundheit und Pferdehaltung stellt die FN Informationen bereit. Das reicht vom Thema Impfen und Merkblättern zur Hygiene auf dem Turnier bis zur Medikation im Krankheitsfall. Die FN informiert darüber, mit welchen Substanzen ein erkranktes Pferd behandelt werden darf und ab wann es nach einer Behandlung wieder auf Turnieren starten kann.

Die Anti-Doping-und-Medikamentenkontroll-Regeln (ADMR) sind Teil der LPO. Darin sind Substanzen und Methoden aufgelistet, deren Einsatz in Training und/oder Wettkampf verboten ist. Durch Medikationskontrollen wird überprüft, ob die ADMR auf dem Turnier eingehalten werden. Pro Jahr werden etwa 1600 bis 1800 Kontrollen durchgeführt. Die FN organisiert und koordiniert das Medikationskontrollsystem und führt die Kontrollen mit den Ergebnissen zusammen. Das System wird stetig nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen weiterentwickelt. Vor Ort auf dem Turnier ist der Turniertierarzt beim Thema Pferdegesundheit der direkte Ansprechpartner für den Reiter. Die FN betreut und unterstützt die Ausbildung von Turniertierärzten, etwa durch Informationsmaterial, Vorträge und Fortbildungsveranstaltungen.

  • Dieses System ist ein aktiver Beitrag zum Tierschutz und zur Chancengleichheit auf dem Turnier. 

Seit 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung der Bundesrepublik aufgenommen (Grundgesetz, Art. 20a). Der Mensch darf Pferde zu seinen Zwecken nutzen, wenn er die Anforderungen des Tierschutzgesetzes beachtet:

§ 1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

§ 2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen, darf die Möglichkeit desTieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden, muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

§ 3
Es ist verboten, einem Tier außer in Notfällen Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines Zustandes offensichtlich nicht gewachsen ist oder die offensichtlich seine Kräfte übersteigen.

Die in den 1980er Jahren entwickelten "Ethischen Grundsätze des Pferdefreundes" haben auch heute nichts an Bedeutung und Aktualität verloren. Noch immer ist die Nachfrage nach diesem Leitfaden für den richtigen Umgang des Menschen mit seinem Sport- und Freizeitpartner Pferd ungebrochen hoch. Die neun Ethischen Grundsätze des Pferdefreundes lauten: 

  1. Wer auch immer sich mit dem Pferd beschäftigt, übernimmt die Verantwortung für das ihm anvertraute Lebewesen.
  2. Die Haltung des Pferdes muss seinen natürlichen Bedürfnissen angepasst sein.
  3. Der physischen wie psychischen Gesundheit des Pferdes ist unabhängig von seiner Nutzung oberste Bedeutung einzuräumen.
  4. Der Mensch hat jedes Pferd gleich zu achten, unabhängig von dessen Rasse, Alter und Geschlecht sowie Einsatz in Zucht, Freizeit oder Sport.
  5. Das Wissen um die Geschichte des Pferdes, um seine Bedürfnisse sowie die Kenntnisse im Umgang mit dem Pferd sind kulturgeschichtliche Güter. Diese gilt es zu wahren und zu vermitteln und nachfolgenden Generationen zu übermitteln.
  6. Der Umgang mit dem Pferd hat eine persönlichkeitsprägende Bedeutung gerade für junge Menschen. Diese Bedeutung ist stets zu beachten und zu fördern.
  7. Der Mensch, der gemeinsam mit dem Pferd Sport betreibt, hat sich und das ihm anvertraute Pferd einer Ausbildung zu unterziehen. Ziel jeder Ausbildung ist die größtmögliche Harmonie zwischen Pferd und Mensch.
  8. Die Nutzung des Pferdes Leistungs- sowie im allgemeinen Reit-, Fahr- und Voltigiersport muss sich an seiner Veranlagung, seinem Leistungsvermögen und seiner Leistungsbereitschaft orientieren. Die Beeinflussung des Leistungsvermögens durch medikamentöse sowie nicht pferdegerechte Einwirkung des Menschen ist abzulehnen und muss geahndet werden.
  9. Die Verantwortung des Menschen für das ihm anvertraute Pferd erstreckt sich auch auf das Lebensende des Pferdes. Dieser Verantwortung muss der Mensch stets im Sinne des Pferdes gerecht werden.

Die Broschüre die Ethischen Grundsätzen des Pferdefreundes gibt es als Download im FN-Shop.

Maßstab ist das Deutsche Tierschutzgesetz. Es besagt, dass niemand ohne vernünftigen Grund einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Jeder Verstoß gegen diesen Grundsatz ist rechtswidrig.

Tierschutzwidrige Umstände können in den verschiedensten Bereichen auftreten und beobachtet werden. In der Pferdehaltung ist jeder, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, dazu verpflichtet, es seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen. Eine genauere Beschreibung, wie eine pferdegerechte Haltung gestaltet werden muss, findet man in den „Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten“. Diese Auslegungs- und Orientierungshilfe vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ist nicht rechtsverbindlich, stellt aber die wichtigste Grundlage für die (Selbst-)Kontrolle in der Pferdehaltung dar.

Seitens der FN liefert zudem das Buch „Pferdehaltung - Ställe und Reitanlagen" Informationen zu den Anforderungen an die Pferdehaltung. Für Fragen, wie eine tierschutzgerechte Nutzung von Pferden zu gestalten ist, liefern die "Leitlinien zum Tierschutz im Pferdesport" Hinweise des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Auch in den „Richtlinien“ und „Regelwerken“ (LPO, WBO, APO) sowie in den „Ethischen Grundsätzen des Pferdefreundes“ der deutschen Reiterlichen Vereinigung werden auf der Grundlage evolutionsbiologischer, ethologischer, anatomischer und physiologischer Erkenntnisse, die Anforderungen an Haltung und Nutzung des Pferdes abgeleitet, beschrieben und reglementiert.

Wie helfe ich dem betroffenem Pferd möglichst effektiv und schnell?
Sollten Sie von einem Vorfall oder einer Situation Kenntnis haben, die den Anforderungen an die Haltung und Nutzung des Pferdes nicht gerecht wird, stellt sich die Frage: Wie handele ich richtig? „Richtig“ bedeutet in diesem Falle vor allem: Wie helfe ich dem betroffenen Tier möglichst effektiv und schnell, im Einklang mit den Gesetzen und Regeln?

Erster und wichtiger Ansprechpartner sollte die Tierschutzvertrauensperson (TVP) des jeweiligen Reitvereins oder des Landes-, Kreis- oder Bezirksverbandes sein. Die TVP wurde erstmals 1991 in der „Potsdamer Resolution zur reiterlichen Haltung gegenüber dem Pferd“ benannt. Sie soll bei entsprechenden Vorkommnissen in vermittelnder Weise einschreiten. Das heißt, die TVP ist eine fachlich anerkannte Person, die in der Lage ist das Problem sachlich anzusprechen und mit den betreffenden Personen eine Lösung zu erarbeiten. Im Weiteren kann die TVP zwischen verantwortlicher Person (Reiter, Fahrer, Voltigierer, Longenführer, Halter, Besitzer ...), Behörde (Amtstierarzt) und Verband vermitteln. Wer in Ihrem Bereich die zuständige TVP ist und wie Sie sie erreichen können, erfahren Sie über Ihren Landesverband.

Situationsbeschreibung – aber nicht anonym!
Damit die TVP die Situation fachlich einschätzen und effektiv vorgehen kann, benötigt sie genaue Informationen zum Zeitpunkt, zum Ort, zum Vorgang sowie zu den beteiligten Personen und Pferden. Eine Dokumentation mit Fotos oder Videoaufzeichnungen kann unterstützend herangezogen werden und auch die Benennung von Zeugen kann zu einer besseren Beurteilung der Situation beitragen. Damit etwaige Rückfragen geklärt werden können, sollte die Meldung nicht anonym erfolgen.

Sobald eine entsprechende Situationsbeschreibung vorliegt, erfolgt eine Aufarbeitung des Falles. Der Weg über die TVP ist zunächst der Versuch, ein Problem innerhalb der verbandsinternen Verantwortlichkeit zu lösen. Dieser Ansatz schließt aber im Weiteren, d. h. bei „Beratungsresistenz“ nicht die behördliche Verfolgung und Abklärung aus.

Der Amtstierarzt des zuständigen Veterinäramtes des Landkreises ist für den gesetzlichen Vollzug des Tierschutzes verantwortlich und dazu angehalten jeder Tierschutzanzeige nachzugehen. Nach Prüfung der Situation auf Basis der aktuellen Gesetzeslage sowie unter etwaiger Zuhilfenahme vorhandener Leitlinien, ist er ermächtigt und verpflichtet Auflagen zu erteilen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten geahndet werden. Von der Überprüfung bis hin zu Auflagen ist der Weg unter Umständen kurz. Bei der Einleitung von Ordnungsverfahren oder gar der Erstattung von Strafanzeigen kann es durch zahlreiche Formalitäten, Fristen, Gerichte und Anwälte einige Zeit dauern, bis es zu einer Sanktion kommt.

In Situationen, wo es jedoch um das Leben von Tieren geht, ist das Veterinäramt dazu befugt sich unverzüglich Zugang zu Stallungen oder Räumen zu verschaffen und zum Beispiel ein sofortiges Einziehen der Tiere zu bewirken, unter Umständen auch mit polizeilicher Hilfestellung.

Für die FN mit ihren Mitglieds- und Anschlussverbänden hat der Tierschutz oberste Priorität. Sanktionen bei tierschutzwidrigem Verhalten können durch die Aberkennung von Lizenzen wie zum Beispiel Trainer- und Turnierlizenzen ausgesprochen werden. Die FN darf und kann jedoch nicht den gesetzlichen Vollzug des Tierschutzes vornehmen. Hierfür ist in Deutschland der Amtstierarzt des jeweils zuständigen Veterinäramtes des Landkreises verantwortlich.

Unterstützt wird die Tierschutzarbeit durch die Zusammenarbeit mit Tierschutzorganisationen und -vereinen. Diese spielen eine zentrale Rolle bei der regionalen Hilfe, Beratung, Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit. Jeder kann einfach effektiven Tierschutz leisten und jeder der von tierschutzwidrigen Zuständen oder Vorfällen weiß und nichts unternimmt, macht sich zumindest im moralischen Sinne mit schuldig.

Schauen Sie also nicht weg! Die Pferde werden es Ihnen danken!

Leitlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

Welche Anforderungen sich aus der Verantwortung für den Pferdebesitzer, Pferdehalter und Reiter ergeben, ist in den Leitlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft ausführlich beschrieben.

Die Leitlinien zur Pferdehaltung können aber nicht jeden Einzelfall beschreiben. Im Zweifel beantwortet das Tierschutzgesetz jede Frage. Sobald dem Pferd aus einem Umstand heraus vermeidbare Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden, handelt es sich um einen Tierschutzfall. In Gerichtsverfahren dienen die Leitlinien bei der Urteilsfindung als Orientierung. "Leitlinien sind keine Rechtsnormen und damit nicht rechtsverbindlich", heißt es in der Formulierung. Am häufigsten finden sie Anwendung, wenn durch unsachgemäße Haltung Schäden am Pferd entstehen. Die Leitlinien stufen nur wenige Missstände ausdrücklich als tierschutzrelevant ein, was dann zur Anzeige gebracht werden kann, berichtet Dr. Christiane Müller, FN-Tierschutzbeauftragte und Mitautorin der Leitlinien.

Tierschutzrelevante Missstände in Pferdehaltungen:

  • die Tasthaare des Pferdes kürzen oder die Ohr­muscheln ausrasieren
  • Pferde nicht gegen Tetanus (Wundstarrkrampf) impfen
  • Einzäunung von Pferdeweiden mit Stacheldraht, alleinigen Metalldrähten oder Knotengitter
  • dauerhafte Anbindehaltung (Ständerhaltung)
  • ein einzelnes Pferd ohne Artgenossen halten
  • Elektrozäune in Boxen oder Kleinausläufen

Unsere Empfehlung

Leitlinien Tierschutz im Pferdesport
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Die Leitlinien zeigen die Anforderungen auf, die an den Umgang, die Ausbildung und das Training von Pferden unter den Aspekten des Tierschutzes zu stellen sind.

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Stand: 02.01.2024