Deutsche Reiterliche Vereinigung

Goldenes Reitabzeichen

Voraussetzungen für die Verleihung

Anders als alle anderen Reitabzeichen kann das Goldene Reitabzeichen nicht durch eine Prüfung, sondern nur durch sportliche Erfolge erworben werden. Welche hierfür zählen, ist in der Ausbildungsprüfungsordnung (APO) festgelegt.

Nachweis sportlicher Erfolge in Dressur, Springen oder Vielseitigkeit

Grundsätzlich sind für das Goldene Reitabzeichen in Dressur oder Springen zehn Siege auf S-Niveau erforderlich. Dabei müssen die entsprechenden Erfolge auf mindestens fünf unterschiedlichen Turnierplätzen erbracht worden sein.

  • Dressur
    Zehn Siege in Dressurprüfungen der Klasse S, darunter mindestens ein Sieg in Prüfungen mit ganzen Pirouetten (mindestens S**). Bis zu fünf Siege in S* können durch jeweils eine Platzierung an 2. bis 5. Stelle in Dressurprüfungen Klasse S*** und/oder S**** ersetzt werden, solange mindestens 68 % erreicht wurden. Siege und Platzierungen in Kürprüfungen werden nicht anerkannt.
  • Springen
    Zehn Siege in Springprüfungen der Klasse S, darunter mindestens ein Sieg in S** und zehn Platzierungen an 2. bis 3. Stelle in S*. Je ein Sieg in S* kann durch eine Platzierung an 2. bis 5. Stelle in S** und/oder S*** ersetzt werden. Der Sieg in der S**-Prüfung kann durch eine Platzierung an 2. bis 5. Stelle in S*** ersetzt werden
  • Vielseitigkeit
    Eine Platzierung in einem CCI5*-L bzw. bei einem FEI-Championat (EM/WM/OS) oder ein Sieg in einem CCI4*-L oder drei Platzierungen in CCI4*-L. Je eine Platzierung in CCI4*-L kann durch zwei Platzierungen in CCI4*-S bzw. Einzelplatzierungen an 1. bis 3. Stelle bei der EM Junge Reiter (jedoch muss mindestens ein CCI4*-L-Erfolg vorliegen) sowie Erfolge beim Weltcup-Finale ersetzt werden.

Kombinierte Erfolge aus zwei Disziplinen

Neben Erfolgen in einer Disziplin werden auch Siege und Platzierungen in zwei unterschiedlichen Disziplinen für die Verleihung des Goldenen Reitabzeichens anerkannt. Folgende Erfolge zählen als Nachweis:

  • Fünf Platzierungen in Dressurprüfungen Klasse M** an 1. bis 3. Stelle (je drei Platzierungen können durch eine Platzierung an 1. bis 5. Stelle in Dressurprüfungen Klasse S ersetzt werden) und fünf Platzierungen in Springprüfungen Klasse M/Kat. A bzw. M** an 1. bis 3. Stelle (je drei Platzierungen können durch eine Platzierung an 1. bis 5. Stelle mit höchstens vier Strafpunkten in Springprüfungen Klasse S ersetzt werden)

    oder
  • Fünf Platzierungen in Dressurprüfungen Klasse M** an 1. bis 3. Stelle (je drei Platzierungen können durch eine Platzierung an 1. bis 5. Stelle in Dressurprüfungen Klasse S ersetzt werden) und entweder drei Platzierungen in CCI3*-L oder drei Platzierungen in CCI3*-S/VM an 1. bis 3. Stelle (je zwei Platzierungen können durch eine Platzierung in CCI4*-S oder CCI4*-L ersetzt werden)

    oder
  • Fünf Platzierungen in Springprüfungen Klasse M/Kat. A bzw. M** an 1. bis 3. Stelle (je drei Platzierungen können durch eine Platzierung an 1. bis 5. Stelle mit höchstens 4 Strafpunkten in Springprüfungen Klasse S ersetzt werden) und entweder drei Platzierungen in CCI3*-L oder drei Platzierungen in CCI3*-S/ VM an 1. bis 3. Stelle (je zwei Platzierungen können durch eine Platzierung in CCI4*-S oder CCI4*-L ersetzt werden)

Verleihung des Reitabzeichens Gold

Das Goldene Reitabzeichen wird auf Antrag verliehen. Sobald die entsprechenden Erfolge im Turniersport erzielt wurden, kann der Bewerber den Antrag auf Verleihung des RA Gold an den Landesverband bzw. die Landeskommission richten. Die FN händigt die Urkunde und das Abzeichen aus.