Reitabzeichen 1
Für die Reiter, die das Reitabzeichen 1 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Es besteht die Möglichkeit das Reitabzeichen 1 disziplinspezifisch (RA 1 Dressur, RA 1 Springen) abzulegen oder es aufgrund von Turniererfolgen zu erhalten.
Voraussetzungen für das Reitabzeichen 1
- Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört
- Besitz des Reitabzeichen 2 und Teilnahme am Vorbereitungslehrgang
- Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 6 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen. Beim Reitabzeichen 1 disziplinspezifisch müssen die Pferde mindestens 7 Jahre alt sein
Was wird verlangt?
1. Teilprüfung Dressur
- Dressurreiterprüfung Klasse M auf Kandare gemäß Aufgabenheft
2. Teilprüfung Springen
- Stilspringprüfung Klasse M* mit Standardanforderungen
3. Teilprüfung Stationsprüfungen
- Station 1
Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse M - Station 2
Trainingslehre (Ursache/Wirkung)
Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Bei den Stationsprüfungen gibt es keine Noten, das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”. Die Einzelnoten der anderen Teilprüfungen dürfen nicht unter 5,0 sein. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden.
Reitabzeichen 1 aufgrund von Turniererfolgen
Gewertet werden Turniererfolge (Einzelerfolge) im In- und Ausland (ab dem 1.1.1973), im Ausland jedoch nur bei internationalen Turnieren, wenn die Nennung durch die FN gemäß Art. 121 RG erfolgt ist. Für ausländische Reiter werden nur Turniererfolge anerkannt, die im Bereich der deutschen FN errungen wurden.
Folgende Erfolge müssen nachgewiesen werden:
- drei Platzierungen an 1. bis 5. Stelle in Dressurprüfungen Klasse M. Je eine Platzierung kann durch eine Platzierung in Dressurprüfungen Klasse S ersetzt werden
und - drei Platzierungen an 1. bis 5. Stelle in Springprüfungen Klasse M. Je eine Platzierung kann durch eine Platzierung in Springprüfungen Klasse S ersetzt werden
oder - eine Platzierung an 1. bis 5. Stelle in GVM/CCI** oder drei Platzierungen an 1. bis 5. Stelle in VM/CIC** bzw. höher
oder - fünf Platzierungen an 1. bis 5. Stelle in Dressurprüfungen Klasse S
oder - fünf Platzierungen an 1. bis 5. Stelle in Springprüfungen Klasse S
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