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FN-Service - Turnierstart, Equidenpass, Besitzwechsel - Foto: Christiane Slawik

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WBO-Turniere nennen

Wie nenne ich für ein Turnier? Wie macht man das eigentlich - auf einem Turnier starten? Wo meldet man sich an, und wie funktioniert das genau? Für alle, die zum ersten Mal Turnierluft schnuppern möchten. Und dieses Reinschnuppern in die Turnierwelt passiert meistens bei einem Wettbewerb, der nach der Wettbewerbsordnung für den Breitensport (WBO) ausgeschrieben ist. Deswegen konzentrieren wir uns in diesem Thema erstmal auf diese WBO Veranstaltungen, beziehungsweise die gemischten Veranstaltungen mit WBO-Wettbewerben (und LPO-Leistungsprüfungen).

Was ist denn nun schon wieder eine Wettbewerbsordnung, fragt ihr euch sicher? Auch hierzu gibt es schon ein Newsletter-Thema, in dem ihr alles rund um die WBO nachlesen könnt. Diese Veranstaltungen bieten eine große Auswahl an den verschiedensten Wettbewerben für alle Altersklassen, Pferderassen und Disziplinen. Jeder, der Lust hat, kann hier mitmachen. Alles soll ganz unkompliziert ablaufen, und das geht schon beim Nennen für die einzelnen Wettbewerbe los. Als Teilnehmer in WBO-Wettbewerben braucht ihr keine Jahresturnierturnierlizenz und euer Pferd muss auch nicht als Turnierpferd eingetragen sein. Ob ihr in einem Reitverein Mitglied sein müsst, steht in den Besonderen Bestimmungen eurer Landeskommission (LK) oder in der Ausschreibung. Auch ein WBO-Wettbewerb/Turnier kommt nicht ohne einige wichtige Regeln aus. Genauer nachfragen könnt ihr bei eurem Landesverband und Landeskommissionen, die Auskunft geben bei Fragen zu den Vorschriften, die außerdem beachtet werden müssen. Dazu gehören zum Beispiel die Besonderen Bestimmungen. Was ist das denn nun schon wieder? Ganz einfach: Diese Bestimmungen werden von der Landeskommission erlassen und gelten für alle Turniere und breitensportlichen Veranstaltungen in dem jeweiligen Kommissionsbereich. Klickt mal auf die Homepage eures Landesverbandes, und ihr erfahrt mehr.

Bevor ihr für eine Veranstaltung in eurer Nähe nennt, solltet ihr wissen, dass die Ausrüstung von Pferden und Teilnehmern den Grundsätzen der Unfallverhütung und des Tierschutzes entsprechen müssen. Das Pferd muss einen Equidenpass haben. Die WBO überlässt es den Landeskommissionen und den Veranstaltern, ob ungeimpfte Pferde bei reinen WBO-Veranstaltungen starten dürfen (es darf also keine LPO-Leistungsprüfung ausgeschrieben sein). Mehr dazu könnt ihr in der Wettbewerbsordnung für den Breitensports nachlesen. Erschienen ist das orange Buch (WBO) im FNverlag, genau wie die LPO (gelb), die Leistungsprüfungsordnung für Turniere (Pferdeleistungsschauen).

Die Ausschreibungen für WBO-Veranstaltungen müssen alle vom jeweiligen Landesverband, beziehungsweise der Landeskommission genehmigt werden. Ihr findet die Ausschreibungen, wenn der Veranstalter es wünscht, in eurer Landesverbandszeitschrift. Schaut mal nach, welche WBO-Veranstaltung demnächst in der Nähe eures Reitstalls stattfinden. Vielleicht veranstaltet ja euer Verein auch selbst ein Turnier mit Wettbewerben, die nach der WBO ausgeschrieben sind? Wenn man die Ausschreibung nicht versteht: Hier ist zunächst der Veranstalter zuständig, dessen Kontaktdaten ihr in der Ausschreibung findet, ansonsten fragt ihr bei eurer Landeskommission nach.

Wie nenne ich für eine WBO-Veranstaltung?
Wenn ihr euch ausschließlich für Wettbewerbe nach WBO anmelden wollt, dann geht das nur mit einem gültigen "Nennungsformular WBO". Als erstes füllt ihr das Feld links mit Angaben zum Teilnehmer aus. Hier sind unter anderem Name, Adresse und auch der Name eures Reitvereins gefragt, wenn ihr Mitglied sein solltet. Dann folgt ein Feld mit vielen kleinen Kästchen, die von eins bis 60 durchnumeriert sind. Die Zahlen stehen für die einzelnen Wettbewerbe der jeweiligen Ausschreibung. Am besten legt ihr nun die Ausschreibung für eure Wunsch-Veranstaltung direkt neben das Nennungsformular WBO und überlegt, wo ihr gerne starten möchtet und kreuzt die Kästchen mit den Wettbewerbsnummern an. Die Zahl der möglichen Starts kann sich je nach Veranstaltung und Wahl eurer Wettbewerbe unterscheiden. Was erlaubt ist, entnehmt ihr der Ausschreibung. Wichtig ist, dass ihr euch und euer Pferd nicht überfordert mit zu vielen Starts. In der rechten Spalte wird oben noch mal über die Impfbestimmungen informiert. Dann geht`s weiter mit Angaben zum Pferd. Hier tragt ihr einfach Name, Rasse, Alter, Größe, Besitzer und so weiter ein.

Darunter steht dann noch kleingedruckt, dass ihr die Besonderen Bestimmungen der Landeskommission, die Ausschreibung für diese Veranstaltungen und auch die gültigen Allgemeinen und Besonderen Bestimmungen als verbindlich anerkennt. Dann müssen die Eltern als eure gesetzlichen Vertreter das Nennungsformular unterschreiben. Alle Teilnehmer über 18 Jahren unterschreiben selbst. In der Ausschreibung steht bei den jeweiligen Wettbewerben, was der Einsatz kostet. Diese Summe rechnet ihr zusammen und tragt sie in der rechten unteren Spalte ein. Nun müssen eure Eltern einen Verrechnungsscheck mit genau dieser Summe beilegen. Das Ganze schickt ihr rechtzeitig (Nennungsschluss beachten!) direkt an den Veranstalter. Wenn der Veranstalter es eingerichtet hat und Pferd und Reiter bei der FN in irgendeiner Form registriert sind, könnt ihr auch online nennen. Wie man sich für dieses Verfahren, genannt Neon (Nennung Online) anmeldet, erfahrt ihr hier. Direkt vom Veranstalter bekommt ihr auch die Zeiteinteilung kurz vor der Veranstaltung geschickt oder gemailt. Und dann kann es los gehen! Viel Spaß dabei wünscht euch das Newsletter-Team.

Und wie geht es weiter?
Wer später in Leistungsprüfungen der LPO, zum Beispiel der Klasse E oder A, an den Start gehen möchte, braucht dafür eine/n Reitausweis/Jahresturnierlizenz. Voraussetzung dafür ist, dass ihr mindestens das Kleine Reitabzeichen Klasse IV (DRA IV) habt. Mit diesem Ausweis werdet ihr in den jeweiligen Reit-Disziplinen in die Leistungsklasse 6 eingestuft: Dressur (D6), Springen (S6), Vielseitigkeit (V6) bzw. Fahren (F6). Mit diesem Ausweis dürft ihr in allen Leistungsprüfungen (LP) bis zur Klasse A, in allen Klasse E-Prüfungen und auch WBO-Wettbewerben bis einschließlich Kl. E/WBO starten, wenn die Ausschreibung dies zulässt. Übrigens dürfen, wenn es im Ausschreibungsstext vorgesehen ist, auch Pferdesportler höherer Leistungsklassen an WBO-Wettbewerben teilnehmen.

Ansprechpartner

Carsten Ainödhofer

Tel 02581/6362-271
Fax 02581/6362-547

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