Zuchtrichter
Qualifizierte Beurteilung von Zuchtpferden
Wissen für mehr Kompetenz und Fachwissen im Hinblick auf Rassenvielfalt in Deutschland vermitteln - das ist nur ein Bestandteil der Zuchtrichterausbildung, welche die Mitgliedsverbände der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) geschaffen haben. Ziel dieser Ausbildung ist es, eine qualifizierte Beurteilung von Zuchtpferden sicherzustellen. Zuchtrichter sind bei Veranstaltungen tätig, bei denen Pferde oder Ponys an der Hand und im Freilaufen sowie im Freispringen zu beurteilen sind.
Für die Ausbildung zum Richter Pferdezucht sind folgende Voraussetzungen notwendig:
Zulassung
Der Antrag auf Zulassung zu der Prüfung ist vom Bewerber an die FN-Mitgliedszüchtervereinigung zu richten. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:
- mindestens zweijährige Mitgliedschaft in einer tierzuchtrechtlich anerkannten Züchtervereinigung
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als sechs Monate
- Nachweis, dass der Bewerber an einem mindestens eintägigen Vorbereitungslehrgang einer FN-Mitgliedszüchtervereinigung zur Aufnahme auf die Zuchtrichteranwärterliste einer Züchtervereinigung teilgenommen hat
- Nachweis, dass der Bewerber mindestens ein Jahr, maximal vier Jahre auf der Zuchtrichteranwärterliste einer Züchtervereinigung geführt wird und innerhalb dieser Zeit auf mindestens zehn Zuchtveranstaltungen mit Bewertung und/oder Kommentierung und/oder Rangierung von Pferden/Ponys als Zuchtrichteranwärter tätig war
- Teilnahme an einem weiteren, mindestens eintägigen Vorbereitungslehrgang für Zuchtrichteranwärter bzw. Rasseexperten, der den jeweiligen Prüfungen unmittelbar vorausgeht
- Darüber hinausgehende Regelungen zur Zulassung sind aus den Zuchtbuchordnungen der zuständigen Züchtervereinigungen ersichtlich
Über die Zulassung zu den Prüfungen entscheidet die jeweilige FN-Mitgliedszüchtervereinigung. Bei der Zulassung zur Prüfung zum Rasseexperten können Prüfungsteile einer bereits bestandenen Rasseexpertenprüfung einer anderen Rasse angerechnet werden. Über die Anrechnung der Prüfungsteile entscheidet die Prüfungskommission.
Anforderungen
Allgemeiner Richter Zucht (RZ)
Die Prüfung findet in folgenden Teilen und Fächern statt:
- theoretischer Teil: schriftliche Arbeit (Klausur) über:
a) allgemeine Exterieurlehre
b) Aufgaben des Zuchtrichters (inkl. Tierschutz, Identifizierung)
c) Rechtsgrundlagen (ZVO, ZBO, insbesondere grundlegende Vorgaben des Tier - zucht- und Tierschutzgesetzes sowie der Richtlinien und Entscheidungen der EU),
d) Pferdezucht/Fachkunde (inkl. Zuchtziele)
e) Gangarten und Bewegungsabläufe
- praktischer Teil: Beurteilen und Rangieren von Pferden (i.S.d. ZVO)
- praktischer Teil: Beurteilen und Kommentieren von Pferden
Es bestehen folgende Möglichkeiten an Zusatz- und Höherqualifikationen:
- Zusatzprüfungen Rasseexperte (RE, für eine bestimmte Rasse) Zulassungsvoraussetzung: Nachweis, dass der Bewerber mindestens ein Jahr auf der FN-Richterliste Zucht geführt wurde und die Prüfung zum Allgemeinen Richter Zucht erfolgreich abgelegt hat. Zusätzlich ist der Nachweis über das Richten auf mindestens drei Zuchtveranstaltungen der jeweiligen Rasse zusammen mit einem Rasseexperten dieser Rasse zu erbringen.
Die Prüfung findet in folgenden Teilen und Fächern statt:
- theoretischer Teil: schriftliche Arbeit (Klausur) über
a) rassespezifische Exterieurlehre
b) Rechtsgrundlagen und Vorgaben des Ursprungszuchtbuches (ZVO insbesondere grundlegende Vorgaben des Tierzucht- und Tierschutzgesetzes sowie der Richtlinien und Entscheidungen der EU)
c) Pferdezucht/Fachkunde, Entstehungsgeschichte und Besonderheiten der Rasse (inkl. Zuchtziele)
d) rassespezifische Gangarten und Bewegungsabläufe
- praktischer Teil: Beurteilen und Rangieren von Pferden der betreffenden Rasse (im Sinne der ZVO)
- praktischer Teil: Beurteilen und Kommentieren von Pferden der betreffenden Rasse (im Sinne der ZVO)