Deutsche Reiterliche Vereinigung

Haftung und Versicherung für Ausbilder im Pferdesport

Im Fall des Falles sinnvoll versichert sein

Der Alltag mit dem Sportpartner Pferd ist durch viele Risiken gekennzeichnet. Meistens gehen brenzlige Situationen gut aus, für den Fall der Fälle sollte man einige Versicherungen abschließen, um sich selbst als Ausbilder und seinen vierbeinigen Assistenten ausreichend abzusichern.

Wie schützt man sich als Ausbilder gegen sein Haftungsrisiko?

Beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung werden verschiedene Situationen eines Reitlehrers unterschieden, die die Notwendigkeit dieser Versicherung beeinflussen. Sinnvoll ist in jedem Fall eine private Reitlehrerhaftpflichtversicherung. Sie tritt ein, wenn ein Schaden an der Person und/oder an Sachen eines Reitschülers durch schuldhafte Anweisung, Handlung oder Unterlassung des Ausbilders hervorgerufen wird. Da Haftungsausschlüsse für Personenschäden unzulässig sind, schützen diese den Ausbilder nicht vor Regress- und Schadensersatzansprüchen.

Ist der Ausbilder Angestellter eines Vereins, wird seine Haftung durch die Landessportbundversicherung des Vereins abgedeckt. Dasselbe gilt, wenn der Reitlehrer freiberuflich für den Verein Unterricht erteilt und zur Durchführung des Unterrichts vom Verein/Vorstand beauftragt ist. Doch auch als Angestellter eines Vereins ist eine private Reitlehrerhaftpflichtversicherung sinnvoll, da der Versicherungsumfang teilweise variiert oder Fälle eintreten, in denen die Versicherungssummen der Sportbundversicherungen nicht ausreichend sind.

Ist der Reitlehrer Angestellter eines gewerblichen Betriebs, sollte seine Haftung in die Betriebshaftpflichtversicherung einbezogen werden. Wenn er selbst Betriebsinhaber ist, kann auch er seine Haftung über die Betriebshaftpflichtversicherung abdecken lassen. Für den Fall, dass der Ausbilder Angestellter im Verein oder Betrieb ist, jedoch nebenbei auf eigene Rechnung Reitunterricht erteilt, sollte er eine eigene Reitlehrerhaftpflichtversicherung abschließen. In diesem Fall wird keine andere Versicherung für den Schaden eintreten. Bei manchen Versicherern müssen die Ausbilder vom Verein oder Betrieb namentlich angegeben und in der Police vermerkt werden; im Einzelfall ist eine Klärung nötig.

Bin ich selbst ausreichend unfallversichert?

Ist der Ausbilder Angestellter eines Vereins, ist er über die Berufsgenossenschaft (BG) Verwaltung versichert. Als Angestellter eines gewerbsmäßigen Betriebes oder Selbständiger mit angemeldetem Gewerbe sollte der Ausbilder über die BG Verkehr versichert sein. Zusätzlich besteht Schutz über die Versicherung der Landessportbünde.

Aber die Unfallversicherungssummen der Sportversicherungs-Verträge sind auf den durchschnittlichen Bedarf der Sporttreibenden aller Sportdisziplinen ausgerichtet. Es ist also nur ein Grundversicherungsschutz gegeben. Jeder Reiter sollte prüfen, ob sein individuelles Risiko hinreichend abgesichert ist und gegebenenfalls eine Zusatzversicherung, die private Unfallversicherung, abschließen. Das gilt insbesondere für Personen, die den Reitsport beruflich betreiben, dazu gehören natürlich auch Reitlehrer.

Muss ich meine Lehrpferde versichern?

Ja, unbedingt. Jeder Besitzer eines Pferdes, das als Lehrpferd eingesetzt wird, sollte eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung abschließen, die das Fremdreiterrisiko und die gewerbliche Nutzung mit einschließt. Diese tritt bei Sach- und Personenschäden Dritter ein, die durch das Pferd des Tierhalters verursacht werden. Gehört das Schulpferd einem Verein, ist diese Versicherung ggf. über die Landessportbünde (LSB) möglich. Bei betriebseigenen Lehrpferden können die Schulpferde in die Betriebshaftpflichtversicherung mit aufgenommen werden, dort lässt sich auch der Aspekt der gewerblichen Nutzung mit abdecken.

Was ist, wenn ich berufsunfähig werde?

Jedes Jahr müssen fast 200.000 Menschen in Deutschland aus dem Berufsleben aussteigen, weil sie körperlich oder seelisch nicht mehr dazu in der Lage sind. Natürlich kann das auch jedem Reitlehrer passieren. Der Einsatz als Ausbilder im Reitsport ist groß – sowohl körperlich als auch mental. Bei Ausbildern im Reitsport können sich zudem Sportverletzungen negativ auf die Berufsfähigkeit auswirken. Es ist deshalb unbedingt ratsam eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.

Ihr Ansprechpartner

Martin Otto

Tel: 02581/6362-211
Fax: 02581/6362-7211

motto@fn-dokr.de

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