Deutsche Reiterliche Vereinigung

Registrierung eines Zuchtstättennamens

Zusatz zum Pferdenamen

Als Prefix wird ein dem Pferdenamen vorangestelltes, als Suffix ein dem Pferdenamen nachgestelltes Wort mit höchstens 20 und mindestens drei Buchstaben bezeichnet. Es soll eine auf die Zuchtstätte oder den Züchter bezugnehmende Bedeutung haben. Prefix und Suffix gibt es für Ponys, Kleinpferde und sonstige Rassen, Suffixregelungen für die Kaltblutrassen und das Schweres Warmblut.

Der Zuchtstättenname (Prefix oder Suffix) wird vom Züchter über den Bereich Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) beim Central Prefix Register in England beantragt. Ist das Prefix/Suffix beim Central Prefix Register eingetragen, so ist der Zuchtstättenname über alle diesem Register angeschlossenen Züchtervereinigungen 30 Jahre für den Züchter geschützt. Der Zuchtstättenname darf ausschließlich für von diesem Züchter oder dieser Zuchtstätte gezogene Pferde verwendet werden. Der registrierte Namenszusatz wird dann zuchtseitig bei allen Pferden des Züchters, bei denen er in der Zuchtbescheinigung als Züchter aufgeführt ist, als Bestandteil des Pferdenamens ausgewiesen.

Ihr Ansprechpartner

Doris Frerich

Tel: 02581/6362-209
Fax: 02581/6362-105

dfrerich@fn-dokr.de

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Stand: 03.04.2024