Brandzeichen erhalten
Unterschriften zum Erhalt des Schenkelbrandes übergeben
Die Politik versucht zur Zeit den Schenkelbrand bei Pferden abzuschaffen. Die Pferdezuchtverbände und die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) kämpfen seit vielen Jahren für die bewährte Kennzeichnung mittels Schenkelbrand und Pferdepass und geben auch jetzt noch nicht auf. Für die nicht hundertprozentig sichere Identifikation eines Pferdes mittels Transponder soll eine jahrelang gut funktionierende, für jeden äußerlich leicht erkennbare Art der Kennzeichnung geopfert werden.
Die Pferdezuchtverbände suchen gemeinsam mit der FN nach weiteren Wegen, das Brandzeichen als eindeutiges Identifikationsmerkmal und Markenzeichen deutscher Pferdezucht doch noch zu erhalten. Deshalb hatten sie Züchter, Pferdebesitzer und -halter dazu aufgerufen, sich an einer Unterschriftenaktion gegen die Abschaffung des Brandes zu beteiligen.
Vertreter der Deutschen Pferdezucht übergaben an Ilse Aigner, Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ende September 2011 in Berlin über 35.000 Unterschriften von Pferdezüchtern und Pferdefreunden, die sich für den Erhalt der bewährten und sichtbaren Kennzeichnung aussprechen. Dabei wurde deutlich, dass die Deutsche Pferdezucht im Kampf um den Erhalt des Schenkelbrandes keine Unterstützung von Ilse Aigner erhält.
Angeführt von FN-Präsident Breido Graf zu Rantzau (Breitenburg) reisten Vertreter der FN und der Zuchtverbände gemeinsam mit Doppelolympiasieger Hinrich Romeike (Nübbel) nach Berlin. Nach Übergabe der Unterschriften und Fototermin ließ Aigner der Delegation nicht einmal Zeit Platz zu nehmen und beendete den Termin nach knapp 15 Minuten. Eine Fachdiskussion kam daher kaum zustande, obwohl es in dieser Auseinandersetzung viele offene Fragen gibt. Graf zu Rantzau erklärte der Ministerin die Erwartungshaltung der Deutschen Pferdezucht, dass in Deutschland auch andere Methoden als die Kennzeichnung mittels Transponder als alleinige Kennzeichnungsmethode möglich sein müssen. Die EU-Bestimmungen lassen dies ohne weiteres zu.
Bundesministerin Aigner rechtfertigte sich mit dem Prozess der Gesetzgebung und erklärte, dass ihr die Hände gebunden seien. Gleichzeitig verwies sie auf das anstehende Änderungsverfahren des Tierschutzgesetzes, in den sie ein Verbot des Schenkelbrandes einbringen wird.
"Persönlich habe ich nichts gegen den Schenkelbrand", so Aigner, sie brauche aber eine mehrheitliche Befürwortung durch die Bundesländer. Für eine Entscheidung des Bundesrates könne ein von einem oder mehreren Bundesländern in Auftrag gegebenes wissenschaftliches Gutachten bedeutsam sein.
Graf zu Rantzau zeigte sich gleichermaßen enttäuscht und kämpferisch. "Ich halte es für nicht akzeptabel, dass hier leichtfertig ohne eine fundierte fachliche Begründung die Zukunft der Deutschen Pferdezucht aufs Spiel gesetzt werden soll", sagte der FN-Präsident. "Die bisherigen Erfahrungen mit der Transponderkennzeichnung zeigen nachweisbare Schwächen. Die Verträglichkeit des Transponders beim Reitpferd wird in weiterführenden Gutachten zu klären sein", so Rantzau weiter.
Hintergrundwissen Schenkelbrand
- Auslöser der Streitfrage Schenkelbrand war die effektive Tierseuchenbekämpfung in Deutschland.
- In Deutschland kennzeichnen die FN-Mitgliedszuchtverbände die registrierten Equiden seit Jahrzehnten mittels Schenkelbrand und leisten damit einen effektiven und funktionierenden Beitrag zur Tierseuchenbekämpfung.
- Der Transponder wurde ohne Not in Deutschland der organisierten Pferdezucht aufgezwungen, obwohl alternative Kennzeichnungsmethoden in der EU-Verordnung gerade für Länder wie Deutschland vorgesehen sind und allein ausreichend sicher sind. Gemäß EU-Vorgabe reicht der Schenkelbrand zur alleinigen Kennzeichnung voll aus! Daher lassen andere Mitgliedsstaaten wie z.B. Österreich, Spanien, Großbritannien und osteuropäische Länder die alternative Kennzeichnung mittels Schenkelbrand zu.
- Der Schenkelbrand ist unverwechselbar, sicher und leicht rückverfolgbar, vor allem aber weltweit kompatibel und für jeden Laien auch ohne Hilfsmittel mit bloßem Auge effektiv zu lesen. Neben dem Hauptaspekt der sicheren Identifikation dient er traditionell auch noch als Markenzeichen mit weltweiter Bedeutung.
- Der Transponder hat im Seuchenfall bei der Rückverfolgbarkeit (der Aufenthalte des einzelnen Pferdes) keinerlei Überlegenheit oder Zugewinn gegenüber dem Schenkelbrand und ist nur mit einem speziellen Lesegerät zu identifizieren, dass in der Regel nur Fachleuten zur Verfügung steht. Darüber hinaus gibt es weder ein weltweit oder europaweit vernetztes Datenbanksystem für Transponder.
- Der Transponder ist dem Schenkelbrand bei der Wiedererkennung registrierter Equiden nicht überlegen, im Gegenteil: Der Schenkelbrand ist unverwechselbar, sicher und rückverfolgbar, vor allem aber weltweit kompatibel und für jeden Laien, egal ob in Argentinien, USA oder China, lesbar. Das ist der Transponder nicht! Der Schenkelbrand ermöglicht seit Jahrzehnten ausnahmslos eine weltweite Identifizier- und Rückverfolgbarkeit. Transponder und Datenbanken, in denen die Transponderinformationen hinterlegt sind, können das nicht!
- Aussagen, dass der Transponder das Einschleppen und Ausbrechen von Pferdeseuchen verhindert bzw. verhindern kann, werden durch die in Deutschland aktuell aufgetretenen Fälle Infektiöser Anämie bei Pferden rumänischer Herkunft widerlegt; eine Kennzeichnung mittels Schenkelbrand hätte das Fälschen der Papiere definitiv erschwert, wenn nicht sogar verhindert.
- Bisherige Erfahrungen zeigen, dass der Transponder Ausfallraten in Höhe von bis zu zwei Prozent und mehr hat. Das bedeutet im Exportfall, dass diese Pferde nicht mehr rückverfolgt werden können und damit als Pferde deutscher Herkunft mit Zugehörigkeit zu einem deutschen Zuchtprogramm verloren sind. Dabei ist es weltweit ein begründetes Anliegen zahlreicher Menschen und nicht nur von Fachleuten, über die züchterische Herkunft eines Pferdes informiert zu sein.
- Das Vertrauen von Bund und Ländern kann in den Transponder nicht sehr groß sein, wenn der Bundesrat mit Verabschiedung der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkVO) beschlossen hat, sich auf EU-Ebene gegen die verpflichtende Kennzeichnung von Schaf und Ziege mittels Transponder einzusetzen.
- Aussagen der Transponder sei ein "einfacher Piks ohne Belastung und Stress" und der Schenkelbrand bedeute "hochgradigen Schmerz wegen der Verbrennungen dritten Grades" sind haltlos, wie gutachterliche Stellungnahmen belegen, die ergeben haben, dass die durch den Schenkelbrand provozierten Schmerzen zwar bemerkenswert, aber als nicht "erheblich" im Sinne des Deutschen Tierschutzgesetzes einzustufen sind. Der Schenkelbrand verursacht auch keine anhaltenden oder sich wiederholenden Schmerzen im Sinne des Deutschen Tierschutzgesetzes.