Reitabzeichen 1 - Springen
Für Reiter, die das Reitabzeichen 1 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung.
Voraussetzungen für das Reitabzeichen 1 Springen
- Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört
- Besitz des Reitabzeichen 2 und Teilnahme am Vorbereitungslehrgang
- Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 7 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen
Was wird verlangt?
1. Teilprüfung Springen
- Springprüfung Klasse S*, gewertet wie eine Stilspringprüfung
2. Teilprüfung Stationsprüfungen
- Station 1
Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene praktische Teilprüfung, Reitlehre gemäß den Anforderungen der gerittenen Klasse - Station 2
Trainingslehre (Ursache/Wirkung)
Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen mindestens in beiden Teilprüfungen die Note 6,0 erreicht haben und nicht mehr als 12 Strafpunkte gemäß LPO § 503 bekommen. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden.
Ihr Ansprechpartner

Andre Steiling
Tel: 02581/6362-196
Fax: 02581/6362-208