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Die Zahl an internationalen Vielseitigkeitsprüfungen nimmt zu, auch in Deutschland. Für viele Vielseitigkeitsreiter ist es äußert reizvoll, sich auch mit Reitern aus anderen Nationen zu messen.
Internationale Vielseitigkeitsprüfungen (Concours complet internationale) werden als Ein-, Zwei-, Drei- oder Vier-Sterne-Prüfungen angeboten. Man unterscheidet zwischen Kurzprüfungen (CIC) und großen Vielseitigkeitsprüfungen (CCI), die mit oder ohne Rennbahn ausgetragen werden können. Bei der traditionellen großen Vielseitigkeitsprüfung "mit Rennbahn" gehen der eigentlichen Geländestrecke außerdem zwei Wegestrecken und eine Rennbahn mit einigen typischen Rennbahnhindernissen voraus. Diese Prüfungsform wird allerdings seit 2004 nur noch vereinzelt angeboten.
Das Regelwerk für die internationalen Vielseitigkeitsprüfungen wird von der Internationalen Reiterlichen Vereinigung (Fédération Equestre Internationale, FEI) festgelegt. Wie in jeder Sportart und jeder anderen Disziplin auch, wird auch das Reglement in der Vielseitigkeit immer wieder verändert, um Pferden und Reitern gerecht zu werden.
Regelmäßig angepasst wird beispielsweise das Qualifikationssystem. Nicht jeder Reiter kann nach Lust und Laune bei einem internationalen Turnier an den Start gehen, sondern muss seine Qualifikation dafür nachweisen.
Ähnliches gilt für Turnierfachleute (Richter, Parcourschef, TD etc.), die bei einem internationalen Turnier zum Einsatz kommen. Auch sie müssen bestimmte Qualifikationskriterien erfüllen.