Deutsche Reiterliche Vereinigung

FAQ zum Pferdeführerschein

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Die Gesellschaft befindet sich in einem Wandel. Unter anderem wächst die Skepsis gegenüber der Haltung und der Nutzung von Pferden. Immer häufiger wird ein transparenter Kompetenznachweis von Pferde- und anderen Tierhaltern gefordert. Als Bundesverband für Pferdesport und Pferdezucht ist es unsere Verantwortung das Leben mit Pferden zu bewahren, indem wir den gesellschaftlichen Wandel berücksichtigen. Mit den Pferdeführerscheinen stellen wir sicher, dass pferdebegeisterte Menschen ein Grundverständnis von Pferden haben (Haltung, Fütterung, Krankheiten, Ethik, Umgang mit dem Pferd). So werden zum einen Sicherheitsrisiken für Mensch und Tier minimiert. Zum anderen verbessert es das Leben der Pferde durch fachgerechte Haltung und Umgang. Und: Die Führerscheine sind bundeseinheitliche Ausbildungs-Mindeststandards und Kompetenznachweise. Auf dieser Seite haben wir für Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zum Pferdeführerschein zusammengestellt. Wenn Sie weitere Fragen haben, auf die Sie hier keine Antworten finden, dann wenden Sie sich bitte per E-Mail an Anna Sophie Röller (aroeller@fn-dokr.de)

Pferdeführerschein Umgang und Pferdeführerschein Reiten sind Kompetenznachweise. Die Führerscheine vermitteln grundlegende Kompetenzen und Fähigkeiten für den richtigen und artgerechten Umgang mit dem Pferd sowie für das sichere Reiten bzw. Ausreiten. Es geht um Grundlagen, die jeder Reiter, Pferdebesitzer und Pferdefreund beherrschen sollte. Interessant sind die Angebote also nicht nur für angehende Pferdesportler sondern z.B. ebenfalls für noch etwas unerfahrene Pferdebesitzer und/oder Eltern reitender Kinder, die diese unterstützen wollen. Eine fundierte Ausbildung ist wichtig, um Unfällen vorzubeugen und ein Grundverständnis über die Verantwortung für den Partner „Pferd“ zu schaffen.

Die neuen Führerscheine sollen so für mehr Sicherheit, Unfallverhütung und Tierwohl sorgen. Sie sind maßgeschneidert für Menschen, die mit ihrem Pferd nicht nur auf einer Anlage, sondern auch im Gelände unterwegs sind. Führen, vor allem aber Ausreiten bringen es oft mit sich, dass man mit dem Pferd Straßen nutzen muss und damit zum Verkehrsteilnehmer wird. Das stellt besondere Anforderungen an Mensch und Pferd.

Nein. Beides sind Ausbildungs- und Qualifikationsangebote. Da es sich bei diesen Qualifikationen um Grundkompetenzen rund ums Pferd und Reiten handelt, empfehlen wir jedem diese Ausbildungs-Mindeststandards zu erwerben.

Wer ab 2020 ein Abzeichen ab Klasse 5 (Reiten, Fahren, Voltigieren, Longieren) machen möchte, der muss den Pferdeführerschein Umgang absolvieren, da der Basispass als bisherige Voraussetzung durch den Pferdeführerschein Umgang ersetzt wird.

Der Pferdeführerschein Umgang und der Pferdeführerschein Reiten können seit dem 1. Januar 2020 gemacht werden.

Nein.

Für den Pferdeführerschein Umgang kann der bereits absolvierte Basispass Pferdekunde anerkannt werden. Ebenso entsprechen die Reitabzeichen 6 und 7 bzw. Fahrabzeichen 6 und 7 dem Pferdeführerschein Umgang, für Westernreiter können das Westernreitabzeichen 9 und 10 entsprechend anerkannt werden.

Für den Pferdeführerschein Reiten gilt dies für Besitzer des ehemaligen Reitpasses und/oder des Reitabzeichens 5 (disziplinübergreifend) sowie für höhere Abzeichen. Auch Westernreiter, die Inhaber der Westernreitabzeichen 6 und 8 sind, können den Pferdeführerschein Reiten anerkannt bekommen.

Die Anerkennung bereits absolvierter Abzeichen als Pferdeführerschein erfolgt über den jeweils zuständigen Landespferdesportverband.

Ein Kurs zum Pferdeführerschein besteht aus einem Lehrgang mit abschließender Prüfung. Die Kosten für diesen Lehrgang variieren und hängen stark von den logistischen Anforderungen ab. So können zum Beispiel Kosten für das Honorar des Lehrgangsleiters, die Anlagennutzung, das Lernmaterialien und die Nutzung von Lehrpferde anfallen. Der Preis für den Lehrgang wird also vom ausrichtenden Verein oder Betrieb festgelegt.

Die Kosten für die Prüfung setzen sich zusammen aus einem Euro Lizenzgebühr (von der FN erhoben), der Prüfungsgebühr beim Landesverband (siehe LV Gebührenordnung für die Verwaltung und Datenerfassung, Urkunden und Abzeichenanstecker) sowie dem Honorar für die Prüfer. Hier kann es Landesverbandsspezifische Unterschiede geben. Die Kosten werden vom Veranstalter auf die Teilnehmer umgelegt.

Ihr Ansprechpartner

Anna-Sophie Laurenz

Tel: 02581/6362-538
Fax: 02581/6362-7538

alaurenz@fn-dokr.de

FN-Lehrbuch

Pferdeführerschein Reiten
Pferdeführerschein Reiten

Als reitweisenübergreifender Qualifikationsnachweis vermittelt der Pferdeführerschein Reiten das 1 x 1 des fachgerechten, sicherheitsbewussten Reitens auf dem Reitplatz, im Gelände und im Straßenverkehr.

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Stand: 03.08.2023