Reitabzeichen 1 - Springen
Für Reiter, die das Reitabzeichen 1 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung.
Voraussetzungen für das Reitabzeichen 1 Springen
- Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört
- Besitz des Reitabzeichen 2 und Teilnahme am Vorbereitungslehrgang
- Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 7 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen
Was wird verlangt?
1. Teilprüfung Springen
- Springprüfung Klasse S*, gewertet wie eine Stilspringprüfung
2. Teilprüfung Stationsprüfungen
- Station 1
Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene praktische Teilprüfung, Reitlehre gemäß den Anforderungen der gerittenen Klasse - Station 2
Trainingslehre (Ursache/Wirkung)
Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen bei den disziplinspezifischen Abzeichen in der ersten Teilprüfung eine Note von 6,0 erreicht haben. Bei den Stationsprüfungen gibt es keine Noten, das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden.
Ihr Ansprechpartner

Andre Steiling
Tel: 02581/6362-196
Fax: 02581/6362-208