Deutsche Reiterliche Vereinigung

Gastlizenz für ausländische Turnierteilnehmer

Turnierstart ausländischer Teilnehmer in Deutschland

Wenn ausländische Reiter, Fahrer oder Voltigierer an nationalen Turnieren in Deutschland teilnehmen möchten, benötigen sie für den Turnierstart eine Gastlizenz der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN).

Voraussetzungen für den Erhalt einer Gastlizenz

Guest licence regulations

These documents are required and must be sent to the German NF:

Einschränkungen

Zulässige Höchstzahlen von Teilnehmern mit Gastlizenzen je Turnier:

  • 15 Teilnehmer pro CDN, CSN, CCN, CVN-Einzel, CEN, CRN
  • 8 Teilnehmer pro CAN
  • 2 Gruppen je CVN

Zulässige Höchstzahl von Gastnationen:

  • 4 Nationen pro Pferdeleistungsschau je Disziplin

Ausnahme:

  • Sofern in der Ausschreibung festgelegt, kann bei grenznahen, vereinspartnerschaftlichen o.ä. Pferdeleistungsschauen eine unbegrenzte Anzahl von Teilnehmern mit Gastlizenzen aus bis zu vier Nationen zugelassen werden (Sammelgastlizenz) - vgl. Art. 101.4 RG der FEI.

Einstufung in Leistungsklasse

Reiter und Voltigierer, die eine Gastlizenz beantragen, werden in eine Leistungsklasse eingestuft. Sofern sie bereits aus den Vorjahren Erfolge auf Turnieren im Bereich der Deutschen Reiterlichen Vereinigung vorweisen können, erfolgt die Einstufung aufgrund dieser Erfolge. Liegen keine Erfolge vor, können sie sich mit der Antragstellung selbst für eine Leistungsklasse entscheiden. Reiter und Voltigierer mit Gastlizenz verbleiben auch bei einer Verlängerung der Gastlizenz in dem betreffenden Jahr in der Leistungsklasse, in die sie bei Ausstellung der Gastlizenz eingestuft wurden. Eine Höherstufung ist auf Antrag möglich, sofern die verlangten Erfolge nachprüfbar vorliegen.

Regelungen für ausländische Teilnehmer mit Wohnsitz in Deutschland

Ausländische Reiter, Fahrer und Voltigierer, die in Deutschland leben, können ab dem Beginn ihres Aufenthaltes in Deutschland eine Jahresturnierlizenz der Deutschen Reiterlichen Vereinigung beantragen. Voraussetzung ist eine schriftliche Einverständniserklärung der reiterlichen Vereinigung des jeweiligen Heimatlandes. Ansonsten gelten die Bestimmungen des § 20 LPO sinngemäß. 

Bei der Erstausstellung erfolgt auf Antrag die Einstufung in eine Leistungsklasse gemäß § 63 LPO auf der Grundlage bisheriger Erfolge im Heimat- bzw. Ausland. Rechtfertigen die Turniererfolge diese Einstufung, sind ausländische Reiter und Fahrer von der Nachweispflicht des Reit-/Fahrabzeichens gemäß § 20.3 LPO befreit, andernfalls ist eine entsprechende Prüfung nachzuweisen.

Ansprechpartner für Reiter und Fahrer: Ralf Sennhenn, E-Mail: rsennhenn@fn-dokr.de, Tel. 02581/6362-118
Ansprechpartner für Voltigierer: Karin Terharen, E-Mail: kterharen@fn-dokr.de, Tel. 02581/6362-1

Ihr Ansprechpartner

Ralf Sennhenn

Leitender Sachbearbeiter

Tel: 02581/6362-118
Fax: 02581/6362-590

rsennhenn@fn-dokr.de

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