FN-gekennzeichnete Meldestellen
Auszeichnungsmöglichkeit für Veranstaltungsbüros
Seit 2006 kennzeichnet die Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) neben Pferdesportvereinen und -betrieben auch Meldestellen als "Veranstaltungsbüros". Die Kennzeichnung soll fachliche Sicherheit und Kompetenz in den Meldestellen und Turnierbüros gewährleisten.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Voraussetzung für die Kennzeichnung ist, dass der Bewerber grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten in der Meldestellenarbeit und -organisation besitzt sowie der Nachweis der Verantwortlichkeit für die Meldestellentätigkeit auf mindestens sechs Turnieren (PLS/BV) in den vergangenen drei Jahren
- Vor der Kennzeichnung wird die Meldestelle während einer Veranstaltung begutachtet
- Die Kennzeichnung als "FN-gekennzeichnete Meldestellen" gilt für drei Jahre und kann nach Überprüfung durch den zuständigen LV bzw. die LK jeweils um weitere drei Jahre verlängert werden.