Deutsche Reiterliche Vereinigung

Reitabzeichen 5

Für Reiter, die das Reitabzeichen 5 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Zusätzlich besteht die Möglichkeit das Reitabzeichen 5 disziplinspezifisch (RA 5 Dressur, RA 5 Springen, RA 5 Gelände) abzulegen. Wer das Reitabzeichen 5 besitzt erhält die Jahresturnierlizenz mit der Leistungsklasse 6 und kann in den Klassen E und A starten.

Voraussetzungen für das Reitabzeichen 5

  • Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört
  • Besitz des Pferdeführerscheins Umgang/Basispasses Pferdekunde oder der Reitabzeichen 7 und 6 und die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang
  • Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen
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Was wird verlangt?

1. Teilprüfung Dressur

  • Dressurreiteraufgabe in Anlehnung an Klasse E (einzeln oder zu zweit)
  • Hilfszügel sind zugelassen
  • Reiten ohne Bügel in allen Gangarten

2. Teilprüfung Springen

  • Überprüfung des Reiten im leichten Sitz
  • Stilspringen Klasse E: Beurteilt werden Sitz und Einwirkung des Reiters, die harmonische Bewältigung der gestellten Aufgaben und der Gesamteindruck während der Teilprüfung

Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern sie nicht die Teilprüfung Springen ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Geländereiterwettbewerb/Stilgeländeritt Klasse E abgeprüft.

3. Teilprüfung Stationsprüfungen

  • Station 1
    Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse E
  • Station 2
    Kenntnisse zum Einstieg in den Turniersport, Kenntnisse des reiterlichen Verhaltens im Gelände, auf der Straße und in Wald und Feld
  • Station 3
    Kenntnisse zur Unfallverhütung
  • Station 4
    Vorführen auf der Dreiecksbahn, Training mit Stangen (z. B. Halten über der Stange, vielseitiges Stangenkreuz, Stangenlabyrinth), systematische Desensibilisierung (Umweltreize)

Wer hat bestanden?

Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 5,5 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Bei den Stationsprüfungen gibt es dabei keine Noten, das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”. Die Einzelnoten der anderen Teilprüfungen dürfen nicht unter 5,0 sein. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Für das Bestehen oder Nichtbestehen des RA 5 hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.

Ihr Ansprechpartner

Andre Steiling

Tel: 02581/6362-196
Fax: 02581/6362-208

asteiling@fn-dokr.de

Unsere Empfehlung

Die Reitabzeichen 5-1 der Deutschen Reiterlichen Vereinigung
Die Reitabzeichen 5-1 der Deutschen Reiterlichen Vereinigung

Das Buch „Die Reitabzeichen 5–1“, ist das Standardwerk für die Reitabzeichen 5 bis 1. Es vermittelt dem fortgeschrittenen Reiter von Klasse E bis M das notwendige Grundlagenwissen zum Thema Pferd und hilft bei der Vorbereitung auf die Prüfungen zu den Reitabzeichen (5–1).